Obergrenze für Unterkunft und Heizung für den Kreis Heinsberg 2018

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Urbex

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Hallo Leute!

Ich las, daß sich im Januar diesen Jahres die Obergrenze für die Miete ein Stück nach Oben bewegt hat, leider finde ich zu meinem Ort nicht wirklich befriedigende Infos im Netz.

Ich wohne in einer Stadt im Kreis Heinsberg, Mietstufe 3.

In einer Tabelle die allerdings von 2015 ist stand etwas von 363 Kaltmiete ohne Heizkosten. Insgesamt habe ich 390€ rausgefunden aber das sind alte Werte.

Wisst Ihr wo man aktuelle Zahlen finden kann, die etwas taugen?

Liebe Grüße
Urbex
 
@Gizmo

Danke für den Tipp! Jedoch gibt es hier ein Missverständnis, die 390€ sind die Kaltmiete mit kalten Nebenkosten, also ohne Heizkosten.

Der hat einfach nicht angegeben wie hoch die Heizkosten sind, die noch dazu kommen.

In der alten Liste von 2015, die du mir gepostet hast

https://harald-thome.de/media/files/k...01.01.2015.pdf

steht, dass in den 390€ bereits der 10%ige Sicherheitszuschlag eingerechnet ist.

So hat der gute Mann nicht gelogen, nur die zusätzlichen Heizkosten nicht angegeben.

Dass er mir nur per E-Mail geantwortet hat, wird entweder wirklich daran liegen, dass er eine linke Tour abziehen will, oder der hat keinen Bock, so wie mein SB , der das sogar zugab, die machen sich einfach keine zusätzliche Arbeit.

Ich werde nochmal ein schriftliches Auskunftsverlangen aufsetzen, so wie du es hier gepostet hast, hört sich gut an.

Liebe Grüße
Urbex
 
Was ist eigentlich der 10%ige Sicherheitszuschlag? Wer bekommt den und gibts den in allen Bundesländernd oder ist das wieder so ein Ermessensspielraum der JC ?
 
2015 ist ja alt. Da könnte 390 ja stimmen.
Aber 2016 wurde das Wohngeld ja erhöht.
Und da ist bei Mietstufe 3 nun 390 + 10% eben 429.

Ich glaube nicht das Heinsberg ein schlüssiges Konzept hat und so nach Wohngeld berechnen muss.

Nun musst du was schriftliches bekommen wie hoch die Gemeinde meint das angemessen ist und wo das veröffentlich ist. Dann kannst du dagegen vorgehen wenn es zuwenig sein sollte.
 
Ok, ich habe jetzt ein Antwortschreiben auf meine zweite KdU Abfrage erhalten, diesmal von einer anderen Person als von meinem Leistungs-Sachbearbeiter.:icon_question:

Ich habe Euch den Wisch hier angehängt und ich muß sagen, daß ich entteuscht bin, kann es sein, dass die sich sträuben etwas Brauchbares zu liefern? Ich weiß jetzt genausoviel wie davor, statt wenigstens die mögliche Höchstgrenze an Heizkosten anzugeben, damit man weiß, wie hoch man bei der Wohnungssuche kalkulieren darf, einfach zum Kotzen.:doh:

Liebe Grüße
Rohdolf
 

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Ich weiß jetzt genausoviel wie davor, statt wenigstens die mögliche Höchstgrenze an Heizkosten anzugeben, damit man weiß, wie hoch man bei der Wohnungssuche kalkulieren darf, einfach zum Kotzen.:doh

Stimmt schon, aber die HK setzte einfach nach der Bundesweiten HK Tabelle an:

https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/heizspiegel-pdf/Heizspiegel-Deutschland-2017.pdf

Ich habe nicht anderes erwartet.
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Jetzt das Wohnungsangebot einreichen.

Ich nehme Bezug auf ihr Schreiben vom.......

Hiermit bitte ich um die Übernahme der Kosten der Unterkunft für den Wohnraum ........ Dieser Wohnraum hat HK von ....., diese HK liegen innerhalb des Bundesweiten Heizkostenspiegels von ......

Die KM & NK ergeben zusammen ....., diese liegen auch innerhalb der WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag. 390€ +10% = 429€.

Ich bitte noch mal um eine zügige Antwort innerhalb von 4 Tagen.

Gleichzeitg Umzugskosten etc. beantragen.
 
Hallo Gizmo!

Danke für den Post. Ich habe im Moment keine Wohnung gefunden, alle die im Netz hier in der Gegend angeboten werden sind deutlich zu teuer.
Wenn mal wieder was halbwegs im Rahmen dabei sein sollte, dann werde ich das dort in den bunten Tabellen nachkalkulieren können, danke dafür.

Hatte vor Kurzem etwas gefunden, Besichtigungstermin stand schon, ich war dort, keine Sau war gekommen, ich rief an, da hieß es, das wurde zwischendurch auf die Schnelle vermietet. Warum hat ES nicht abgesagt? Keine Nummer, die Nummer habe ich hinterlegt...keine Zeit gehabt, zu viel zu tun.

Was soll man da noch sagen?

Immer wieder die selbe Scheisse.
Entweder die Mail ist nicht angekommen, ich wurde vergessen oder irgendwas, alsob jemand will, dass ich hier in diesem Puff festsitze.
 
Bei Heizkosten kannst du den Heizspiegel heranziehen:
https://www.heizspiegel.de/service/hartz-iv/
Das kann aber auch mehr angemessen sein.

Ich hab noch mal nachgeschaut.
Heinsberg hat Mietenstufe II und nicht III.
https://www.wohngeld.org/mietstufe/nordrhein-westfalen.html
Nach WOGG wären somit 351 + 35 = 386 angemessen.
Wobei dies die unterste Grenze ist. Es muss auch solcher Wohnraum vorhanden sein.
https://www.hartz4-und-bsg-infos.de/kdu-miete-heizung-betriebskosten-umzug/wohngeldtabelle/
 
Hallo Swavolt!

Ich wohne nicht direkt in Heinsberg sondern in einem der Käffer dort, und das Kaff wo ich wohne hat zu 100% die Mietstufe 3.

Der Wohnraum muss vorhanden sein?

Haaaaaaaaaaaaahaaaaaahahahahahahaha:icon_lol:

Es tut mir Leid, aber da ist garnichts vorhanden, die Wohnungen, die ich hier und in der Umgebung im Internet vorfinde sind ellenweise zu teuer, zu den Preisen, die uns zugewährt werden kann man nichts bekommen.
Ich suche schon jahrelang, ab und an ist mal eine solch billige Wohnung dabei, aber da wird entweder erst garnicht geantwortet, oder wenn eine Telefonnummer dort ist, wird nie dran gegangen, und nie zurrückgerufen wenn man auf den AB spricht. Wenn ich mal das Glück habe mit jemandem zu reden und sogar etwas dabei rauskommt, dann werde ich auf einmal ausgeklammert. Komisch ne?

Die Wohnungen hier kosten alle 500€ aufwärts!

Falls ich böse geklungen habe so bitte ich das zu entschuldigen.:wink:
 
Das Jobcenter Kreis Heinzberg was du gefragt hast, hat aber Mietstufe II. Dann solltest du dort drauf hinweisen, wenn sie denn auch für andere Kreise zuständig sind, die angemessenen Kosten für Kreise die Mietstufe 3 haben angeben sollen.
Dann guck in meinen geposteten Wohngeldlink ob dein Kreis Mietstufe III hat.
Und wenn du in einen anderen Kreis ein Wohnungsangebot hast, dann schau welche Mietstufe dort herrscht.
 
@gizmo

Oh ja, den Grund brauche ich mir nicht zusammenzubasteln, der liegt offensichlich auf der Hand. Ich muss aus diesem lauten Puff raus,hier ist jeden Tag krach, und auch jede woche, an mehreren Tagen nachts bis in die Puppen und das so penetrant, dass es mich krank macht. Ich wurde sogar mal krank geschrieben wegen eines nervösen Erschöpfungszustandes, das ist die Vorstufe zu einem Burnout Syndrom. Zuerst, stehst du neben dir, dann kriegst du rote, juckende Augen, regelmässig Kopfschmerzen, dann tun dir die Muskeln weh, die Konzentration geht weg, du machst Fehler, kriegst psychische Probleme wie Depressionen und unerklärliche Angstzustände und bist völlig am *****. Na wenn das mal kein Grund ist.

@swavolt
Du musst dir das so vorstellen Heinsberg ist eine Vorstadt, an diese Vorstadt sind noch viele noch kleinere Städchen angeknüpft, die zählen dann zum KREIS Heinsberg, wie z.B. Wegberg, Wegberg z.B. hat die Mietstufe 3. Habe auch ein kleines Zettelchen vom JC da steht meine Stadt auch ganz explizit unter 3.:wink:

Liebe Grüße
Urbex
 
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