Hallo,
habe am 28.11.2018 eine EGV unterschrieben, die OK war (einzige Pflicht 5 Bewerbungen per Monat) mit Laufzeit bis auf weiteres.
Jetzt am 21.02.2019 wollten die eine neue EGV abschließen, bei der ich jeden Dienstag in diesen trostlosen Ort (Jobcenter) kommen soll (Job-Point), sollte ein Dienstag verpasst werden -> Sanktion.
Habe die EGV zur Überprüfung mit nach Hause genommen und soll sie bis zum Dienstag unterschrieben abgeben.
Habe nicht vor dieses Ding zu unterschreiben.
Frage 1:
Kann das Jobcenter überhaupt einen EGV-VA daraus machen, da die aktuelle EGV noch gültig ist (gerade mal 3 Monate alt & bis auf weiteres)?
Frage 2:
Im Falle das ein EGV-VA gültig wäre bzw. das Jobcenter das einfach in 3 Monaten (nach Ablauf der üblichen 6 Monate) nochmal versucht, wie könnte man am besten solch einem Job-Point widersprechen (Bewerben kann ich mich auch von zu Hause)?
Frage 3:
Es heißt doch, das die EGV miteinander gestaltet werden soll. Ist es normal das die SA da machen was sie wollen?
Habe beim Termin gesagt, dass ich den Job-Point nicht möchte und als nutzlos ansehe und die SA hat gesagt, dass man/ich was machen müsse, weil bereits seit 6/7 Jahren arbeitslos (in der Praxis bin ich nicht vermittelbar, aber lt. Hauseigener Hartz4-Ärztin voll Leistungsbereit trotz langem Katalog festgestellter div. psych. Probleme).
Frage 4:
Gibt es ein "Allheilmittel" gegen EGV-VAs die IMMER funktionieren.
Danke.
habe am 28.11.2018 eine EGV unterschrieben, die OK war (einzige Pflicht 5 Bewerbungen per Monat) mit Laufzeit bis auf weiteres.
Jetzt am 21.02.2019 wollten die eine neue EGV abschließen, bei der ich jeden Dienstag in diesen trostlosen Ort (Jobcenter) kommen soll (Job-Point), sollte ein Dienstag verpasst werden -> Sanktion.
Habe die EGV zur Überprüfung mit nach Hause genommen und soll sie bis zum Dienstag unterschrieben abgeben.
Habe nicht vor dieses Ding zu unterschreiben.
Frage 1:
Kann das Jobcenter überhaupt einen EGV-VA daraus machen, da die aktuelle EGV noch gültig ist (gerade mal 3 Monate alt & bis auf weiteres)?
Frage 2:
Im Falle das ein EGV-VA gültig wäre bzw. das Jobcenter das einfach in 3 Monaten (nach Ablauf der üblichen 6 Monate) nochmal versucht, wie könnte man am besten solch einem Job-Point widersprechen (Bewerben kann ich mich auch von zu Hause)?
Frage 3:
Es heißt doch, das die EGV miteinander gestaltet werden soll. Ist es normal das die SA da machen was sie wollen?
Habe beim Termin gesagt, dass ich den Job-Point nicht möchte und als nutzlos ansehe und die SA hat gesagt, dass man/ich was machen müsse, weil bereits seit 6/7 Jahren arbeitslos (in der Praxis bin ich nicht vermittelbar, aber lt. Hauseigener Hartz4-Ärztin voll Leistungsbereit trotz langem Katalog festgestellter div. psych. Probleme).
Frage 4:
Gibt es ein "Allheilmittel" gegen EGV-VAs die IMMER funktionieren.
Danke.