Nun habe auch ich eine Frage zu Strompreis, Ersatzversorgung und Preisänderungen.

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Admin2

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Hallo zusammen,

da es dringlich ist und ich mich in dem Metier nicht auskenne, frage ich hier einmal nach.

Folgende Fakten.
Alten Versorger zum 31.7.2022 gekündigt (Vertragsende)
Grundversorger Bescheid gegeben, dass ich ab 1.8 in der Grundversorgung bin.
Am 22. Juli Brief mit "Welcome" und "Vertragsübersicht (Preise etc.) ab 1,8.22 bekommen.

Heute ein Schreiben bekommen, dass sich der Preis ab Montag (15.8.22) ändert und damit quasi verdoppelt ~28€Cent auf 58€Cent.

Es kann doch nicht sein, dass eine Preiserhöhung Freitags, für Montags ergehen kann oder?

§ 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen​

(1) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart für das Vertragsverhältnis maßgebend sein sollen, ergibt sich aus der Stromart und Spannung des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist.
(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat er den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung sowie den Hinweis auf die Rechte des Kunden nach Absatz 3 und die Angaben nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 und Satz 3 in übersichtlicher Form anzugeben.
Danach wäre die Preiserhöhung unwirksam?
Kennt sich jemand aus?

Nachtrag:


Grundlage der unangekündigten Preiserhöhung soll wohl ein Urteil des OLG Karlsruhe sein wonach die Preissplittung zwischen Bestands- und Neukunden unzulässig sei.

Die EnBW passt nun den Preis der Ersatzversorgung an die derzeitigen Neukundenpreise an.
Diese Preisänderungen können doch aber nicht "von heute auf Morge"n stattfinden?
 
Ja, weil es auch einen "Weltstrompreis" gibt. Die Nachfrage nach Strom in Nordamerika hat ganz gewiss keine Auswirkungen auf den Preis hier in Europa. Dort ist er auch noch (fast) so hoch wie vor einem Jahr übrigens.

Soso, der Ukrainekrieg dauert also schon "über ein Jahr".

Aber gibt's nicht die Möglichkeit, zumindest den Heizstrom einigermaßen günstig bei EnBW einzukaufen?

Anhang anzeigen 127852


Nun, deine Erwägungen der Realität anzupassen folgender Ausschnitt des Versorgerabschlages an den ich derzeit noch vertraglich gebunden wäre:
01.09.2022 126,89 EUR 24,11 EUR (19 %) 151,00 EUR ausgeglichen
01.10.2022 126,89 EUR 24,11 EUR (19 %) 151,00 EUR ausgeglichen
01.11.2022 545,38 EUR 103,62 EUR (19 %) 649,00 EUR 649,00 EUR
01.12.2022 545,38 EUR 103,62 EUR (19 %) 649,00 EUR 649,00 EUR

Abschlag aufgrund exorbitanter Preiserhöhungen bei Nachtstrom/Heizstrom wie folgt.
Bis 1.10 22 - 151,00 EUR, ab 1.11.22: 649,00 EUR Abschlag je Monat...

Da fehlen einem die Worte.
Klar habe ich das sofort gekündigt, allerdings hat der Anbieter "technische Probleme" und so kommt es, dass er meine Zählernummer gegenüber dem neuen Anbieter (Trotz Fotobeweis) als nicht existent deklariert und so den Wechsel hinauszögert.
Geht wohl darum, den Wechsel- mit welchen Tricks auch immer - zu verhindern.

Genauso wird damit klar, warum die Placebos (EINMALIGE PAUSCHALE) unserer Regierung Nonsens sind.
 
Das nächste Jahr wird der Supergau, alleine schon das alle 14 Tage irgendwelche Produkte beim Einkaufen teurer werden, dann kommt ab Januar wohl die Erhöhung der Strompreise, es gibt jetzt kaum noch eine Chance einen günstigen Tarif zu finden. Plus die Netzendgelte die auch steigen.

Und es gibt immer noch keine Zahlen bis zu welchem Verbrauch der Deckel überhaupt wirksam wird.
 
Und es gibt immer noch keine Zahlen bis zu welchem Verbrauch der Deckel überhaupt wirksam wird.
Vor allem gibt es keine Zahl, wo der Deckel je kWh liegen soll und wie es dann mit dem Grundpreis aussehen soll. 0,25 Euro maximal je kWh und 80 Euro bis 100 Euro maximal Grundpreis fände ich angemessen. Was die Menge angeht wird die Umsetzung schon schwieriger.
 
Was die Menge angeht wird die Umsetzung schon schwieriger.
Wieso "schwieriger"? - Einfach den Durchschnittsverbrauch eines 1-Personen-, 2-3-4-Personenhaushalts ansetzen. Diese statistischen Werte sind alle bekannt. Soll doch der Staat voll die Mehrkosten für den Strom tragen. Schließlich trägt die Regierung auch die Hauptschuld am Strompreisanstieg durch ihre Weigerung, mit Russland zu verhandeln (bedingungslose Friedensgespräche sowie Wiederaufnahme der Erdgas- und Rohöllieferungen). - Dass die dt. Regierung sich da strikt sperrt, dafür trägt SIE allein die Verantwortung - und nicht die Bürger, die deren Waffenlieferungs- und Kriegskurs (hoffentlich) mehrheitlich ablehnen. Und selbst wenn's eine Minderheit ist: Zumindest diese müsste für "Frieren für die Freiheit der Ukraine" oder wie der Quatsch heißt, finanziell verschont bleiben.
 
Wieso "schwieriger"? - Einfach den Durchschnittsverbrauch eines 1-Personen-, 2-3-4-Personenhaushalts ansetzen.
Das löst nicht das eigentliche Problem, dass der Strompreis ans Gas gekoppelt ist und über eine "Börse" läuft.
Das muss geändert werden.
Als Entwickler versteht man am besten wenn ich sage dass man die Folgen von fehlerhaftem "Spagetticode" nicht
behebt dass man noch mehr davon hinzufügt.

Wenn ein System wie u.a. der europäische Strommarkt nicht implodieren soll, muss man bei der Preisgestaltung den Konkurrenzdruck aufrechterhalten. Wenn also Deutschland günstigen "Biostrom" liefert, kann es nicht sein, dass der durch Gas so verteuert wird, dass sich Kohle und Atomstrom mehr rentieren als "Biostrom". Der Preis für Strom muss sich also wieder aus den Kosten eines jeden Versorgers errechnen. Alles andere ist nur eine Art "Kapitalkommunismus" der abzocken fördert.
 
Wieso "schwieriger"? - Einfach den Durchschnittsverbrauch eines 1-Personen-, 2-3-4-Personenhaushalts ansetzen. Diese statistischen Werte sind alle bekannt.
Ja, also selbst um Durchschnittswerte anzusetzen benötigt man dann aber mindestens mal die reale Anzahl von Bewohnern einer Verbrauchsstelle. Die Energieversorger kennen die Zahl mit Sicherheit nicht. Selbst für Einwohnermeldeämter/Finanzämter etc. dürfte es nicht möglich sein, die Zahl sicher zu ermitteln. Der datenschutzbewußte Deutsche wird auch sicherlich ein Problem damit haben, diese Zahl irgendwem offenzulegen.
 
Davon abgesehen beziehen viele Warmwasser durch Strom, Durchlauferhitzer und Untertischgerät , die damit generell einen höheren Stromverbrauch haben.
Und so wie ich unsere Politiker kenne, wird auch das außer Acht gelassen.
 
[...] die damit generell einen höheren Stromverbrauch haben.
Und so wie ich unsere Politiker kenne, wird auch das außer Acht gelassen.
Ich denke, das wird ähnlich laufen, wie beim Gas. Die werden eine Zahl würfeln - etwa 80% des individuellen Verbrauchs zu einem ausgewürfelten Maximalpreis, die restlichen 20% dann zum Marktpreis.

Aber unsere Bundesschlaftablette will ja erst die Energieversorger fragen. Dürfte also nicht allzu günstig werden, die Sache.
 
Wieso "schwieriger"? - Einfach den Durchschnittsverbrauch eines 1-Personen-
Jup, aber liegt der beim Strom bei 1200kWh oder bei 1500kWh, das ist halt die Preisfrage.

"Frieren für die Freiheit der Ukraine"
Wenn alle Preise weiter steigen, kann man null Rücklagen mehr bilden, da man alles für Lebensmittel und Strom ausgeben muss oder halt Hungern und im Dunkeln sitzen, um Strom zu sparen.
Geht dann irgendwas kaputt, beginnt die Abwärtsspirale und ich sehe da zurzeit kein Ende in Sicht.

Der Strom Deckel soll ja nur einige Monate gehen. Der Staat sollte die erhöten Netzendgelte tragen um eine gewisse Sicherheit reinzubringen.
 
Das löst nicht das eigentliche Problem, dass der Strompreis ans Gas gekoppelt ist und über eine "Börse" läuft.
Das Problem ist nicht die Koppelung, sondern der Handel via Börse; denn hier gilt das, was für alle Produkte gilt, daß der Handel selber Produkte verteuert, will doch jeder entlang des Weges vom Erzeuger zum Endkunden am Produkt verdienen.

Nicht ohne Grund waren/sind Handelsnationen zu aller Zeit auch reiche Nationen.

Für die Belange des TE könnte der Begriff "Wucher" interessant sein, der von §291 StGB erfasst wird?


(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,

3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
 
Das Problem ist nicht die Koppelung, sondern der Handel via Börse; denn hier gilt das, was für alle Produkte gilt, daß der Handel selber Produkte verteuert, will doch jeder entlang des Weges vom Erzeuger zum Endkunden am Produkt verdienen.
So generell gesagt ist das Unsinn. Oder glaubst du ernsthaft, dass du deine Bananen oder einen neuen PKW billiger bekommst, wenn du beides direkt beim Hersteller beziehst? Das Gegenteil ist der Fall, weil du als einzelner Nachfrager einen viel, viel schlechteren Preis erzielen wirst.

Ökostrom ist von der Erzeugung her am billigsten, der aus Gas erzeugte am teuersten. Wenn die zuletzt eingespeiste (teuerste) KWh den Preis für den gesamten Strom bestimmt, dann treibt das die Preise insgesamt massiv in die Hôhe und garantiert zugleich den Erzeugern regenerativer Energien traumhafte Gewinne. Das System der Preisfestsetzung muss geändert werden, da hat @Archibald völlig Recht. Aber die Lösung ist keinesfalls, auf lange Sicht am teuren und umweltschädlichen Atom- und Kohlestrom festzuhalten, sondern ein massiver und rasanter Ausbau der regenerativen Energien. Das macht uns zugleich unabhängiger von Despoten in fremden Staaten.
 
So generell gesagt ist das Unsinn. Oder glaubst du ernsthaft, dass du deine Bananen oder einen neuen PKW billiger bekommst, wenn du beides direkt beim Hersteller beziehst? Das Gegenteil ist der Fall, weil du als einzelner Nachfrager einen viel, viel schlechteren Preis erzielen wirst.
Ok, es ist vom Produkt abhängig und der Entfernung des Herstellers zum Kunden; die von vielen Herstellern eingeführte Direktvermarktung hat ja seinen Grund.
 
Für die Belange des TE könnte der Begriff "Wucher" interessant sein, der von §291 StGB erfasst wird?
Und wen, sollte ich damit verklagen?
Den Versorger, der sich an die Gesetze hält und seine Preise nach dem Teuersten ausrichtet?
Deutschland, weil es derlei beknackte Regeln zulässt oder die EU die völlig unfassbar dummes beschließt, und Preisfindung durch "Wirtschaftlichkeit", "Konkurrenz" und derlei seriöses hierbei ad absurdum führt?
 
Und wen, sollte ich damit verklagen?
Den Versorger, der sich an die Gesetze hält und seine Preise nach dem Teuersten ausrichtet?
Deutschland, weil es derlei beknackte Regeln zulässt oder die EU die völlig unfassbar dummes beschließt, und Preisfindung durch "Wirtschaftlichkeit", "Konkurrenz" und derlei seriöses hierbei ad absurdum führt?
Es könnte doch ein Fall für die Verbraucherschutzverbände sein?
 
Hallo @Admin2

Hat dein Wechsel mitlerweile geklappt? Ich habe hier ein paar Links für dich zur Information, eventuell findest du dort noch etwas Hilfreiches:

https://www.finanztip.de/blog/nl_2022kw41/#edi

https://www.finanztip.de/grundversorgung/

https://www.verbraucherzentrale-nie...hsel/energiepreise-der-grund-ersatzversorgung

Es ist eigentlich alles wichtige beschrieben zu Grund- und Ersatzversorgung. Es gibt auch Tipps, was du tun kannst, wenn du unrechtmäßig in die Ersatzversorgung gesteckt wurdest und einen vorgefertigten Musterbrief für diesen Fall.
 
Hat dein Wechsel mitlerweile geklappt?
Welchen meinst du?
Der erste Wechsel hat inzwischen zu einem hohen, aber gerade noch bezahlbaren Preis geklappt, das war "Normalstrom".
Hilfe kam von hier:

Jetzt geht es ausschließlich noch um "Wärmestrom" der auch unter "Nachtstrom" für Nachtspeicherheizungen läuft und der zieht sich noch immer hin.
Inzwischen wurde der Wechsel vom neuen Stromanbieter 2 Mal verschoben und der Termin nach hinten verschoben, weil der alte Anbieter scheinbar mit der Zählernummer nichts anfangen kann.
Daher habe ich gestern den Zähler fotografiert, sodass ein Beweis vorliegt, dass die Zählernummer von meiner Seite her richtig übermittelt wurde.
Sicherheitshalber hab ich auch noch die Abbuchungserlaubnis gekündigt und mitgeteilt, dass zukünftige Rechnungen (vom alten Stromanbieter) erst nach Rechnungsstellung und erfolgter Prüfung unsererseits überwiesen werden können, so diese auch korrekt sind. Leider ist es so, dass durch das Hin und Her der Wechseltermin vom neuen Anbieter immer weiter nach hinten verschoben wird und ich beim alten Stromanbieter ab dem 1.11.22 einen unverständlich exorbitant hohen Abschlag und kWh Preis bezahlen müsste, was ich schlicht nicht kann.

Tbc... ;)
 
Mir war nicht klar, ob sich das Problem mit der Ersatzversorgung schon erledigt hatte. Vielleicht hilft es ja anderen noch weiter.

Zu Wärme- und Nachtstrom kann ich leider nichts beitragen.
 
Daher habe ich gestern den Zähler fotografiert, sodass ein Beweis vorliegt, dass die Zählernummer von meiner Seite her richtig übermittelt wurde.
Sicherheitshalber hab ich auch noch die Abbuchungserlaubnis gekündigt und mitgeteilt, dass zukünftige Rechnungen (vom alten Stromanbieter) erst nach Rechnungsstellung und erfolgter Prüfung unsererseits überwiesen werden können, so diese auch korrekt sind. ;)
Normalerweise schließt Du beim neuen Versorger ab..der dann den Wechsel mit dem Netzbetreiber und dem alten Versorger klar macht. Nimmt man es selbst in die Hand muss der Verbraucher um die entprechenden Daten selbst kümmern-->Ruf mal beim Netzbetreiber an und Frage nach welche Daten genau benötigt werden damit es klappt....in meinem dunklen Erinnerungsvermögen spielt da glaub ich ne ca.25-stellig Messpunktnummer ne Rolle. ---ganz vielleicht könnte so ein geplatzter Wechsel sogar dazu beitragen dass man in dem Grundversorgertarif(siehe unten) landet. Dazu sollteste aber irgendwie Rechtssicherheit beim Verbraucherschutz oder ner Schlichterstelle versichen zu bekommen


************
Grundversorger--Grundversorgungstarif--Ersatzversorgungstarif

In den AGB der Grundversorger ist der berechtigte Bezug der Grundversorgertarifs definiert. i.d.R. bei Umzug/Erstbezug ohne Vertragsabschluß; bei Sperre wegen Zahlungsverzugs innerhalb eines Vertrages, Insolvenz des Lieferanten.

Wer seinen Vertrag kündigt und dann hofft im Grundversorgertarif zu landen landet dann im meist dreifach so hohen Ersatzversorgungstarif...für die 3 Monate, wenn er nichts unterschreibt. Die Verbraucherverbände klagen nun wohl dagegen ob die definitionen in den AGB`s mit der Gesetzeslage für Grundversorgung übereinstimmen. In wieweit dass dann allgemeinverbindlich wird etc. entzieht sich meiner Kenntnis da ich durch Dauer ALGII einfach nicht mehr auf dem Laufenden bin.

Also eine echt böse Falle wenn man vor der Heizperiode da reintappt. (bei strom für elektrospeicheröfen scheint es jedoch andere bestimmungen zu geben)

*****************
Börsenhandel Gas

eigentlich in "ruhigen" Zeiten etwas positives... Für gewerbliche Kunden--also auch für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften etc etc., besteht die Möglichkeit auf Laufzeiten bis zu 4 Jahren zu fixen Arbeitspreisen. (also nackter x,y Cent /kwh).--für die Wohnungswirtschaft spielt Strom i.d.R keine Rolle sofern nur HBL und HZG-Pumpenstrom benötigt wird)

Das erklärt warum die Großhändler gerettet werden müssen wenn sie nun plötzlich ohre Kontinenten fürd x-fache des VK einkaufen müssen...
ein vollkommenes Rätsel bleibt mir der Umstand warum dann jetzt schon (auch kommunale Wohnungsbaugesllschaften etc. ) die explodierenden Energiekosten nach nur wenigen Monaten weiter geben müssen....wenn in den Jahre davor mehrjährige Rahmenverträge hätte abschliessen können.


Hoffe das hilft irgendwie..und ohne Gewähr
 
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