Obergrenze für Unterkunft und Heizung für den Kreis Heinsberg 2018

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Urbex

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Hallo Leute!

Ich las, daß sich im Januar diesen Jahres die Obergrenze für die Miete ein Stück nach Oben bewegt hat, leider finde ich zu meinem Ort nicht wirklich befriedigende Infos im Netz.

Ich wohne in einer Stadt im Kreis Heinsberg, Mietstufe 3.

In einer Tabelle die allerdings von 2015 ist stand etwas von 363 Kaltmiete ohne Heizkosten. Insgesamt habe ich 390€ rausgefunden aber das sind alte Werte.

Wisst Ihr wo man aktuelle Zahlen finden kann, die etwas taugen?

Liebe Grüße
Urbex
 
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Frag das schriftlich beim JC an, die müssen dir das detailliert mitteilen.
Im Netz finde ich auch nur Stand 2015.
JC Seite:
Neben den Regelbedarfen können auch die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden, soweit diese tatsächlich anfallen und angemessen sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Leistungssachbearbeiter.

Es wird Zeit, dass die JC strafbewehrt verpflichtet werden dies auf ihren Webseiten zu veröffentlichen.
Habe diesbezüglich schon oft an BMAS und Co geschrieben, das es laut IFG nämlich eine Veröffentlichungspflicht gibt.
Aber da rennt man wieder mal gegen Windmühlen.
 

gizmo

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Wisst Ihr wo man aktuelle Zahlen finden kann, die etwas taugen?

Geht hier nach der WOGG + 10%.

Hier die alte Liste:

https://harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Heinsberg-Kreis---01.01.2015.pdf

lege dir hier jetzt mal die neue rein:

https://www.elo-forum.org/attachmen...asylblg-2016-wohngeldtabelle-sgbii-sgbxii.pdf

Dazu kommen dann noch HK in einer Höhe von ca. 80 €
-----------------------

Bei uns steht auch nichts von der KDU im Netz.
 

Urbex

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Hallo Gizmo!

Vielen Dank für die Info, 429€ Gesamtmiete bei der 3. Mietstufe im Kreis Heinsberg ist schomal etwas besser, aber was meinst du mit 80€ HK, die noch dazu kommt, was bedeutet HK?

Liebe Grüße
Urbex

Edit: Ich habe mal schnell die mitverlinkten Gesetzmäßigkeiten durchstöbert, dort steht, dass Empfänger von ALGII kein Wohngeld bekommen.
Die neue Liste heißt Wohngeld für...vielleicht habe ich da was falsch verstanden. Wahrscheinlich, denn das "normale" Geld liegt bei 390€ genau wie in der alten Liste, die ich auch fand von 2015, nur, daß in der 2016ner noch der Sicherheitszuschlag zu finden ist. Den habe ich uner § 12 nicht wirklich nachvollziehen können, google spuckt einen Fall aus Plön aus. Hmm, nicht wirlich meine Welt sowas.:blink:
 
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HK heißt Heizkosten.

Und die Wohngeldtabelle wird dann angesetzt, wenn es kein schlüssiges Konzept gibt und aktuell auf dem Wohnungsmarkt keine angemessenen Wohnungen verfügbar sind.
Denn auch das JC muss nachweisen, dass ihre Angemessenheitsgrenze realistisch ist und wie sie diese ermitteln. Auch müssen sie dies daten regelmäßig fortschreiben und spätestens alle 4 J. anpassen.

Darum wurde dies mit dem WoG durch das Bundessozialgericht (BSG ) gewissermaßen als Sicherheitspuffer eingeführt.
Man bekommt dennoch SGB II, aber die KdU bemisst sich dann nicht nach den Vorgaben der JC , sondern nach der Wohngeldtabelle + 10 %.
 

Urbex

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Hallo Curcuma,

ja, da sagst du was, ich suche jahrelang vergeblich eine neue Wohnung, da hier nichts dabei ist was ich mir auch nur im Ansatz leisten kann.

Interessant, ich dachte die Heizkosten sind in den 390€ schon integriert.
Was währe, wenn ich eine Wohnung finde, die dem JC zu teuer ist, an welche Stelle müsste ich mich dann wenden?

Danke
Urbex
 
E

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Gast
Wohnungen die man bekommt sind idR immer zu teuer.

Das ist ein langwieriger Prozess und kostet Nerven.
Wenn man Umzug und Kaution selbst aufbringen kann, ist es in vielen Fällen im Grunde durchaus möglich und wahrscheinlich, die Übernahme der teureren Wohnung rückwirkend einzuklagen.

Grundvoraussetzung ist aber, dass man den aktuellen Wohnungsmarkt über ca. 6 Monate hinweg akribisch beobachtet und sich jedes Angebot notiert. Und der Umzug auch wirklich erforderlich ist!

Auch Absagen und Vorstellungstermine, denn auch die Fahrtkosten dort hin bekommt man nachträglich womöglich im Rahmen der Wohnugnsbeschaffungskosten erstattet.

Vielleicht habe ich mal den Nerv und erstelle ein Thema mit Anleitungen Urteilen, Argumenten, wie man am besten bei so was vorgeht.

Das ist aber nur was für hartgesottene und Leute, die sparsam sind und die höhere Miete aus eigener Tasche drauf zahlen können, bis das durchgefochten ist.
 

Urbex

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@Curcuma

Die Kaution würde ich ja von meiner derzeitigen Wohnung zurückbekommen, den Umzug würde ich selbst mit jemanden aus meinem Verwandtenkreis realisieren.

Soweit ich das hier im JC in Erfahrung bringen konnte, muss man sich von der "neuen" angestrebten Wohnung erstmal eine Wohnbescheinigung ausfüllen lassen und diese dann zum JC bringen, die müssen dann entscheiden ob ich diese bekommen darf oder nicht.

Ich soll denen also beweisen, dass ich min. 6 Monate den Wohnungsmarkt auf geeignet billige Wohnungen untersucht habe. Ich frag mich nur wie? Die sollten doch wissen, was eine Wohnung heute kostet. Ich könnte Screenshots machen und diese sammeln und dem JC dann schicken.

Fakt ist, dass ich Jahre suche!
Mein Grund ist einfach, dort wo ich wohne ist es nicht mehr auszuhalten, es wird dort ständig Krach gemacht, Tag und Nacht, das geht mir deutlichst an die Gesundheit.

Ja, wenn das JC nicht die volle Miete zahlen kann, dann würde ich etwas aus eigener Tasche drauf zahlen, das wird aber nicht alzuviel sein. Die Mieten der günstigeren Wohnungen liegen hier so zwischen selten mal 430, eher 480 und 750€ kalt. Ab und an ist mal was Billigeres dabei, aber nicht wesentlich billiger, das kommt dann mal einmal im jahr vor.

Grüse
Urbex
 

gizmo

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Denke mal zur Erklärung:

Vermieter denkt in Kaltmiete(KM) und Nebenkosten(Nebenkosten = NK & Heizkosten =HK), diese NK(Vermieter) sind aber die Betriebskosten.

Betriebskosten sind aber NK & HK.
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----------------

Das JC spricht von der [Bruttokaltmiete(KM & NK)hier die WoGG + 10%] und von den HK.

Weitere Ausfuhrungen erstar ich mir, da dann zu kompliziert.

Verstanden?
 

Urbex

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@Gizmo

Hmmmm, dann währe es so, daß die 390€ tatsächlich die Kaltmiete mit den kalten Nebenkosten darstellen zusammen mit den 10% Sicherheitszuschlag dann die 429€ ausmachen. Alles noch ohne Heizkosten, die ja dann noch draufkommen müssten.

Ich war nur ein wenig durcheinander wegen der 2015 Liste.

Danke!
 

gizmo

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Du meinst so als Auskunftsverlangen gemäß §§13 - 15 SGB 1

Da fragste mich aber was, denke schon.
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Denke würde hier so präzise Fragen wie möglich um einen inhaltliche Antwort zu begrenzen.
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Mal so, wird deine jetziege Bude denn komplet Überkommen?
 

Urbex

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Ein vom JC ANERKANNTER Umzugsgrund, ich weiss nich was die anerkennen.

Ich bin hier ständig Krach ausgesetzt und eine Änderung konnte ich nicht bewirken, ich muss hier raus sonst werde ich verrückt, das geht mir schon richtig auf die Gesundheit, das ist für mich ein relevanter Umzugsgrund und auch die einzige Möglichkeit.

Edit: ja, gerade nachgesehen, der Grund gehört dazu.
 
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@Curcuma

Die Kaution würde ich ja von meiner derzeitigen Wohnung zurückbekommen, den Umzug würde ich selbst mit jemanden aus meinem Verwandtenkreis realisieren.

Die Kaution bekommt man idR zunächst nicht vollständig(wg . NK Arechnung) und muss auch erst ca. 3 Monate, aber spätestens 6 Monate nach Auszug zurück gezahlt werden.
Damit kann man also nicht unbedingt rechnen, dass man die parat hat, wenn man einzieht.
Aber man kann die Kaution in 3 Raten abstottern, also 1 Monatsmiete + 1/3 der Kaution (die ja meist 3 Monatsmieten sind)Über 3 Monate hinweg hat man dann also doppelt so hohe Mietkosten.

Und auch ein selbst organisierter Umzug kostet Geld. Auto mieten, Helfer verköstigen, Umzugskartons, Klebefolie.....

Die bekommt man, wenn man eine Zusicherung bekommt auch bezahlt.
Ich bin zwar der Meinung Umzugskosten etc. muss nicht gesondert beantragt werden, kann man aber vorsorglich machen. Macht weniger Probleme. Ebenso die Kaution (wird als Darlehen gegeben) Wohnungsbeschaffungskosten (Fahrerei zu Besichtigungen, Zeitungen etc.)

Soweit ich das hier im JC in Erfahrung bringen konnte, muss man sich von der "neuen" angestrebten Wohnung erstmal eine Wohnbescheinigung ausfüllen lassen und diese dann zum JC bringen, die müssen dann entscheiden ob ich diese bekommen darf oder nicht.

Bescheinigung nicht, man gibt an, was sie Kaltmiete kalte Nebenkosten und Heizkosten kostet. Und beantragt eine Zusicherung zum Umzug.
Dabei setzt man eine Frist von max. 1 Woche, da es bei Wohnungen meist schnell gehen muss und auch Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, um Doppelmieten gering zu halten.

Ich soll denen also beweisen, dass ich min. 6 Monate den Wohnungsmarkt auf geeignet billige Wohnungen untersucht habe. Ich frag mich nur wie? Die sollten doch wissen, was eine Wohnung heute kostet. Ich könnte Screenshots machen und diese sammeln und dem JC dann schicken.
Genau, alles aufschreiben, oder screenshot und sammeln, sammeln, sammeln.
Das betrifft eigentlich nur die Fälle, wenn man keine angemessene Wohnung findet!! Aber da man die idR nicht findet, alles aufzeichnen, in einer Tabelle z. B.. Wo inseriert, qm, Zimmer, KM, NK+HK. Ort
Wenn man besichtigt hat auch Datum Ansprechpartner, evtl. Absagegrund

Fakt ist, dass ich Jahre suche!
Mein Grund ist einfach, dort wo ich wohne ist es nicht mehr auszuhalten, es wird dort ständig Krach gemacht, Tag und Nacht, das geht mir deutlichst an die Gesundheit.

Der Grund muss anerkannt werden. Wie @Gizmo schon schrieb.
Deine Situation reicht normal nicht als Grund. Da braucht es dann ein ärztliches oder psychologisches Attest.

Ab und an ist mal was Billigeres dabei, aber nicht wesentlich billiger, das kommt dann mal einmal im jahr vor.

Das ist das Problem und das wissen die auch! Daher Nachweise bringen.
 
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gizmo

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Ein vom JC ANERKANNTER Umzugsgrund, ich weiss nich was die anerkennen.

Ich bin hier ständig Krach ausgesetzt und eine Änderung konnte ich nicht bewirken, ich muss hier raus sonst werde ich verrückt, das geht mir schon richtig auf die Gesundheit, das ist für mich ein relevanter Umzugsgrund und auch die einzige Möglichkeit.

Edit: ja, gerade nachgesehen, der Grund gehört dazu.

Du kannst ohne anerkannten Umzugsgrund nur dann Umziehen wenn die neue Bude nicht teuer ist als die jetzige. Sollte die Neue teurer sein trägst du dann die Kosten.

Wie gross ist deine jetzige Bude?
 
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Du kannst ohne anerkannten Umzugsgrund nur dann Umziehen wenn die neue Bude nicht teuer ist als die jetzige. Sollte die Neue teurer sein trägst du dann die Kosten.

Wie gross ist deine jetzige Bude?

Richtig, aber wen nder Umzug erforderlich ist und sie ablehnen, weil zu teuer, gibt es die obigen Möglichkeiten und die Aussichten sind meist nicht schlecht.
 

Urbex

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@Curcuma

Na ja, beim Psychologen war ich nicht deshalb, aber ich wurde mal für eine Woche lang krank geschrieben wegen einem nervösen Erschöpfungszustand, das ist wohl die Vorstufe zum Burnout, steht aber nur als code auf dem Wisch.

Weiterhin haben die im JC in ihren Akten schon einen jahrealten Eintrag stehen wo von mir dieses Problem auch schon dokunentiert wurde. Ob denen das als ausreichender Beweis taugt weiß ich nicht.
Ich habe eine Zeitlang ein Lärmprotokoll geführt, ebenfalls habe ich auch aktuelle Handyaufnahmen, wo ich den Lärm filme mit Datum-und Zeitangabe am PC. Die könnte ich auch als Beweis führen.
 
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Dann stelle den Antrag auf Zusicherung zum Umzug, Umzugskosten und eventuell Kaution und warte ab, was die schreiben.

Bis wann musst du der Wohnung denn zusagen?
 

Urbex

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@Gizmo
meine Wohnung ist noch locker unter 50m2.

@Curcuma
Falls das JobCenter meinen Umzugsgrund nicht akzeptiert so gibt es da eben obige Möglichkeiten?
Welche meinst du?
 

Urbex

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@Curcuma

Ich habe noch keine Wohnung in aussicht, der ich zusagen könnte, ich habe den Thread hier einfach gestartet, weil ich sehe, dass es einfach keine Wohnungen gibt, die ich mir leisten kann, das kann so nicht weitergehen, fühle mich da irgendwie verschaukelt.
 
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Falls das JobCenter meinen Umzugsgrund nicht akzeptiert so gibt es da eben obige Möglichkeiten?
Welche meinst du?

Obiges funktioniert nur, wenn ein anzuerkennender wichtiger Grund vorliegt.
Wichtige Gründe gibt es viele.
Krankheit/Behinderung, Arbeitsaufnahme, Schimmel, zerrüttete WG /Wohnverhältnisse/Familienverhältnisse.

Gerne lehnen JC auch wichtige Gründe ab, dann wird es halt nervig.

Klare wichtige Gründe sind Arbeitsaufnahme, oder wenn dich das JC auffordert umzuziehen.
 
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