Steinschleuder
Priv. Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 19 September 2012
- Beiträge
- 581
- Bewertungen
- 517
Hallo Leute,
meine SB hat mir gestern einen Vermittlungsvorschlag für einen Minijob geschickt.
Als Arbeitgeber ist unser örtliches JC eingetragen, der Ansprechpartner (Arbeitgeberkontakt) sitzt auch im JC, malocht werden soll aber in Wirklichkeit irgendwo in einem Betrieb, zu dem es keine weiteren Angaben gibt. Keinen Namen, keine Adresse, nichts.
Ich soll umgehend einen Vorstellungstermin im JC vereinbaren. Wahrscheinlich telefonisch, denn Bewerbungsunterlagen werden nicht verlangt.
Es ist der Schrieb mit den vom Arbeitgeber geforderten Kenntnissen und Fertigkeiten dabei und auch der obligatorische Rückmeldungsschein: "Ich habe mich beworben... nicht beworben...", mit der gesetzten Frist für die Abgabe.
Aber es gibt keine Rechtsfolgebelehrung.
Muss ich mich nun auf diesen VV bewerben, auch ohne Rfb und den im Schreiben angegebenen JC-SB kontaktieren, um mich praktisch blind für diesen Job zu bewerben, ohne die Möglichkeit zu haben, mich vorher über den potentiellen Arbeitgeber zu informieren, da der ja nicht genannt wird?
Oder bedeutet keine Rechtsfolgebelehrung = keine Bewerbungspflicht?
Wie würdet Ihr da weiter vorgehen?

meine SB hat mir gestern einen Vermittlungsvorschlag für einen Minijob geschickt.
Als Arbeitgeber ist unser örtliches JC eingetragen, der Ansprechpartner (Arbeitgeberkontakt) sitzt auch im JC, malocht werden soll aber in Wirklichkeit irgendwo in einem Betrieb, zu dem es keine weiteren Angaben gibt. Keinen Namen, keine Adresse, nichts.
Ich soll umgehend einen Vorstellungstermin im JC vereinbaren. Wahrscheinlich telefonisch, denn Bewerbungsunterlagen werden nicht verlangt.
Es ist der Schrieb mit den vom Arbeitgeber geforderten Kenntnissen und Fertigkeiten dabei und auch der obligatorische Rückmeldungsschein: "Ich habe mich beworben... nicht beworben...", mit der gesetzten Frist für die Abgabe.
Aber es gibt keine Rechtsfolgebelehrung.
Muss ich mich nun auf diesen VV bewerben, auch ohne Rfb und den im Schreiben angegebenen JC-SB kontaktieren, um mich praktisch blind für diesen Job zu bewerben, ohne die Möglichkeit zu haben, mich vorher über den potentiellen Arbeitgeber zu informieren, da der ja nicht genannt wird?
Oder bedeutet keine Rechtsfolgebelehrung = keine Bewerbungspflicht?

Wie würdet Ihr da weiter vorgehen?