Jeder gute Betriebswirt kann für jeden wirtschaftlichen Vorgang eine Kalkulation erstellen, so auch für Bewerbungen, wenn denn Einzelposten ermittelbar sind. Ich wette mit 1 Euro je Online-Bewerbung kommt man nicht hin.
Ein Abrechnungsbeispiel für
Erbsenzähler und
Korinthenkacker, die es ganz genau machen wollen und die Leistungsabteilung Eurer Arbeitsagentur oder Jobcenter mit ständiger Vorlage einer jedesmal aktualisierten Abrechnung zur Verzweiflung bringen wollen. Diese Art von Mitarbeitern dieses Leuteschinderamtes beschäftigen sich so gern selbstbefriedigend mit viel Papier und Akten.
Dann will ich mal korinthenkacken... - Anschaffungswert der EDV-Technik samt Peripheriegeräte : Nutzungsdauer jedes Gerätes in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr
Hilfsmittel dazu:
Absetzung für Abnutzung -
AfA -Tafeln
Beachte: Jedes Gerät hat seine eigene, ganz spezielle Absetzung für Abnutzung =
AfA = Nutzungsdauer. Bei PCs und Laptops sind aktuell 3 Jahre Nutzungsdauer veranschlagt. Also verringert sich deren Abschreibungswert jährlich um 1/3.
- Anschaffungskosten für den PC oder Laptop : Nutzungsdauer des PCs oder Laptops in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des PCs oder Laptops für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den PC oder Laptop während der Dauer der Bewerbung in Euro Wert meines eigenen Rechner incl. Monitor und Tastatur und Maus, incl. Betriebssystem: 360 Euro Macht bei einer Dauer von 30 Min. für das Erstellen einer Bewerbung: 0,00694 gerundet: 0,007 auf volle Cent gerundet: € 0,01 - Anschaffungskosten für die NTBA-SO2-Box : Nutzungsdauer der NTBA-SO2-Box in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten NTBA-SO2-Box für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die NTBA-SO2-Box während der Dauer der Bewerbung in Euro Bei allen üblichen Anschlüssen ist die Hardare wie diese normalerweise inclusive, Kosten fallen dafür also keine an. Insofern auch keine Abschreibungskosten, auch bei der Steuer kann ich nur absetzen, was ich auch bezahlt habe, und nicht was mir zur Verfügung gestellt wird (gehört üblicherweise auch weiterhin dem Provider, eine Wertminderung fällt also nicht an). - Anschaffungskosten für den DSL-Splitter : Nutzungsdauer des DSL-Splitters in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des DSL-Splitters für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den DSL-Splitter während der Dauer der Bewerbung in Euro Siehe NTBA-Box, obiges Beispiel - Anschaffungskosten für DSL-Modem oder DSL-Router jährliche Nutzungsdauer des DSL-Modems oder -Routers = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das DSL-Modem oder den DSL-Router während der Dauer der Bewerbung in Euro Siehe oben - Anschaffungskosten des Telefons : Nutzungsdauer des Telefons in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des Telefons für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das Telefon während der Dauer der Bewerbung in Euro Das Telefon wird für eine Onlinebewerbung doch gar nicht genutzt, oder sehe ich das falsch? Es fallen also auch hier keine Kosten an. - Anschaffungskosten des Scanners : Nutzungsdauer des Scanners in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des Scanners für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den Scanner während der Dauer der Bewerbung in Euro
Kosten für meinen Scanner: 66 Euro Macht bei einer Dauer von 30 Min. für das Erstellen einer Bewerbung: 0,001273 gerundet: 0,001 auf volle Cent gerundet: € 0,01
Dazu kommt, dass man den Scanner nur einmal bei der Erstellung der digitalisierten Dokumente benötigt.
Scanner braucht man zur Umwandlung von papierbezogenen Dokumenten wie Zeugnisse, Beurteilungen, Leistungseinschätzungen usw. in elektronisch digitalisierte Dokumente.
- einmalige Einrichtungs-, Anschluß- und Freischaltungskosten für den Internetzugang und des Telefons
Ich veranschlage diesen Wert mit 80 Euro, und rechne das nach obiger Formel um, da man den Anbieter ja auch mal wechselt um Kosten zu sparen und dies Kosten dann auch erneut anfallen. Auch hier rechne ich eine Dauer von 3 Jahren ein.
Dabei komme ich dann auf einen Wert von 0,001543 Das sind aufgerundet in vollen Cent ebenfalls € 0,01. - einmalige Kosten für diverse Anschlußkabel
Wenn ich hierbei ebenfalls 30 Euro veranschlage und bedenke dass Kabel nach einer Zeit (legen wir 5 Jahre zugrunde) ebenfalls ausgetauscht werden müssen, weil die Kontakte locker sind etc. dann komme ich auf eine Summe von: 0,01 Euro.
- Anschaffungswert der Textverarbeitungssoftware : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die Textverarbeitungssoftware während der Dauer der Bewerbung in Euro Textverarbeitungsoftware gibt es in Form von Openoffice als Freeware, Kosten fallen hierbei nicht an.
Kosten für eine Einplatzlizenz von Microsoft Office 2010 Home and Student: 60 Euro. Die Nutzungsdauer sollte hierbei unbegrenzt sein, ich lege aber mal zugrunde, dass man sich nach fünf Jahren was neueres zeitgemäßeres kaufen will.
Kosten nach obiger Formel: € 0,00069 Aufgerundet in vollen Cent: € 0,01 - Anschaffungswert des Mailprogramm : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das Mailprogramm während der Dauer der Bewerbung in Euro Kostenlos im Netz erhältlich - Anschaffungswert der PDF-Software : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten =
minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die PDF-Software während der Dauer der Bewerbung in Euro Kostenlos im Netz erhältlich - DSL-Internetflatrate in Euro/Monat : Monatsstunden (29, 30 oder 31 Kalendertage/Monat) : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * tatsächliche Minuten für die Datenübertragung =
minutengenaue Kosten für die DSL-Internetflatrate für die Datenübertragung Ich lege eine teure Flat für 60 Euro mtl. zugrunde, und ich lege zugrunde, dass man während der Zeit der Erstellung der Bewerbung online bleibt. Kosten nach obiger Formel: 0,0416666 Aufgerundet auf volle Cent: 0,05 Euro
- Stromkosten (Grundpreis + Arbeitspreis aus der letzten Stromrechnung) : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * tatsächliche Minuten für die Datenübertragung =
minutengenaue Stromkosten für die Datenübertragung während des Schreibens der Bewerbungen Zugrundelegen kann man hier nur den Betrieb des Rechners sowie des Scanners, alle andere Hardware wie Splitter etc. muss ohnehin anbleiben, wird also nicht zusätzlich genutzt.
Nach einem Beispiel bei der ein PC 200 Watt Strom zieht, werden von Yello Strom kosten pro Stunde von 1,6 cent angegeben. Das wären bei einer Dauer von 30 min für das Erstellen einer Bewerbung € 0,0008, aufgerundet auf volle Cent macht das genau € 0,01 = Summe aller Einzelpositionen zur Abrechnung
einer Online-Bewerbung
Bei den gerundeten Beträgen habe ich grundsätzlich min. 1 Cent veranschlagt, sobald Kosten entstanden sind. Das ist schon mehr als großzügig gerundet, und eigentlich mathematisch falsch, aber sachlich fand ich das besser.
Ausserdem habe ich mit buchhalterischen 360 Tagen/Jahr gerechnet.
Gesamtkosten für eine Onlinebewerbung: 0,09 Euro Beachte: Wenn die Abschreibungskosten den Restbuchwert (RBW) von 1 oder 0 Euro erreicht haben, dann haben diese Abrechnungsposten sich für kommende Abrechnungszeiträume erledigt.
Einmalige Kosten tauchen nur einmal in der Abrechnung auf.
Die jährlichen und monatlichen Kostensätze schwanken von Jahr zu Jahr, weil es
- Jahre mit oder ohne Schalttag gibt
- die Kalendertage je Monate zwischen 28 und 31 je Monat variieren
- die Anbieter von variablen Kostenbestandteilen ihre Preise ändern können