Oktober wird das 2.Kind 3 Jahre jung, Tochter kommt in die 1.Klasse, Einladung vom JC kommt bestimmt, was erwartet mich?

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Maria1Maria

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Hallo liebes Elo Forum,

im Oktober dieses Jahres wird mein Sohn 3 Jahre jung. Meine Tochter kommt in die 1. Klasse.

Ich habe keine abgeschlossene Ausbildung. ein abgebrochenes Studium ( in der 1. Schwangerschaft abgebrochen ) Kommunikation und Grafik Design .
Heute habe ich kein Interesse an diese Berufsrichtung.


Ich habe Sorge dass das JC mich wieder schikanieren wird. Zumal ich erfahren habe dass der Teamleiter noch der selbe wie vor Jahren ist. Er ist der Horror. Sadist ist ein Kompliment sogar was seine Person betrifft.

Ich möchte mit Beistand dahin…

Keine EGV unterschreiben…

Ich möchte eine Teilzeit Ausbildung …. Richtung Erzieherin …

und oder Heilpraktiker …. denke das wird eher problematisch …


ich fürchte mich vor irgendwelchen dummen sinnlosen Maßnahmen wo ich täglich 8 Stunden meines Lebens verschwenden soll …

mein Sohn wird noch gestillt und verträgt keine Trennung von mir … keine lange …


( bitte erspart die jenigen unter euch eure Kommentare bzgl langem Stillen und Fremdbetreuung )



die Tochter kommt also in die Schule .
Unterricht beginnt um 8:45 und endet um 13:00 .

Sohn besucht keine Fremdbetreuung bzw. KiTa.



Zu was kann das JC mich zwingen?

Wo muss ich Kompromisse eingehen?

Was darf das JC ?

Was darf ich?





ich bedanke mich herzlich für eure Zeit meinen Beitrag zu lesen und ich bedanke mich ganz herzlich für eure Zeit und Mühe und eure Hilfe .


Liebe Grüße
 

chaoszwergi

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AW: Oktober wird das 2. Kind 3 Jahre jung, Tochter kommt in die 1. Klasse, Einladung vom JC kommt bestimmt , was erwarte

Hallo

Ich denke das Dir das Jobcenter nahe legen wird das du für dein 2.Kind einen Kiga-Platz suchen musst.

Ich hatte damals pünktlich zum 3.Geburtstag ne Einladung auf dem Tisch dieser Termin war nicht schön sagen wir es mal so.
Da wurde gleich druck gemacht weil Kind noch nicht im Kiga ist bzw. wir ne Platzzusage haben.
Auch kamen Vorwürfe auf warum man sich nicht rechtzeitig drum gekümmert hat.Amt sieht eine schwere mögliche Trennung
also " verträgt keine Trennung von mir … keine lange … " als keinen Grund an das Kind daheim zu lassen.
mein Kind war auch schwer von mir los zu bekommen vor dem Kiga, Trotzdem kam der Druck dass das Kind Anspruch auf einen Platz hat und es gehen muss.

in bezug auf ner Ausbildung keinen ich keine Antwort geben, da musst du schauen welche Auffassung das Jobcenter hat
man kann ja auch Ungelernte Berufe machen - Putzen gehen oder Helfertätigkeiten.
Ich hab zwar ne Ausbildung gemacht aber ich arbeite da nicht drin.
bin froh das ich überhaupt was gefunden habe was ich Vormittags machen kann wenn das kind im Kiga ist.

lg
 

RoxyMusic

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Hallo @Maria1Maria,

hast du denn schon eine Kita gefunden oder in die nähere Auswahl genommen? Wenn die Einladung zum JC -Termin kommt, wäre es natürlich gut, wenn du wenigstens eine Bestätigung vorlegen könntest, dass dein Kind zum xx aufgenommen werden kann bzw. ihr auf die Warteliste gesetzt wurdet. Die Eingewöhnungsphase ist dann natürlich individuell zu berücksichtigen.

Zur Zumutbarkeit siehe

https://www.sozialgesetzbuch-sgb .de/sgbii /10.html

§ 10 SGB II Zumutbarkeit
"(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
...
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, ..."

Vllt hast du auch schon Informationsmaterial über Ausbildungsmöglichkeiten, die für dich interessant sind, zusammengestellt, die du dem SB beim Gesprächstermin präsentieren kannst. Allerdings sind bei dem gewünschten Ausbildungsberuf (Erzieherin) eben auch die tägliche Arbeitszeit, die Höhe der Vergütung und die Dauer der Ausbildung zu berücksichtigen.

Hier noch Info zur Eingliederung/Förderung:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__3.html

§ 3 Leistungsgrundsätze

"(2) Bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden. Bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen."
 
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Maria1Maria

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Heute kam die Einladung zum Gespräch über die berufliche Situation

Hallo liebes Elo forum.

Heute kam die Einladung zum Gespräch über die berufliche Situation .
Der Termin ist am 2. August.
Elternzeit endet ende Oktober.
Sie wollen 2 1/2 Monate vor Ende der EZ dad Gespräch

Ist das so in Ordnung - gesetzlich gesehen ?

Sie will auxh einen Nachweis über Anmeldung im Kindergarten und die Sicherung über die Betreuung



Danke euch fürs Lesen
 

Lilastern

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AW: Heute kam die Einladung zum Gespräch über die berüfliche Situation

Das ist ja schon einmal ganz klar, das die Kinderbetreuung geregelt sein muss, bevor du mit arbeiten anfängst.
Es ist normal dass Ämter schon vor Ende der Elternzeit einen zum Gespräch einladen um die berufliche Situation zu besprechen.

Wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst will der Arbeitgeber auch wissen, ob du nach der Elternzeit wieder zum Arbeiten kommst oder nicht und das auch nicht erst kurz vor Ablauf der Frist. Arbeitgeber müssen auch planen um eventuell die Stelle anderweitig zu besetzen.


Außerdem kannst du dir schon Gedanken machen wie es für dich weitergehen kann.

An deiner Stelle würde ich mir überlegen ob eine Berufsausbildung in Frage kommt in einem Beruf wo du auf dem Arbeitsmarkt dann gute Chancen hast eine Stelle zu finden.
Verdienst ist dann auch besser, als wenn du dein Leben lang dich mit Helferjobs durchschlagen musst.


Wenn du klare Vorstellungen hast, ist das für dich auch einfacher, wenn du schon so negative Erfahrungen beim Jobcenter gemacht hast.

Wenn du deine Rechte kennst, dann kannst du dich auch leichter wehren.
 
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Maria1Maria

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AW: Heute kam die Einladung zum Gespräch über die berufliche Situation

Hallo Lilastern und danke für deine Antwort.

Ich kenne das so von unseren jc dass die genau am Geburtstag meines Kindes mich einladen . So war es bei meinem ersten Kind. Sehr fies...

Ich hab das 2. Kind schon im kita angemeldet ... letztes jahr . Aber noch kam keine Antwort.


Ich überlege ob och eine Ausbildung ui Erzieherin lernen soll ...
Aber nur als Teilzeit.


Ansonsten mein Wunsch ist es eine Ausbildung zur kinder jungend und familienberater zi machen ...
Ich bezweifle aber sehr dasd das jc mich dabei unterstützt.
 

Lilastern

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AW: Heute kam die Einladung zum Gespräch über die berufliche Situation

Das finde ich eine gute Idee.

Und Teilzeit gibt es da sicherlich eine Möglichkeit.

Erzieherinnen sind gerade sehr gesucht. Vor allem die diese Zusatzausbildung für KITA oder für Kinder unter 3 Jahren haben.

An deiner Stelle würde ich mal in der Kita nachfragen, wo du dein Kind angemeldet hast. Weil auf diesen einen Platz kannst du dich nicht verlassen.

In vielen Städten ist es schon so, dass man die Kinder kurz nach der Geburt schon für einen Kitaplatz anmelden muss, damit man dann auch sicherlich einen Platz bekommt.

Und ich kann dir nur sagen, wenn du Probleme mit dem SB beim Jobcenter bekommst, also einfach dumme Sprüche oder so, dann musst du sagen, in welchem Paragraphen das steht und ob er dir das schriftlich geben kann. Da werden die SB nämlich auch kleiner und haben mehr Respekt vor dem elo.
 

Maria1Maria

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AW: Heute kam die Einladung zum Gespräch über die berufliche Situation

Vielen lieben Dank Lilastern.
Ich werde dann berichten :)
 
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