Nur noch 1 Euro für Online Bewerbung?

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I

Immerlicht

Gast
Habe letztens 13 Bewerbungen bei meiner Jobcenter eingereicht. Bislang wurden immer anstandslos 5 Euro je Bewerbung gezahlt.
Diesmal habe ich aber nur jeweils einen Euro je Bewerbung erhalten. Das sei schon seit dem Herbst bei Online Bewerbungen so, das könne ich ja aber nicht wissen, da ich mich seit Monaten weigere meine Eingliederungsvereinbarungen zu unterschreiben.

Gibt es eine neue Regelung, nach der Online Bewerbungen nur noch mit 1,- Euro zu vergüten sind?
 
Hallo,
ich möchte jetzt niemanden zu nahe treten, aber mal ganz ehrlich, wie hoch sind denn die wahren Ausgaben bei einer online Bewerbung und wie hoch die kosten für eine Bewerbung, welche noch auf Papier erfolgt??

MfG
Kundo
 
Hallo,
ich möchte jetzt niemanden zu nahe treten, aber mal ganz ehrlich, wie hoch sind denn die wahren Ausgaben bei einer online Bewerbung und wie hoch die kosten für eine Bewerbung, welche noch auf Papier erfolgt??

MfG
Kundo

Das habe ich auch gerade gedacht, Bewerbungen schreiben ist ja kein Nebeneinkommen.
 
... mal ganz ehrlich, wie hoch sind denn die wahren Ausgaben bei einer online Bewerbung ...

darum geht es nicht. ich bekomme hartz 4 und die kohle reicht hinten und vorne nicht. wenn ich hier noch etwas von der Jobcenter dazu bekomme, dann nehme ich das gerne mit, weil ich es muss.

die online-bewerbung muss ich der Jobcenter auch nachweisen. die möchten gerne einen ausdruck von der e-mail. dann muss ich auch noch einen antrag stellen usw. das ganze muss auch zur Jobcenter kommen (post, fahrtkosten usw.). auch das sind unkosten, die mir entstehen. bei 10 bewerbungen werden aus den 10 eur nach abzug meiner unkosten für den nachweis bei der Jobcenter schnell nur noch 8 eur. haben oder nicht haben. ich brauche das geld - leider. warum soll ich der Jobcenter das geld schenken? :icon_kinn:
 
Jeder gute Betriebswirt kann für jeden wirtschaftlichen Vorgang eine Kalkulation erstellen, so auch für Bewerbungen, wenn denn Einzelposten ermittelbar sind. Ich wette mit 1 Euro je Online-Bewerbung kommt man nicht hin.

Ein Abrechnungsbeispiel für Erbsenzähler und Korinthenkacker, die es ganz genau machen wollen und die Leistungsabteilung Eurer Arbeitsagentur oder Jobcenter mit ständiger Vorlage einer jedesmal aktualisierten Abrechnung zur Verzweiflung bringen wollen. Diese Art von Mitarbeitern dieses Leuteschinderamtes beschäftigen sich so gern selbstbefriedigend mit viel Papier und Akten.

- Anschaffungswert der EDV-Technik samt Peripheriegeräte : Nutzungsdauer jedes Gerätes in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr

Hilfsmittel dazu: Absetzung für Abnutzung - AfA -Tafeln

Beachte: Jedes Gerät hat seine eigene, ganz spezielle Absetzung für Abnutzung = AfA = Nutzungsdauer. Bei PCs und Laptops sind aktuell 3 Jahre Nutzungsdauer veranschlagt. Also verringert sich deren Abschreibungswert jährlich um 1/3.

- Anschaffungskosten für den PC oder Laptop : Nutzungsdauer des PCs oder Laptops in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des PCs oder Laptops für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den PC oder Laptop während der Dauer der Bewerbung in Euro

- Anschaffungskosten für die NTBA-SO2-Box : Nutzungsdauer der NTBA-SO2-Box in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten NTBA-SO2-Box für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die NTBA-SO2-Box während der Dauer der Bewerbung in Euro

- Anschaffungskosten für den DSL-Splitter : Nutzungsdauer des DSL-Splitters in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des DSL-Splitters für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den DSL-Splitter während der Dauer der Bewerbung in Euro

- Anschaffungskosten für DSL-Modem oder DSL-Router jährliche Nutzungsdauer des DSL-Modems oder -Routers = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das DSL-Modem oder den DSL-Router während der Dauer der Bewerbung in Euro

- Anschaffungskosten des Telefons : Nutzungsdauer des Telefons in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des Telefons für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das Telefon während der Dauer der Bewerbung in Euro

- Anschaffungskosten des Scanners : Nutzungsdauer des Scanners in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des Scanners für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den Scanner während der Dauer der Bewerbung in Euro

Scanner braucht man zur Umwandlung von papierbezogenen Dokumenten wie Zeugnisse, Beurteilungen, Leistungseinschätzungen usw. in elektronisch digitalisierte Dokumente.

- einmalige Einrichtungs-, Anschluß- und Freischaltungskosten für den Internetzugang und des Telefons

- einmalige Kosten für diverse Anschlußkabel

- Anschaffungswert der Textverarbeitungssoftware : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die Textverarbeitungssoftware während der Dauer der Bewerbung in Euro

- Anschaffungswert des Mailprogramm : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das Mailprogramm während der Dauer der Bewerbung in Euro

- Anschaffungswert der PDF-Software : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die PDF-Software während der Dauer der Bewerbung in Euro

- DSL-Internetflatrate in Euro/Monat : Monatsstunden (29, 30 oder 31 Kalendertage/Monat) : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * tatsächliche Minuten für die Datenübertragung = minutengenaue Kosten für die DSL-Internetflatrate für die Datenübertragung

- Stromkosten (Grundpreis + Arbeitspreis aus der letzten Stromrechnung) : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * tatsächliche Minuten für die Datenübertragung = minutengenaue Stromkosten für die Datenübertragung während des Schreibens der Bewerbungen

= Summe aller Einzelpositionen zur Abrechnung einer Online-Bewerbung

Beachte:

Wenn die Abschreibungskosten den Restbuchwert (RBW) von 1 oder 0 Euro erreicht haben, dann haben diese Abrechnungsposten sich für kommende Abrechnungszeiträume erledigt.

Einmalige Kosten tauchen nur einmal in der Abrechnung auf.

Die jährlichen und monatlichen Kostensätze schwanken von Jahr zu Jahr, weil es

- Jahre mit oder ohne Schalttag gibt
- die Kalendertage je Monate zwischen 28 und 31 je Monat variieren
- die Anbieter von variablen Kostenbestandteilen ihre Preise ändern können
 
Jeder gute Betriebswirt kann für jeden wirtschaftlichen Vorgang eine Kalkulation erstellen, so auch für Bewerbungen, wenn denn Einzelposten ermittelbar sind. Ich wette mit 1 Euro je Online-Bewerbung kommt man nicht hin.

Ein Abrechnungsbeispiel für Erbsenzähler und Korinthenkacker, die es ganz genau machen wollen und die Leistungsabteilung Eurer Arbeitsagentur oder Jobcenter mit ständiger Vorlage einer jedesmal aktualisierten Abrechnung zur Verzweiflung bringen wollen. Diese Art von Mitarbeitern dieses Leuteschinderamtes beschäftigen sich so gern selbstbefriedigend mit viel Papier und Akten.

Dann will ich mal korinthenkacken...

- Anschaffungswert der EDV-Technik samt Peripheriegeräte : Nutzungsdauer jedes Gerätes in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr

Hilfsmittel dazu: Absetzung für Abnutzung - AfA -Tafeln

Beachte: Jedes Gerät hat seine eigene, ganz spezielle Absetzung für Abnutzung = AfA = Nutzungsdauer. Bei PCs und Laptops sind aktuell 3 Jahre Nutzungsdauer veranschlagt. Also verringert sich deren Abschreibungswert jährlich um 1/3.

- Anschaffungskosten für den PC oder Laptop : Nutzungsdauer des PCs oder Laptops in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des PCs oder Laptops für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den PC oder Laptop während der Dauer der Bewerbung in Euro

Wert meines eigenen Rechner incl. Monitor und Tastatur und Maus, incl. Betriebssystem: 360 Euro

Macht bei einer Dauer von 30 Min. für das Erstellen einer Bewerbung: 0,00694 gerundet: 0,007 auf volle Cent gerundet: € 0,01

- Anschaffungskosten für die NTBA-SO2-Box : Nutzungsdauer der NTBA-SO2-Box in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten NTBA-SO2-Box für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die NTBA-SO2-Box während der Dauer der Bewerbung in Euro

Bei allen üblichen Anschlüssen ist die Hardare wie diese normalerweise inclusive, Kosten fallen dafür also keine an. Insofern auch keine Abschreibungskosten, auch bei der Steuer kann ich nur absetzen, was ich auch bezahlt habe, und nicht was mir zur Verfügung gestellt wird (gehört üblicherweise auch weiterhin dem Provider, eine Wertminderung fällt also nicht an).

- Anschaffungskosten für den DSL-Splitter : Nutzungsdauer des DSL-Splitters in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des DSL-Splitters für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den DSL-Splitter während der Dauer der Bewerbung in Euro

Siehe NTBA-Box, obiges Beispiel

- Anschaffungskosten für DSL-Modem oder DSL-Router jährliche Nutzungsdauer des DSL-Modems oder -Routers = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das DSL-Modem oder den DSL-Router während der Dauer der Bewerbung in Euro

Siehe oben

- Anschaffungskosten des Telefons : Nutzungsdauer des Telefons in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des Telefons für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das Telefon während der Dauer der Bewerbung in Euro

Das Telefon wird für eine Onlinebewerbung doch gar nicht genutzt, oder sehe ich das falsch? Es fallen also auch hier keine Kosten an.

- Anschaffungskosten des Scanners : Nutzungsdauer des Scanners in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten des Scanners für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für den Scanner während der Dauer der Bewerbung in Euro

Kosten für meinen Scanner: 66 Euro

Macht bei einer Dauer von 30 Min. für das Erstellen einer Bewerbung: 0,001273 gerundet: 0,001 auf volle Cent gerundet: € 0,01
Dazu kommt, dass man den Scanner nur einmal bei der Erstellung der digitalisierten Dokumente benötigt.

Scanner braucht man zur Umwandlung von papierbezogenen Dokumenten wie Zeugnisse, Beurteilungen, Leistungseinschätzungen usw. in elektronisch digitalisierte Dokumente.

- einmalige Einrichtungs-, Anschluß- und Freischaltungskosten für den Internetzugang und des Telefons

Ich veranschlage diesen Wert mit 80 Euro, und rechne das nach obiger Formel um, da man den Anbieter ja auch mal wechselt um Kosten zu sparen und dies Kosten dann auch erneut anfallen. Auch hier rechne ich eine Dauer von 3 Jahren ein.

Dabei komme ich dann auf einen Wert von 0,001543 Das sind aufgerundet in vollen Cent ebenfalls € 0,01.


- einmalige Kosten für diverse Anschlußkabel

Wenn ich hierbei ebenfalls 30 Euro veranschlage und bedenke dass Kabel nach einer Zeit (legen wir 5 Jahre zugrunde) ebenfalls ausgetauscht werden müssen, weil die Kontakte locker sind etc. dann komme ich auf eine Summe von: 0,01 Euro.

- Anschaffungswert der Textverarbeitungssoftware : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die Textverarbeitungssoftware während der Dauer der Bewerbung in Euro

Textverarbeitungsoftware gibt es in Form von Openoffice als Freeware, Kosten fallen hierbei nicht an.
Kosten für eine Einplatzlizenz von Microsoft Office 2010 Home and Student: 60 Euro. Die Nutzungsdauer sollte hierbei unbegrenzt sein, ich lege aber mal zugrunde, dass man sich nach fünf Jahren was neueres zeitgemäßeres kaufen will.
Kosten nach obiger Formel: € 0,00069 Aufgerundet in vollen Cent: € 0,01


- Anschaffungswert des Mailprogramm : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für das Mailprogramm während der Dauer der Bewerbung in Euro

Kostenlos im Netz erhältlich

- Anschaffungswert der PDF-Software : Nutzungsdauer dieser Software in Jahren = in Anrechnung zu bringende Abschreibungskosten für das abzurechnende Jahr : Anzahl der Kalendertage/Jahr : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * Minuten = minutengenaue Höhe der Abschreibungskosten für die PDF-Software während der Dauer der Bewerbung in Euro

Kostenlos im Netz erhältlich

- DSL-Internetflatrate in Euro/Monat : Monatsstunden (29, 30 oder 31 Kalendertage/Monat) : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * tatsächliche Minuten für die Datenübertragung = minutengenaue Kosten für die DSL-Internetflatrate für die Datenübertragung

Ich lege eine teure Flat für 60 Euro mtl. zugrunde, und ich lege zugrunde, dass man während der Zeit der Erstellung der Bewerbung online bleibt. Kosten nach obiger Formel: 0,0416666 Aufgerundet auf volle Cent: 0,05 Euro

- Stromkosten (Grundpreis + Arbeitspreis aus der letzten Stromrechnung) : 24 Stunden/Tag : 60 Minuten/Stunde * tatsächliche Minuten für die Datenübertragung = minutengenaue Stromkosten für die Datenübertragung während des Schreibens der Bewerbungen

Zugrundelegen kann man hier nur den Betrieb des Rechners sowie des Scanners, alle andere Hardware wie Splitter etc. muss ohnehin anbleiben, wird also nicht zusätzlich genutzt.
Nach einem Beispiel bei der ein PC 200 Watt Strom zieht, werden von Yello Strom kosten pro Stunde von 1,6 cent angegeben. Das wären bei einer Dauer von 30 min für das Erstellen einer Bewerbung € 0,0008, aufgerundet auf volle Cent macht das genau € 0,01


= Summe aller Einzelpositionen zur Abrechnung einer Online-Bewerbung

Bei den gerundeten Beträgen habe ich grundsätzlich min. 1 Cent veranschlagt, sobald Kosten entstanden sind. Das ist schon mehr als großzügig gerundet, und eigentlich mathematisch falsch, aber sachlich fand ich das besser.
Ausserdem habe ich mit buchhalterischen 360 Tagen/Jahr gerechnet.


Gesamtkosten für eine Onlinebewerbung: 0,09 Euro


Beachte:

Wenn die Abschreibungskosten den Restbuchwert (RBW) von 1 oder 0 Euro erreicht haben, dann haben diese Abrechnungsposten sich für kommende Abrechnungszeiträume erledigt.

Einmalige Kosten tauchen nur einmal in der Abrechnung auf.

Die jährlichen und monatlichen Kostensätze schwanken von Jahr zu Jahr, weil es

- Jahre mit oder ohne Schalttag gibt
- die Kalendertage je Monate zwischen 28 und 31 je Monat variieren
- die Anbieter von variablen Kostenbestandteilen ihre Preise ändern können

Da bleibt bei einer Kostenerstattung von 1 Euro noch genug Spielraum, um notfalls jede einzelne Bewerbung mit der Post zur Jobcenter zu schicken, oder bei 10 gesammelten Bewerbungen diese bei der Jobcenter abzugeben -und noch einen Kaffee unterwegs zu trinken.
 
Dann beachte aber bitte auch, dass es zum einen zwei Welten sind und wie die Abschreibungen aussehen, wenn man das Gerät überwiegend Privat nutzen tut, wenn man sich einen PC nur für die online Bewerbungen anschaffen tut, dann könnte man es gelten lassen, alles andere ist quatsch, da es sich bei Hartz 4 um Sozialgeld handelt und nicht um Arbeitseinkommen für das man Steuern abführen muss, kein Wunder das man als H4 Empfänger immer so schräg angesehen wird.

Es kann auch nicht sein, das man für eine Bewerbung auf Papier dann auch nur 5 Euro bekommen soll....

Mir kann auch keiner erzählen, dass er den PC nur wegen den Bewerbungen angeschafft hat und diesen auch nur dafür benutzen tut, das selbe gilt für Telefon und Internet.

Nun noch zu den einzelnen Posten, Multifunktionsgeräte wie z. B. den MP 160 gibt es gebraucht schon ab 20 Euro, das Nachfüllen der Patronen ist da möglich, Telefone für Festnetz schon ab 5 Euro, PDF Software zum erstellen von PDF Dateien gibt es ab 0,00 Euro, DSL Splitter bzw. Modem gibt es doch meist kostenlos dazu, wer unbedingt einen Router braucht, der muss diesen halt selbst bezahlen.

also könnte es so aussehen (gebraucht reicht aus)....
-Anschaffung eines gebrauchten PCs mit Windows Lizenz um die 100 - 150 Euro
-Monitor ab 10 Euro
-Mail und Schreibprogramm ist wie bekannt bei Windows meist dabei also 0,00 und wem es nicht reicht der greift zu Open Office oder anderer Open Source Software
-PDF Software zum erstellen von PDF Dateien gibt es auch ab 0,00 Euro als Open Source Software
-Miltifunktionsdrucker (Scannen, Kopiere, Drucken) gibt es ab 20,00 Euro, Patronnen können meist nachgefüllt werden.
-DSL Modem bzw. Splitter gibt es meist kostenlos von Anbieter dazu, also auch 0,00 Euro
-Anschlusspreise entfallen auch manchmal, also Angebote beachten und vergleichen
-Strompreis, da könnte man laut meinem Strommessgerät mit ein paar Cent pro Bewerbung rechnen
-Telefon fürs Festnetz gibt es auch schon ab 5 Euro oder sogar kostenlos....

Man kommt also mit wenig Geld aus um sich etwas Anzuschaffen, wenn man natürlich das beste vom besten braucht, dann muss man eben selber in die Tasche greifen.
Wenn man dazu noch so rechnet, dann sollte der PC aber auch wirklich nur für die Bewerbungen eingesetzt werden und nicht zum Spielen oder Chaten, das selbe zählt dann für das Telefon, man bedenke das dieses dann auch zu weit über 50% dann privat genutzt wird.

Die Bewerbungen welche man dann damit schreiben tut, helfen einen aber sicher dann auch um endlich aus dem H4 Loch zu kommen, man schreibt also Bewerbungen für sich selber und da fallen online Bewerbungen bestimmt nicht unter extra kosten, wenn man eh im Internet Chatet usw.
 
die leute die wie ich bisher nischt bekommen müssten ihren sb eigentlich mal fragen wieviel sie für onlinebewerbungen bereit ist zu zahlen. wenn dann sowas kommt wie "sie haben doch eh einen computer und internet, das kostet sie doch nichts" dann müsste man eigentlich antworten "na dann verschenke ich halt meinen computer und melds internet ab".
klar kann man drüber streiten ob einem jetz riesen kosten entstehen aber ich seh das so das politiker,firmen, anwälte jedes noch so kleine schlupfloch nutzen um alles und jeden zu bescheissen, also hätte ich bestimmt kein schlechtes gewissen das selbe zu tun.
 
Bei uns gibts auch nichts mehr für Onlinebewerbungen, wie mein Vermittler sagte: "Wir müssen sparen".
Auf der anderen Seite habe ich über unser Jobcenter schon gehört, dass wenn Arbeitslose den Einwand brachten, dass sie sich nicht online bewerben können, da sie keinen Computer haben, dass dann "großzügig" auf öffentliche Rechner in Bürgercentern, Bibliotheken oder bei der Jobcenter selbst verwiesen wird. Notfalls macht man ne Maßnahme drauß, gibt Träger, bei denen man täglich gezwungen wird, so und so viele Bewerbungen rauszuschicken.
 
Bei uns gibts auch nichts mehr für Onlinebewerbungen, wie mein Vermittler sagte: "Wir müssen sparen".
Auf der anderen Seite habe ich über unser Jobcenter schon gehört, dass wenn Arbeitslose den Einwand brachten, dass sie sich nicht online bewerben können, da sie keinen Computer haben, dass dann "großzügig" auf öffentliche Rechner in Bürgercentern, Bibliotheken oder bei der Jobcenter selbst verwiesen wird.
Und wer zahlt die Fahrtkosten dort hin?
Unterm Strich bleiben es dann doch fast gleichhohe Kosten, zb. Bus Hin/ Rückfahrt wenn man in einer ländlichen Gegend wohnt.

Notfalls macht man ne Maßnahme drauß, gibt Träger, bei denen man täglich gezwungen wird, so und so viele Bewerbungen rauszuschicken.

nahkämpfer
 
ist doch eigentlich ganz egal, wenn einem die 1 euro bewerbungskosten zu niedirg sind, dann hat man eben kein internet!

warum muss man immer alles komplizieren?

gruß physicus
 
Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.
So einfach ist das.

Wenn die Jobcenter meint über meinen I Net Anschluß zu verfügen soll sie gefälligst auch einen Obulus bezahlen.
Das einzige Problem(Ich war deswegen beim SG ) ist die private und die "Jobcenter" Nutzung zu trennen.

Weigert sich die Jobcenter zu bezahlen,dann einfach die Bewerbungen im I Net Cafe machen.Die Kosten müssen erstattet werden.
 
Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.
So einfach ist das.

Wenn die Jobcenter meint über meinen I Net Anschluß zu verfügen soll sie gefälligst auch einen Obulus bezahlen.
Das einzige Problem(Ich war deswegen beim SG ) ist die private und die "Jobcenter" Nutzung zu trennen.

Weigert sich die Jobcenter zu bezahlen,dann einfach die Bewerbungen im I Net Cafe machen.Die Kosten müssen erstattet werden.

Ich finde, 1 Euro sind ein ausreichender Obolus. Wenn du 10 Bewerbungen im Monat schreibst, dann hat man bei eienm Durchschnittspreis von 30 für eine Monatsflat schon ein Drittel des Geldes wieder raus. Alles fein in diesem Fall, finde ich.

Wer es anders will, geht in ein I-net-Cafe und lässt sich die Kosten erstatten. Aber ganz eherlich, ich denke auch, dass niemand Internet hat und sich einen PC angeschafft nur um Bewerbungen zu verschicken und insofern kostet eine Internetbewerbung nicht wirklich was.
 
Bei solchen Diskussionen frag ich mich dann schon,weshalb schreibt man Bewerbungen?
Weil es die Jobcenter verlangt oder vielleicht einfach,weil man eine Arbeit sucht um aus Hartz IV herauszukommen?
 
Ich finde, 1 Euro sind ein ausreichender Obolus. Wenn du 10 Bewerbungen im Monat schreibst, dann hat man bei eienm Durchschnittspreis von 30 für eine Monatsflat schon ein Drittel des Geldes wieder raus. Alles fein in diesem Fall, finde ich.

Wer es anders will, geht in ein I-net-Cafe und lässt sich die Kosten erstatten. Aber ganz eherlich, ich denke auch, dass niemand Internet hat und sich einen PC angeschafft nur um Bewerbungen zu verschicken und insofern kostet eine Internetbewerbung nicht wirklich was.

Selbst 50 cent wären in Ordnung.Es geht einfach darum das die Jobcenter nicht einfach meint es könnte einfach so über meinen I Net Anschluß verfügen als wäre das ihrer.
 
Hä? Kostenerstattung bei Bewerbungen ist doch nur eine Kann-Leistung.

Habe immer 5 € pro Post-Bewerbung bekommen, bei Online-Bewerbungen nichts.
 
in dortmund gibt es noch 5 euro für schriftliche bewerbung und 2,50 euro für eine online bewerbung (wer weiß wie lange noch....)
 
So vor Jahren hab ich mich per Email beworben, weil nur Emailbewerbungen berücksichtigt wurden, laut Stellenausschreibung.

Ich reichte die Bewerbungen bei der Jobcenter ein und bekam ein Teilablehnungsbescheid.

Es wurden alle bis auf eine Bewerbung und zwar die Emailbewerbung berücksichtig. Emailbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Darauf hin ging ich in den Widerspruch mit der Begründung, dass der BEscheid nichta usreichend bestimmt war.

In den Widerspruchbescheid wurden mir dann 5 Euro für die Bewerbung zugestanden und es kam zu einer Nachzahlung.

Im letzten EGV -VA stand auf einmal drin, das Emailbewerbungen nicht bezahlt werden.

Blinky
 
Schaut mal in der Forensuche, da gibt es einen Vergleich vom Sommer vom LSG Stuttgart, dass Onlinebewerbungen nicht Nichts kosten, allerdinge auch nicht die vollen 5 Euro zu zahlen sind. das Gericht legt 2,50€ nahe.

meine Festplatte sagt dazu:

Onlinebewerbungen - nicht kostenfrei und deshalb erstattungsfähig! (aus quer Juli 2010)

Am 10.6.2010 hat der 1. Senat des LSG Stuttgart in einem Erörterungstermin einen Vergleich mit der Vertreterin der Jobcenter Freiburg initiiert. Der Richter am Landessozialgericht Stark hatte zuvor gesagt, dass im Gesetz eine Erstattung für Bewerbungen auch im Internet vorgesehen sei. Das Jobcenter könne dann nicht einfach sagen, dass es dies nicht macht. Nachdem mir gut zugeredet wurde, habe ich schließlich einem Vergleich zugestimmt, weil dadurch auch die zahlreichen Folgewidersprüche mit erledigt wurden. Der Vergleich beinhaltet, dass die Jobcenter Freiburg mir für die seit September 2006 angefallenen Onlinebewerbungen einen einmaligen Betrag von 100 EUR zu zahlen hat. Dies entspricht einem Betrag von 2,50 EUR pro streitbefangener Onlinebewerbung (AZ: L 1 AS 6026/09 / Wagner / Jobcenter Freiburg).

Zur Vorgeschichte
Im September 2006 stellte die Jobcenter Freiburg die Erstattung von Bewerbungskosten für Onlinebewerbungen vollständig ein. Gleichzeitig wurden auch die Internet-Arbeitsplätze im Job-Center abgeschafft. Es ergingen bis Anfang 2010 sieben Teilablehnungsbescheide, gegen die jeweils einzeln Widerspruch eingelegt werden musste. Der Vermittler sagte telefonisch zu mir, ich solle doch ins Internet-Cafe gehen, damit ich einen Nachweis für die mir entstehenden Kosten hätte. Dem wurde nun durch Richter Stark entgegen gehalten, dass es sinnvoller wäre, Bewerbungen zu Hause anzufertigen, denn man würde sich dann häufiger und qualifizierter bewerben.
Am 17.09.09 hatte das Sozialgericht Freiburg die Berufung ausdrücklich zugelassen, nachdem ein Teilvergleich geschlossen wurde. Obwohl der Beschwerdewert nicht erreicht war (30 EUR), befand die Richterin, dass diese Frage grundsätzlich geklärt werden müsse. Nachdem mir nach einem Gespräch am 1.4.2010 vom Vermittler gesagt worden war, es gäbe eine neue Geschäftsanweisung zu dieser Frage, sind mir Kosten für die Onlinebewerbungen in diesem Jahr erstattet worden. Aber an der Theke der Jobcenter wird immer noch handschriftlich auf den Anträgen vermerkt: „Keine Erstattung von Onlinebewerbungen!“

Für die Zukunft
In Zukunft dürfte es nicht mehr so einfach sein zu behaupten, Onlinebewerbungen kosten nichts.
Da Vergleiche nicht in die Datenbanken der Entscheidungen der Gerichte aufgenommen werden (es sind keine Urteile), sind wir auf unsere eigenen Formen der Gegenöffentlichkeit angewiesen: Also weitersagen, weiter verbreitern und veröffentlichen.
Da - zumindest in meinem kaufmännischen Berufsfeld - die Arbeitgeber immer öfter auf E-mail-Bewerbungen bestehen, hat die Erstattung der Kosten dieser Bewerbungen mit einem angemessenen Betrag für deren Dokumentierung, die Nutzung des Internets, die Recherche bei der Stellensuche, die Tintenpatronennutzung etc. zu erfolgen.

Kontakt:
Ingrid Wagner, Freiburg,
ingrid08(at)freenet.de


Anmerkung:

S.a.:

BSG , Urt. v. 02.09.2004 - B 7 AL 62/03 R

Rn 12
"Eine Übernahme von Telefonkosten kommt danach allenfalls in Betracht, wenn diese bei der Erstellung und/oder Versendung von Bewerbungsunterlagen unter Nutzung moderner Informationstechnologien (zB PC, Internet, Email) entstanden sind (vgl jetzt hierzu: § 4 Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung <Anordnung UBV> vom 10. April 2003, ANBA 2003, 731). Nicht erfasst werden von der Legaldefinition "Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen" die Kosten für Telefongespräche, die lediglich darauf abzielen, nach Absenden der Bewerbung das Interesse an der Stelle zu bekräftigen oder Vorstellungsgespräche zu vereinbaren."

und

Tobias Schlaeger: Der Antrag auf Bewerbungs- und Reisekosten (§ 45 ff. SGB III), info also, 03/2007

Tobias Schlaeger: Der Antrag auf Bewerbungs- und Reisekosten.pdf

Sinn und Zweck sowie der Wortlaut von § 4 Abs. 1, 2 und § 3 Abs. 1, 2 A-UBV lassen es durchaus zu, dass auch für inzwischen üblich gewordene, reine Online-Bewerbungen (als Standardbewerbungskosten) jeweils der Pauschbetrag bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen(1) anfällt. Dies ist insoweit gerechtfertigt, als hierbei Kosten für Internetverbindung(2), Strom, das Einscannen von Dokumenten und üblicherweise auch die Konvertierung in ein entsprechendes Format (z.B. pdf-Dateien mittels Adobe Acrobat Reader) entstehen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
1 Also vor allem, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachgesucht wird und dass gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 A-UBV ein Nachweis erbracht wird

2 So auch ausdrücklich BSG Urt. v. 2.9.2004 - Az.: B 7 AL 62/03 R = SozR 4-4300 § 45 Nr. 1


Jetzt unter dem Diktat des Vermittlungsbudget:

Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung, § 45 SGB III n.F.

Ulrich Stascheit

I. Es waren einmal...

1. Genau festgelegte Leistungen

Bis Ende 2008 zählte das SGB III die gängigen Leistungen zur Unterstützung bei Arbeitsuche und Arbeitsaufnahme einzeln auf und legte eine Obergrenze für die jeweilige Leistung fest. Die Arbeitslosen kannten diese Leistungen, beantragten sie deshalb und erhielten sie meist auch.

All diese Leistungen tauchen im SGB III jetzt nicht mehr auf. Sie sollen seit 1.1.2009 in der sogenannten »Förderung aus dem Vermittlungsbudget« gemäß § 45 SGB III n.F. aufgehen. Damit sie nicht untergehen, führen wir die wichtigsten Leistungen noch einmal im Einzelnen auf:

Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung.pdf

Wir raten allen, diese Leistungen auch in Zukunft unter der Herrschaft des »Vermittlungsbudgets« zu beantragen.

Quelle: info also 1/2009

(Prof. Ulrich Stascheit, Fachhochschule Frankfurt am Main)
 
Hallo,
ich möchte jetzt niemanden zu nahe treten, aber mal ganz ehrlich, wie hoch sind denn die wahren Ausgaben bei einer online Bewerbung und wie hoch die kosten für eine Bewerbung, welche noch auf Papier erfolgt??

MfG
Kundo

Hallo Kundo,

hier sind ja schon ausreichend Rechnungen in Bezug zu diesem Thema gekommen, wie viel denn so was kosten könnte. Auf jeden kaufm. betrachtet, wird unter anderem erst eine "Mischkalkulation" aller Bewerbungen und auch Erstattung jeder Art von Bewerbung es erst ermöglichen, dass eine ordentliche schrft. Bewerbung erstellt werden kann. Jeder ordentlich erstellte und versendete echte Bewerbung kostet mehr als 5 €.
Jeder Billigbewerbung wird ausserdem spätestens schon beim Personalleiter gnadenlos aussortiert. Das fängt es von der Mappe über Papier, Foto und Kopien schon an. Und wie hier geschrieben, erkennt sogar das Gericht 2,50 € für eine Online Bewerbung an.

Weiterhin, wie hier geschrieben, wer aus dem ALG II Bezug fallen möchte, der kann und sollte dann auch die Online-Bewerbungen vornehmen.
Das wird für die meißten wahrscheinlich auch kein Problem sein. Nur sind Momentan diese Kosten im Regelsatz ausreichend bzw. gar nicht vorhanden.

Also scheint es mir hier fast so, als wenn es um eine Neiddiskussion handelt, ohne das Thema ernsthaft anzugehen.
 
Status

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