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Hallo
Wenn ein Leistungsbezieher ohne festen Wohnsitz ist, Postanschrift zb. dei der Caritas/Diakonie ect.,und Aufenthalt bei Bekannten, muss er dann täglich sein Geld persönlich abholen wenn ja, wo ist das geregelt. Konnte bis jetzt keine eindeutige Regelung zu diesem Thema finden, und wurde auch nicht in den fachlichen Hinweisen der Jobcenter.
Gibts zu diesem Thema evtl. Gerichtsurteile?
Danke
Wenn ein Leistungsbezieher ohne festen Wohnsitz ist, Postanschrift zb. dei der Caritas/Diakonie ect.,und Aufenthalt bei Bekannten, muss er dann täglich sein Geld persönlich abholen wenn ja, wo ist das geregelt. Konnte bis jetzt keine eindeutige Regelung zu diesem Thema finden, und wurde auch nicht in den fachlichen Hinweisen der Jobcenter.
Gibts zu diesem Thema evtl. Gerichtsurteile?
Danke