Offener Briefumschlag Einschreiben,Schreiben ist vom Jobcenter, darf so Post versendet werden,Datenschutz?

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christian87

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Hallo die Runde,

ich bekam vorgestern einen kleinen Schreck. Ein gelber Umschlag heißt nie was gutes (Gericht? Schulden? Straftat?).

Nachtrag: Es war Post vom Jobcenter

Am 6. Februar hatte ich dort ein Termin. Ich habe nur kurz mitgeteilt, dass ich einen Arbeitsvertrag habe, welcher ab 1. März beginnt (Arbeitsvertrag natürlich vorgezeigt).

Am 8. Februar (mit 5. Februar datiert) habe ich dann den gelben Brief erhalten (siehe Bilder). Ich solle doch am 15. Februar bitte mal zu Firma XY gehen und mich dort nach Arbeit informieren.


Um den Sachverhalt geht es aber mehr oder weniger nicht.
Es geht um den Briefumschlag
.

Der Umschlag war offen. Nicht zugeklebt. Dürfen die so die Post verschicken? Datenschutz?

Die Firma XY hat einen sehr schlechten Ruf, bezahlt Mindestlohn und ist bekannt für seine Ausbeuterei (um es mal heftig zu formulieren).

Ich brauch mich zwar kein Kopf darüber machen, da ich ja eh ab den 1. März einen Job anfange. Aber mal angenommen dem wäre nicht so, könnte ich dagegen vorgehen? Theoretisch könnte ich ja behaupten, im Briefumschlag sei nix gewesen.

Nachtrag: Was ich auch seltsam finde. Der Absender vom Briefumschlag weicht vom Absender des Briefes (über meiner Anschrift) ab
 

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Gelöschtes Mitglied 58736

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AW: Offener Briefumschlag (Einschreiben)

Das ist doch mit Sichtfenster oder?
Der Name auf dem Brief?

Also behaupten, da war nix drin wird dann schwierig.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Offener Briefumschlag (Einschreiben)

@christian87

Ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder "Offener Briefumschlag (Einschreiben)" sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

Überschriften (Thementitel) wenn ihr neue Themen erstellt

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 

Bettelstudent

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ZynHH (R.i.P.)

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Steht da keine mit Inhalt übereinstimmende Nummer auf dem Umschlag?
Unterschrieben hat der zustellen auch nicht?

Sieht irgendwie so aus, als ob der Umschlag nicht von einem postzusteller zugestellt wurde....

Also für mich ist das keine Pzu und gelbe umschläge kann ich auch versenden....schick ich halt den Praktikanten los....so sieht das für mich aus.

Ist da ein Aufkleber, wo das sichtfenster sein sollte?
 

AsbachUralt

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Natürlich ist das eine PZU, außerdem ist deutlich zu sehen, dass eine Niederlegung nicht erlaubt ist.
Also muss ihn der TE persönlich empfangen haben. Das Kürzel der Unterschrift ist verpixelt.
Dass der Umschlag offen war, kann an einem schlechten Kleber liegen, oder am Alter des Umschlages.

Es wäre sinnvoll sich einfach mit dem Absender in Verbindung zu setzen und ihn darüber zu informieren.
Dass offene Umschläge nicht erlaubt sind, wurde ja ausreichend beantwortet.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Also muss ihn der TE persönlich empfangen haben

Das ist nicht nötig, wenn der Zusteller ihn in den persönlichen Empfangsbereich, sprich den Briefkasten des te , eingeworfen hat....
Kommt dem persönlichen Empfang aber i.d.R. gleich... in so fern hast du Recht.
 

Zerberus X

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Das ist nicht nötig, wenn der Zusteller ihn in den persönlichen Empfangsbereich, sprich den Briefkasten des te , eingeworfen hat....
Kommt dem persönlichen Empfang aber i.d.R. gleich... in so fern hast du Recht.

Ist aber angekreuzt:Nicht durch Niederlegung Zustellen.

Also Persönlich!
 

ZynHH (R.i.P.)

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Ist aber angekreuzt:Nicht durch Niederlegung Zustellen.

Also Persönlich!

Niederlegung deute ich als Hinterlegung beim Postamt oder in einem Postfach.

Ist aber wohl die niederlegung beim zuständigen Amtsgerich:
Zivilprozessordnung
§ 181 Ersatzzustellung durch Niederlegung
(1) Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 oder § 180 nicht ausführbar, kann das zuzustellende Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Wird die Post mit der Ausführung der Zustellung beauftragt, ist das zuzustellende Schriftstück am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle niederzulegen. Über die Niederlegung ist eine schriftliche Mitteilung auf dem vorgesehenen Formular unter der Anschrift der Person, der zugestellt werden soll, in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abzugeben oder, wenn das nicht möglich ist, an der Tür der Wohnung, des Geschäftsraums oder der Gemeinschaftseinrichtung anzuheften. Das Schriftstück gilt mit der Abgabe der schriftlichen Mitteilung als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.
(2) Das niedergelegte Schriftstück ist drei Monate zur Abholung bereitzuhalten. Nicht abgeholte Schriftstücke sind danach an den Absender zurückzusenden.
§ 181 ZPO - Einzelnorm
 

TorzurWelt

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Hallo Christian,


es kann aber auch sein, daß die beim JC die Zustellungs-Urkunde (das ist der Vordruck, den der Postbote ausfüllen muß siehe hier:
Postzustellungsurkunde Zustellungsurkunde fur Zustellauftrage | mashpaper.de - Papierwaren + Klebeprodukte)


nicht in das äußere Fach dafür, sondern in den Umschlag gepackt haben und der Postbote ihn deswegen geöffnet hat.

Da der Link leider nicht mehr funktioniert und bei mir das Thema aktuell ist, hier mal der neuere Link:
Postzustellung | mashpaper.de - Papierwaren + Klebeprodukte

Die erklären das ganz gut, obwohl das eher für die Behörden gedacht ist, die die Aufträge brauchen.
In der Infobroschüre (ganz unten zu finden als PDF, noch unter den ganzen Artikeln) ist das mit der Zustellung am einfachsten erklärt, auch was gemacht wird, wenn man nicht angetroffen wird und was Niederlegung genau bedeutet.
Der Zustellungsempfänger kann sich der Zustellung von Schriftstücken aus Zustellungsaufträgen und den damit verbundenen rechtlichen Wirkungen nicht willkürlich entziehen.
 
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