Online arbeitssuchend gemeldet und die AfA reagiert nicht

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BlueMoves

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Ab dem 1.1.2018 bin ich arbeitslos.

Auf meine online verfasste Arbeitssuchendmeldung hat die AfA nach 10 Tagen nicht reagiert. Dabei bin ich mir sicher, dass in den Online-Formularen stand, dass sich die AfA innerhalb von 3 Tagen bei mir melden würde, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Sollte ich jetzt von mir aus dort anrufen und einen Termin ausmachen oder fährt man da einfach hin und erledigt die persönliche Arbeitslosmeldung vor Ort? Reicht der Abwicklungsvertrag und die letzte Gehaltsabrechnung oder benötige ich weitere Unterlagen?

Erst nach der Meldung habe ich angefangen, hier im Forum zu lesen und habe deswegen schon die ersten Anfängerfehler gemacht. Die kennen jetzt meine Telefonnummern und was weiß ich noch alles. Ich hab da brav jede Frage in den Formularen beantwortet. Für den Laden bin ich (noch!)nicht abgebrüht genug.

LG BlueMoves, der schon nach 10 Tagen "AfA -Karriere" nervlich fertig ist
 

franky0815

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LG BlueMoves, der schon nach 10 Tagen "AfA -Karriere" nervlich fertig ist

die fängt erst an wenn du das erste mal da antanzen musst, den fehler deine daten komplett preiszugeben haben glaube ich alle gemacht wenn sie das allererste mal mit der afa zu tun haben.

kannst du die arbeitssuchendmeldung irgendwie nachweisen, gibts da einen beleg zum ausdrucken?
 

BlueMoves

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Ganz ruhig bleiben. Bei mir hat es Wochen gedauert, bis die sich gemeldet haben.

Ruhig bleiben kann ich ja nicht, denn bis Ende nächster Woche muss ich mich arbeitslos gemeldet haben und nach meinem Verständnis hat dies persönlich zu erfolgen.

Ob das dann ein richtiges Gespräch wird, oder ob da nur am Empfang ein Angestellter sitzt, der mir ein Formular aushändigt und mein persönliches Erscheinen quittiert, weiß ich nicht.

Ich hatte halt gedacht, dass man das alles in einem Termin auf einmal erledigen kann.

LG BlueMoves
 
G

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Gast
Wieso musst Du Dich bis nächste Woche arbeitslos melden?

Du kannst es tun, da unwiderrufliche Freistellung.
Arbeitssuchend hast Du Dich schon gemeldet.

Übrigens gibt es auch ganz nette SB , selber erlebt.
Die können auch nichts für die teilweise unsinnige Gesetzgebung.

Nur die Arbeitslosmeldung muss persönlich erfolgen, wie @franky0815 empfehle ich auch dies kurz vor Weihnachten zu erledigen.
 

BlueMoves

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Danke schön! :icon_daumen:

Ich war sooo stolz, dass ich letzte Woche erkannt hatte, dass es einen Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend gibt. Aber eine Woche später war der Erkenntnisgewinn schon wieder dahin. Ihr habt recht, Ruhe bewahren und die AfA erst einmal kommen lassen.
 

Ahanit

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Du kannst auch ohne reaktion auf deine Arbeitssuchend Meldung jederzeit zum Amt an den Schalter und dich persöhnlich ab dem x.x. arbeitslos melden. Dann bekommst du die Formulare in die Hand gedrückt, wirst zum erst besten Mitarbeiter deligiert und der überprüft deinen Ausweis das du du bist, trägt deinen ersten Tag der Arbeitslosigkeit ein sagt dir noch das du bitte Zeitnah den Antrag ausfüllen solltest, damit alles übergangslos funktioniert und das wars....

Du mußt auf nichts warten, aber es ist praktischer zu warten, denn du wirst eh eingeladen zum Gespräch über deine bewerbungssituation, Wenn du dann eh schon im Haus bist, kannst die Arbeitslosmeldung grad mitmachen spart dir ein Weg. Der Brief mit dem Termin zum Gespräch hat bei mir 3 Wochen gedauert. Allerdings hab ich schon ein paar Tage nach der Arbeitssuchend meldung einen Anruf gehabt. Ist aber eher unüblich, es kommt da auch auf deinen Beruf an und die aktuellen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
 

BlueMoves

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Arbeitssuchend hast Du Dich schon gemeldet.

Tja, jetzt hat die AfA sich gemeldet. Aber nicht zur Terminvereinbarung, sondern laut Anschreiben habe ich lediglich gemeldet, dass mein Arbeitsverhältnis endet. (Erster Schritt) Deswegen habe ich die "Anzeige zur Fristwahrung" erhalten, wonach ich mich nach §38 Abs. 1 SGB III spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich arbeitssuchend melden muss. Meine Anzeige wird nämlich erst wirksam, wenn ich den mit der AfA vereinbarten Termin wahrnehme (Zweiter Schritt).
Einen solchen Termin habe ich aber nicht erhalten.

Riskiere ich jetzt eine Woche Sperrzeit und warte trotzdem in Ruhe ab? Oder fahre ich in vorauseilendem Gehorsam zur AfA und erledige das persönlich?

Was ist das alles für ein Mist!

LG BlueMoves
 

BlueMoves

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Das hat wenig mit vorauseilendem Gehorsam zu tun.
Deine momentane Lage ist nicht nur schwierig, sondern auch so komplex,
daß Du die Beratungspflicht der AfA persönlich in Anspruch nehmen solltest. :icon_wink:

Das ist ja schon mal beruhigend, dass Du das auch als komplex empfindest. Ich bin hochsensibel und vor lauter Unklarheiten und unterschiedlichen Möglichkeiten brummt mir der Kopf.
 

Ahanit

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Tja, jetzt hat die AfA sich gemeldet. Aber nicht zur Terminvereinbarung, sondern laut Anschreiben habe ich lediglich gemeldet, dass mein Arbeitsverhältnis endet. (Erster Schritt) Deswegen habe ich die "Anzeige zur Fristwahrung" erhalten, wonach ich mich nach §38 Abs. 1 SGB III spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich arbeitssuchend melden muss. Meine Anzeige wird nämlich erst wirksam, wenn ich den mit der AfA vereinbarten Termin wahrnehme (Zweiter Schritt).
Einen solchen Termin habe ich aber nicht erhalten.

Riskiere ich jetzt eine Woche Sperrzeit und warte trotzdem in Ruhe ab? Oder fahre ich in vorauseilendem Gehorsam zur AfA und erledige das persönlich?

Was ist das alles für ein Mist!

LG BlueMoves

OK Das ist interessant, ich hab es online gemacht und das hat gereicht. Nur die Arbeitslos Meldung musste ich persoehnlich mit ausweis machen. hast du deinen bestaetigung code fuer den Zugang zur Jobboerse schon (kommt per Post um sicher zustellen das du du bist). Wenn nicht koennte es daran liegen.
 

BlueMoves

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OK Das ist interessant, ich hab es online gemacht und das hat gereicht. Nur die Arbeitslos Meldung musste ich persoehnlich mit ausweis machen. hast du deinen bestaetigung code fuer den Zugang zur Jobboerse schon (kommt per Post um sicher zustellen das du du bist). Wenn nicht koennte es daran liegen.

Den Zugangscode habe ich sofort nach der Online-Meldung erhalten. Aus dem Schreiben ging aber nicht hervor, dass ich damit fristwahrend meine Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung erfüllt habe.
 

BlueMoves

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Den Link kenne ich natürlich. Der Inhalt ist aber eben nicht identisch mit dem, was ich schriftlich per Post erhalten habe und es gibt eben auch diesen anderen Link mit anderem Inhalt

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI514084

In dem Schreiben steht eindeutig "Ihre Meldung wird aber erst wirksam, wenn Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin für die persönliche Arbeitsuchendmeldung wahrnehmen"

Außerdem steht in dem Link nur
Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort erfolgen.
Von "elektronisch" steht da nichts, auch wenn der gesunde Menschenverstand die Vermutung nahelegt, dass eine (belegbare) elektronische Meldung ausreichen muss, wenn sogar eine (nicht belegbare) telefonische Meldung ausreicht.

Im Rahmen der Onlne-Meldung wurde mir angezeigt, dass sich die AfA innerhalb von 3 Tagen zwecks Terminvereinbarung bei mir melden wird. Passiert ist nichts. Dass es meine Pflicht ist, einen Termin zu vereinbaren, steht aber auch nirgendwo.

Genau aus diesen Gründen (unklare bzw. widersprüchliche Anweisungen verbunden mit Androhungen und Abmahnungen) bin ich aus dem Beruf ausgeschieden. Selbst wenn man jederzeit vor einem Gericht beweisen kann, dass man korrekt gehandelt hat, wird eine Atmosphäre der Angst und des Misstrauens aufgebaut, die eine Zusammenarbeit extrem erschwert.
 
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BlueMoves

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Jetzt habe ich aber was gefunden, dass mich erleichtert. Es gibt bei der AfA einen "Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung".

https://www.google.com/url?sa=t&rct...408094&usg=AFQjCNGcueM5yXijVQfstQ3DtpyAHNX2hw

3. Schnellstmöglicher terminierter Zugang zur Vermittlungsfachkraft
Es gilt der Richtwert, dass der Termin bei der Vermittlungsfachkraft mög-lichst innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen hat. Die Terminvergabe zum Erstgespräch erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Aufnahme der Arbeitsuchendmeldung durch das Kundenportal. Auf eine ausreichende Freischaltung der Kalender der Vermittlungsfachkräfte in ATV ist zu ach-ten1. Sofern keine Terminvereinbarung in dieser Frist möglich ist, wird die Verantwortung für die Terminvergabe an die zuständige Vermittlungsfach-kraft übertragen.

Dann lehne ich mich doch mal möglichst entspannt zurück und warte, was passiert.

Hab eben auch noch in der Jobbörse gesehen, das mir bereits eine Vermittlungsfachkraft zugeteilt wurde. Hoffentlich spricht die Dame trotz ihres Migrationsvordergrunds perfekt Deutsch, denn wie man sieht ist die Materie schon für Muttersprachler ziemlich kompliziert.
 

BlueMoves

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Na, wer sagt's denn. Nach nur 12 Wochen hat sich die AfA schon gemeldet und mir schriftlich einen Termin zum Kennenlernen mitgeteilt. :welcome:

3. Januar um 8 Uhr. Das ist "zufällig" genau ein Tag NACH dem Fristablauf zur Arbeitslosmeldung, denn die muss ja spätestens am 02.01.2018 erfolgen. Hat die Dame wahrscheinlich übersehen. Und dass da Schulferien sind, muss man ja auch nicht wissen.

Das Einzige, was die Dame bislang über mich weiß, ist mein Lebenslauf, denn den habe ich online gestellt. Das Einzige, was ich zum Gespräch mitbringen soll ist ... mein ausgedruckter Lebenslauf :doh:

Das kann ja heiter werden. Bin gespannt, wie sich das Gespräch entwickelt. Meine Motivation ist nach der 3monatigen Funkstille jedenfalls schon auf dem Nullpunkt :icon_mued:
 

franky0815

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3. Januar um 8 Uhr. Das ist "zufällig" genau ein Tag NACH dem Fristablauf zur Arbeitslosmeldung, denn die muss ja spätestens am 02.01.2018 erfolgen. Hat die Dame wahrscheinlich übersehen. Und dass da Schulferien sind, muss man ja auch nicht wissen.

würde mich nicht wundern wenn da absicht dahinter steckt um dich gleich mit einer kleinen sperrzeit zu überraschen.
 

Katzenfan

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@BlueMoves

Du kannst Dich auch schon jetzt (oder jedenfalls noch im alten Jahr) ZUM 01.01.2018 arbeitslos melden. (Möglich ist das sogar bis zu 3 Monate vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.)

Ist m.M.n. sicherer, denn solltest Du am 02.01.2017 krank sein, so dass Du nicht bei der AfA aufschlagen kannst (wer weiß das schon ...), bekommst Du weder Krankengeld noch Arbeitslosgengeld bis Du wieder gesund bist.

Für den Bezug von ALG I ist nunmal die persönliche Arbeitslosmeldung Voraussetzung!
 

BlueMoves

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Ja klar, das gehe ich nächste Woche an. Ich möchte ja selbst Klarheit darüber haben, ob ich ne Sperrzeit wegen des Aufhebungsvertrages erhalte oder nicht.
 
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