Martin Behrsing
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Das Oberlandesgericht Hamburg will die Haftung von Betreibern von Internetforen einschränken. Wie Heute.de berichtet, hat es in einer mündlichen Verhandlung die Meinung geäußert, dass Webseitenbetreiber nicht generell verpflichtet seien, alle fremden Inhalte vorab auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen. Aktiv werden müssten sie erst, wenn sie von einem Rechtsverstoß auf ihren Seiten erfahren hätten. Damit könnten der Praxis vieler Rechteinhaber, die Forenbetreiber kostenpflichtig abmahnen und Schadenersatz verlangen, Grenzen gesetzt werden. Das OLG will sein Urteil am 04.02.2009 fällen.
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