Schneider80
Elo-User*in
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Sachlage:
Sie schwer krank Ü25 + Kind
Ist am 01.03 von Österreich nach Deutschland gezogen. (zu ihrem Freund)
Hat sich dort auch angemeldet. Am 20.05 ist sie in ihre eigene Wohnung gezogen.
Sie hat zwar zu Beginn ihrer Zeit hier in Deutschland einen Antrag gestellt, der wurde aber mündlich sofort abgelehnt mit der Begründung das Deutschland das fürsorgeabkommen (EFA) am 23.02 gekündigt hat und sie keinen Cent bekommt.
Gelebt hat sie von Kindergeld (aus Österreich) und vom Freund.
Ihren ersten richtigen Antrag hat sie am 01.06 gestellt. Dort wurde ihr wieder gesagt dass sie nichts bekommt.
Sie arbeitete dann vom 02.08 bis 15.10 für 401€. Während der Zeit wurde sie sehr krank.
Daraufhin entließ sie der Arbeitgeber aufgrund von Krankheit in der Probezeit. Während der 2 Monate bekam sie aufstockend ALG II (August 350€ + ALG II 842€ / September 228€ + ALG II 642€). Der Lohn im Oktober ist noch offen. ALG II Bekam sie weiter (642€) Am 8.10 gab es eine Nachzahlung von 199€ für September und Oktober.
Nun kam heute Post:
Aufhebung des Bescheids vom 20.8.12 über die Bewilligung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Gesetzbuch die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II wird ab 01.12.12 ganz aufgehoben.
Begründung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 zehntes Buch sozialgesetzbuch
ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung soweit in den zum Zeitpunkt eines Erlasses vorliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eingetreten ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Die Anspruchs Voraussetzung für den Bezug von ALG II sind mit Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 13.11.12 weggefallen
diese Entscheidung beruht auf §7 SGB II
ob und in wie weit die Entscheidung über die Bewilligung von ALG II auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden muss bzw. ein Erstattung Anspruch gegenüber dem Jobcenter zu ständigen leistungsträger besteht wurde geprüft und ebenfalls eingestellt sie erhalten deswegen einen weiteren bescheid.
Dann steht noch die Rechtsbehelfs Belehrung und Erläuterung Auszug aus dem 10ten buch des sozial Gesetzes § 48 SGB X Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
Nun meine Frage.
Was passiert hier? Ich Steig selber nicht wirklich durch. Bekommt sie ALG II? Oder nicht? Warum wird es bewilligt und dann doch wieder zurückgefordert. Ab 01.12 steht sie ohne Geld da. Was kann sie machen? Die ganze Sache liegt schon beim AW (von Anfang an) der kann aber irgendwie nichts machen.
Sie schwer krank Ü25 + Kind
Ist am 01.03 von Österreich nach Deutschland gezogen. (zu ihrem Freund)
Hat sich dort auch angemeldet. Am 20.05 ist sie in ihre eigene Wohnung gezogen.
Sie hat zwar zu Beginn ihrer Zeit hier in Deutschland einen Antrag gestellt, der wurde aber mündlich sofort abgelehnt mit der Begründung das Deutschland das fürsorgeabkommen (EFA) am 23.02 gekündigt hat und sie keinen Cent bekommt.
Gelebt hat sie von Kindergeld (aus Österreich) und vom Freund.
Ihren ersten richtigen Antrag hat sie am 01.06 gestellt. Dort wurde ihr wieder gesagt dass sie nichts bekommt.
Sie arbeitete dann vom 02.08 bis 15.10 für 401€. Während der Zeit wurde sie sehr krank.
Daraufhin entließ sie der Arbeitgeber aufgrund von Krankheit in der Probezeit. Während der 2 Monate bekam sie aufstockend ALG II (August 350€ + ALG II 842€ / September 228€ + ALG II 642€). Der Lohn im Oktober ist noch offen. ALG II Bekam sie weiter (642€) Am 8.10 gab es eine Nachzahlung von 199€ für September und Oktober.
Nun kam heute Post:
Aufhebung des Bescheids vom 20.8.12 über die Bewilligung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Gesetzbuch die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld II wird ab 01.12.12 ganz aufgehoben.
Begründung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 zehntes Buch sozialgesetzbuch
ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung soweit in den zum Zeitpunkt eines Erlasses vorliegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eingetreten ist mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Die Anspruchs Voraussetzung für den Bezug von ALG II sind mit Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 13.11.12 weggefallen
diese Entscheidung beruht auf §7 SGB II
ob und in wie weit die Entscheidung über die Bewilligung von ALG II auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden muss bzw. ein Erstattung Anspruch gegenüber dem Jobcenter zu ständigen leistungsträger besteht wurde geprüft und ebenfalls eingestellt sie erhalten deswegen einen weiteren bescheid.
Dann steht noch die Rechtsbehelfs Belehrung und Erläuterung Auszug aus dem 10ten buch des sozial Gesetzes § 48 SGB X Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
Nun meine Frage.
Was passiert hier? Ich Steig selber nicht wirklich durch. Bekommt sie ALG II? Oder nicht? Warum wird es bewilligt und dann doch wieder zurückgefordert. Ab 01.12 steht sie ohne Geld da. Was kann sie machen? Die ganze Sache liegt schon beim AW (von Anfang an) der kann aber irgendwie nichts machen.