christian87
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 25 Apr 2011
- Beiträge
- 241
- Bewertungen
- 27
Das ist doch mit Sichtfenster oder?
Der Name auf dem Brief?
Also behaupten, da war nix drin wird dann schwierig.
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder "Offener Briefumschlag (Einschreiben)" sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
Aber trotzdem, darf der einfach offen bleiben?
Also muss ihn der TE persönlich empfangen haben
Das ist nicht nötig, wenn der Zusteller ihn in den persönlichen Empfangsbereich, sprich den Briefkasten des te, eingeworfen hat....
Kommt dem persönlichen Empfang aber i.d.R. gleich... in so fern hast du Recht.
Ist aber angekreuzt:Nicht durch Niederlegung Zustellen.
Also Persönlich!
§ 181 ZPO - EinzelnormZivilprozessordnung
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung
(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausführung der Zustellung beauftragt, ist das zuzustellende Schriftstück am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle niederzulegen. Über die Niederlegung ist eine schriftliche Mitteilung auf dem vorgesehenen Formular unter der Anschrift der Person, der zugestellt werden soll, in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abzugeben oder, wenn das nicht möglich ist, an der Tür der Wohnung, des Geschäftsraums oder der Gemeinschaftseinrichtung anzuheften. Das Schriftstück gilt mit der Abgabe der schriftlichen Mitteilung als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.
(2) Das niedergelegte Schriftstück ist drei Monate zur Abholung bereitzuhalten. Nicht abgeholte Schriftstücke sind danach an den Absender zurückzusenden.
Am 6. Februar hatte ich dort ein Termin.
Am 8. Februar (mit 5. Februar datiert) habe ich dann den gelben Brief erhalten (siehe Bilder).
Hallo Christian,
es kann aber auch sein, daß die beim JC die Zustellungs-Urkunde (das ist der Vordruck, den der Postbote ausfüllen muß siehe hier:
Postzustellungsurkunde Zustellungsurkunde fur Zustellauftrage | mashpaper.de - Papierwaren + Klebeprodukte)
nicht in das äußere Fach dafür, sondern in den Umschlag gepackt haben und der Postbote ihn deswegen geöffnet hat.
Der Zustellungsempfänger kann sich der Zustellung von Schriftstücken aus Zustellungsaufträgen und den damit verbundenen rechtlichen Wirkungen nicht willkürlich entziehen.