Nun habe auch ich eine Frage zu Strompreis, Ersatzversorgung und Preisänderungen.

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Admin2

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Hallo zusammen,

da es dringlich ist und ich mich in dem Metier nicht auskenne, frage ich hier einmal nach.

Folgende Fakten.
Alten Versorger zum 31.7.2022 gekündigt (Vertragsende)
Grundversorger Bescheid gegeben, dass ich ab 1.8 in der Grundversorgung bin.
Am 22. Juli Brief mit "Welcome" und "Vertragsübersicht (Preise etc.) ab 1,8.22 bekommen.

Heute ein Schreiben bekommen, dass sich der Preis ab Montag (15.8.22) ändert und damit quasi verdoppelt ~28€Cent auf 58€Cent.

Es kann doch nicht sein, dass eine Preiserhöhung Freitags, für Montags ergehen kann oder?

§ 5 Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen​

(1) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart für das Vertragsverhältnis maßgebend sein sollen, ergibt sich aus der Stromart und Spannung des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist.
(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat er den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung sowie den Hinweis auf die Rechte des Kunden nach Absatz 3 und die Angaben nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 und Satz 3 in übersichtlicher Form anzugeben.
Danach wäre die Preiserhöhung unwirksam?
Kennt sich jemand aus?

Nachtrag:


Grundlage der unangekündigten Preiserhöhung soll wohl ein Urteil des OLG Karlsruhe sein wonach die Preissplittung zwischen Bestands- und Neukunden unzulässig sei.

Die EnBW passt nun den Preis der Ersatzversorgung an die derzeitigen Neukundenpreise an.
Diese Preisänderungen können doch aber nicht "von heute auf Morge"n stattfinden?
 
... das gelingt wie bitte in der heutigen Strompreiswucherei und bei Ausnutzung der Zwangslage von Stromkunden?
Mit einigem Zeitaufwand und eventuell auch etwas unkonventionellem Handeln (“Zocken“) geht das schon noch.

Innerhalb von 3 Tagen, wie hier in dem Fall von @Admin2 geht das allerdings tatsächlich nicht.
 
Alten Versorger zum 31.7.2022 gekündigt (Vertragsende)

Mal andersherum gefragt: Warum bist eigentlich nicht bei deinem alten Versorger geblieben?

Schlimm, dass jetzt schon kommunale Anbieter versuchen die Gestzgebung zu ihren Gunsten zu "verstehen"

Die EnBW ist auch kein kommunaler Anbieter, sondern ein Konzern, der zur Hälfte dem Land Ba -Wü gehört und auch eigene Kernkraftwerke besitzt. Von der EnBW ist schon viele Jahre bekannt, dass die fette Blutsauger sind.
 
Wenn ich es richtig verstehe, ist es jederzeit möglich von der 'Ersatzversorgung' in die 'Grundversorgung' zu wechseln oder einen 'Sondervertrag' zu günstigeren Konditionen abzuschließen:

Nur wenn der Versorger mitspielt kann ich vor Ablauf der 3 Monate "Ersatzversorgung" in die Grundversorgung kommen - sagte die nette Dame von der EnBW heute zu mir. Das macht er hier nicht. Einen "Sondervertrag - zu teureren Konditionen (34 Cent) - hatte ich bis 31.7.2022 und bin wegen einer heftigen Preiserhöhung (48 Cent) zum Grundversorger gewechselt, wo der Preis mit rund 27 Cent sogar recht willkommen war. Bis eben heute wo mir die rund 58 Cent ab Montag angekündigt wurden.

Ich kann ja erst Montag abklären, ob nicht die "Ersatzversorgung", wegen der außerordentlichen Preisänderung, gekündigt werden kann und ich damit - beim selben Versorger automatisch in die dann letztlich übrige Grundversorgung fallen würde. Da steht ja "Vertragsübersicht Ersatzversorgung ..." als Überschrift und so einen Vertrag darf man ja bei außerordentlichen Preiserhöhungen kündigen. So verstehe ich das. Das sagte ich auch der Dame von der EnBW am Telefon, was sie ganz nervös auf Gesetzestexte verweisen ließ, die ich zu dieser Zeit noch nicht kannte.
Allerdings stand dazu auch nichts explizit in diesen Gesetzen.

Boah, bin ich geschafft.
So eine Ankündigung am Freitag zu bekommen und dann übers WE nichts machen zu können und ab Montag läuft bereits die Erhöhung - das stresst jeden der ansonsten gewohnt ist, in Sachen Recht und Ordnung faire Fristen einhalten zu können.
:icon_cry:
 
Mal andersherum gefragt: Warum bist eigentlich nicht bei deinem alten Versorger geblieben?
Weil auch beim alten Versorger eine Preiserhöhung angekündigt war, die für die nächste Vertragsperiode(ab 1.8.22) gültig geworden wäre.
Der Preis war zwar noch unter 50 Cent, aber auch schon zu viel für meine Möglichkeiten.
Daher habe ich recherchiert und bei meinem "Grundversorger" den Tarif zu rund 29 Cent gefunden.
Da stand aber auch Anfang Juli noch nichts dabei, dass der Preis zum 15. August steigen würde, sonst wäre ich nicht zurück in die Grundversorgung gewechselt, weil mein letzter Tarif noch unter den jetzt hier erhöhten 58 Cent liegt.
 
Da stand aber auch Anfang Juli noch nichts dabei, dass der Preis zum 15. August steigen würde, sonst wäre ich nicht zurück in die Grundversorgung gewechselt, weil mein letzter Tarif noch unter den jetzt hier erhöhten 58 Cent liegt.

Aber es wird doch seit Wochen ununterbrochen davon geredet, dass alle Stromversorger mit den Preisen hochgehen werden. Da ist das extrem riskant, mal eben den Versorger mitten in dieser Phase zu wechseln.

Du wirst dich schwertun, EnBW zu verklickern, dass es illegal ist, was sie machen. Die treten mit 100 Anwälten an und/oder ignorieren dich einfach.

Wenn das Gespräch Montag nix bringt, dann frag deinen alten Versorger, ob du wieder zurück kannst.
 
Habe mal EnBW mit meinem Anbieter verglichen, ergibt für Stuttgart und 4000 kW/h eine Ersparnis von 192,00 € pro Jahr

Dann scheint es dir finanziell recht gut zu gehen, wenn du das zahlen kannst. ;)
 
Soweit ich weiß, ist Grundversorgung immer etwas teurer. Ich weiß das nur zufällig, weil ich bei meinem Anbieter oft einen Vertrag mit Preisgarantie alle 2 Jahre unterschrieben habe. Eine Bekannte wollte nicht unterschreiben und kam dann in die teurere Grundversorgung. Deswegen bin ich bei dem Wort schon immer vorsichtig.
 
Von der Preiserhöhung der EnBW wurde sogar letzten Freitag von der Tagesschau berichtet:
Millionen Stromkunden von EnBW müssen ab Oktober im Schnitt 31 Prozent mehr für Haushaltsstrom bezahlen. Der Versorger gibt die höheren Kosten am Energiemarkt an die Verbraucher weiter - und es könnte noch teurer werden.
Der EnBW sei klar, dass diese Preiserhöhung eine finanzielle Belastung für Kunden und Kundinnen darstelle, sagte die für den Vertrieb zuständige Vorständin Colette Rückert-Hennen. "Dennoch ist es für uns nicht möglich, unsere derzeitigen Preise beizubehalten. Grund dafür sind die massiv erhöhten Kosten am Energiemarkt." Seit 2020 hatte die EnBW die Strompreise zweimal gesenkt.

Über das Zweiklassen-System wurde schon im Januar von berichtet. Leider kam dann kein folgender Bericht mehr raus.
Bis auf ein paar Urteile, die hier im Thread schon zu finden sind.

Drück Dir mal die Daumen für nächste Woche. Vielleicht bleibst du dann doch noch für einige Wochen verschont. Über kurz oder lang werden wir wohl alle die hohen Preise bekommen.
 
Dann scheint es dir finanziell recht gut zu gehen, wenn du das zahlen kannst. ;)
Es ist eben oft ein Vorteil, langfristige Verträge zu schließen. Als zum Ende meiner letzten Preisbindung abzusehen war, dass die Stromtarife deutlich steigen werden, habe ich nach kurzem Zögern einer Erhöhung von 24,x auf 33,x bis Ende 2023 zugestimmt. Nach Wegfall der EEG Umlage liege ich jetzt bei knapp unter 30 Cent.

Grundpreis ca. 123,x € im Jahr, Verbrauch ungefähr 1500 kW/h. ;)
 
Aber es wird doch seit Wochen ununterbrochen davon geredet, dass alle Stromversorger mit den Preisen hochgehen werden. Da ist das extrem riskant, mal eben den Versorger mitten in dieser Phase zu wechseln.
Eben deshalb habe ich pünktlich mit Ankündigung einer Erhöhung zum Vertragsablauf und dessen anstehenden Verlängerung nach günstigeren Konditionen umgesehen. Das war die Grundversorgung der EnBW.
Daran ist nichts riskant, wenn man sich - wie ich - auf die Seriosität sogenannter gestandener Unternehmen verlässt und ihnen solche Tricks wie hier nicht einfach per se zutraut. Ich habe mir ja die Preise und Modalitäten angeschaut, bevor ich wechselte. Bis dahin wusste ich allerdings nichts von gesetzlichen "Feinheiten" in der Grundversorgung und bin davon ausgegangen, dass Preiserhöhungen nicht einfach mal übers Wochenende angekündigt und umgesetzt werden können.

Du wirst dich schwertun, EnBW zu verklickern, dass es illegal ist, was sie machen. Die treten mit 100 Anwälten an und/oder ignorieren dich einfach.

Nun ja, ganz davon abgesehen was ich letztlich machen werde ist die EnBW auch mit 100 Anwälten niemand der über Gesetz und Rechtsprechung steht. Ich habe dazu weiter hinten ein aktuelles Urteil (12.8.22) des OLG Karlsruhe gepostet, nachdem die Praxis der EnBW (auch nach EU Recht) rechtswidrig ist. Damit wäre alles andere nur eine Frage der Zeit und Zeit habe ich . ;)

Ich meine und irgendwann wollen die ja auch mal mehr Geld oder den Strom abklemmen. Wenn ich bis dahin unter Vorbehalt den Preis der Grundversorgung und ab 1.10. den erhöhten Grundversorgungspreis bezahle, können die mir erstmal nichts. Das Urteil sagt ganz klar, dass Grundversorgungskunden (also auch Ersatzversorgungskunden) nicht gegen Bestandskunden ausgespielt und preislich unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Damit ließe sich imho sogar eine einstweilige Anordnung auf Weiterbelieferung mit Strom erwirken - einmal völlig davon abgesehen, dass die Preiserhöhung hier viel zu kurzfristig bekanntgegeben und umgesetzt wurde.
 
Es ist eben oft ein Vorteil, langfristige Verträge zu schließen. Als zum Ende meiner letzten Preisbindung abzusehen war, dass die Stromtarife deutlich steigen werden, habe ich nach kurzem Zögern einer Erhöhung von 24,x auf 33,x bis Ende 2023 zugestimmt. Nach Wegfall der EEG Umlage liege ich jetzt bei knapp unter 30 Cent.

Grundpreis ca. 123,x € im Jahr, Verbrauch ungefähr 1500 kW/h. ;)

Mein Vertrag aus Ende 2019 lief mit Preisbindung bis 08.2022 langfristiger geht nicht :(
Seit Juni, als mein alter Versorger die Erhöhung des Preises bekannt gab, habe ich dann Preise recherchiert und bin immer in der Grundversorgung der EnBW rausgekommen.

Dann wundere mich, dass dein Link weiter hinten, bei deinem EnBW-Vergleich mit 4000 kWh gerechnet wurde, mit 1500 kWh wärest du bei der EnBW selbst jetzt noch "günstiger" dran. Leider verbrauche ich mit Kind, Frau und allen möglichen Spartricks immer noch rund 3000 kWh Normalstrom im Jahr plus 7000 kWh Wärmestrom (bei 20 Grad Wohnzimmer, andere Räume ungeheizt).
Damit, also mit dem doppelten Preis/Verbrauch p.A. alleine für Normalstrom hättest dann wohl auch du ein Problem bei so drastisch steigenden kWh. ;)

@Nezary
Neben Arbeit und Ehrenamt, Frau und Kind habe ich recht wenig Zeit für Fernsehen :D
Ich muss mich hier auf die auch heute im Standard noch üblichen schriftlichen Hinweise auf Preiserhöhungen verlassen. Email ist mir zu unsicher und ich kann auch nicht ständig irgendwelche Portale überwachen. Am Briefkasten komme ich allerdings täglich mehrfach vorbei.

Ich hatte aber auch noch niemals eine postalische Preiserhöhung, oder sonstige Vertragsänderung/Anpassung, die mich am Freitag darüber informierte, dass die Anpassung/Änderung am Montag drauf wirksam wird. Wenn derlei Vorgehen mal nicht "unerwartet" oder gar sittenwidrig ist.
 
Damit, also mit dem doppelten Preis/Verbrauch p.A. alleine für Normalstrom hättest dann wohl auch du ein Problem bei so drastisch steigenden kWh. ;)
Das habe ich wohl deshalb nicht, weil langjährigen Bestandskunden oft günstigere Konditionen angeboten werden bzw. wurden. Anders kann ich es mir nicht erklären, es zahlt sich wohl aus, dass ich seit nunmehr 15 Jahren den Anbieter nicht gewechselt habe.

Das nützt dir jetzt aber auch nichts, ich bin (wie alle anderen ) ja auch nicht sicher, wie sich das noch entwickelt. Bis Ende 2023 scheint es zunächst 'safe' zu sein.

Hätte ich dem Vorschlag Ende 2021 nicht zugestimmt, sähe es in der Tat anders aus ..
 
es zahlt sich wohl aus, dass ich seit nunmehr 15 Jahren den Anbieter nicht gewechselt habe.
Ich bin auch schon seit über 30 Jahren beim selben. Ich habe nur jeweils 1x Gas- und Stromtarif gewechselt. Strom jetzt 24 Cent, ab 1.10. 32 Cent. Ungefähr. Preisgarantien gaben die nicht mehr regelmäßig. Jetzt sowieso nicht mehr.
 
Ich bin auch schon seit über 30 Jahren beim selben. Ich habe nur jeweils 1x Gas- und Stromtarif gewechselt.

Pöses Ding du. ;)
Das Wechselsystem wurde doch gerade eingeführt, um die Preise am Markt durch Konkurrenz niedrig zu halten.
Jetzt stellt sich heraus, dass das Gegenteil der Fall ist und das System jene bestraft, die auf Preissteigerung mit Wechsel reagieren, weil der Gesetzgeber im Notsystem Scheunentore offen lies, über das selbst "seriöse" Unternehmen ihre Kunden eiskalt abzocken können.
 
Ich hatte aber auch noch niemals eine postalische Preiserhöhung, oder sonstige Vertragsänderung/Anpassung, die mich am Freitag darüber informierte, dass die Anpassung/Änderung am Montag drauf wirksam wird. Wenn derlei Vorgehen mal nicht "unerwartet" oder gar sittenwidrig ist.
Soetwas habe ich auch noch nie gesehen. In meinen Augen ist das sittenwidrig.
So kannst Du die Nuß vieleicht knacken.
Die Ankündigung anstehender Preiserhöhung muß spätestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Preiserhöhung erfolgen.

Im Vertragsrecht gilt prinzipiell:
Vertragspartner müssen die verabredeten Leistungen einhalten. Möchte eine Partei eine Klausel ändern z.B. den Preis erhöhen, kann er dies nicht ohne die Zustimmung der anderen Partei tun.
Eine einseitige Änderung eines Vertrages ist also grundsätzlich nicht zulässig.

Dir wurde ein anderer Preis versprochen, mit dem Du einverstanden warst und den akzeptierst Du. Sollten die das nicht anerkennen, könntest Du kündigen.
Per E-Mail wäre es nicht rechtssicher. Ist eine Fax-Nr. angegeben? Dann geht ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht. Den Brief einfach einwerfen, ist nicht rechtssicher. Besser ist ein Einschreiben mit Rückschein. Morgen ist Samstag, da hat die Post offen.

Bei jeder Preiserhöhung muß der Energielieferer auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Du kannst den Liefervertrag kündigen, ohne eine Frist beachten zu müssen.
 
Daran ist nichts riskant, wenn man sich - wie ich - auf die Seriosität sogenannter gestandener Unternehmen verlässt und ihnen solche Tricks wie hier nicht einfach per se zutraut. Ich habe mir ja die Preise und Modalitäten angeschaut, bevor ich wechselte.

Alle anderen hatten bereits die Preise erhöht, nur EnBW noch nicht und du hast den fatalen Fehler gemacht, zu glauben, dass auch EnBW damit fertig wäre. Das hätte dir ins Auge stechen müssen, warum ausgerechnet EnBW zu dem Zeitpunkt der billigste Anbieter ist, obwohl die dafür bekannt sind, der Hecht im Karpfenteich zu sein.

Wie ich bereits vorher schon geschrieben habe: Wenn EnBW nicht auf Gespräche eingeht, dann versuch zurück zu deinem alten Anbieter zu gehen. Damit wirst du immer noch billiger wegkommen, wie einen Krieg mit EnBW anzetteln zu wollen. Wie gesagt, die kommen mit 100 Anwälten und wenn denen etwas nicht passt, dann stellen die dir eben mal den Strom ab, solltest du nicht so bezahlen, wie sie es wünschen.

Und dann ist es vorbei mit deinem langen Atem.

Damit wäre alles andere nur eine Frage der Zeit und Zeit habe ich . ;)
 
Soetwas habe ich auch noch nie gesehen. In meinen Augen ist das sittenwidrig.
So kannst Du die Nuß vieleicht knacken.
Die Ankündigung anstehender Preiserhöhung muß spätestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Preiserhöhung erfolgen.

Da hat man die Hinterlist des Gesetzgebers nicht im Visier..

besagt:
(3) Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.

Die letzten 6 Monate von Anpassungen findet man bei der EnBW nicht - sofern überhaupt jemand von dieser Möglichkeit weiß bevor es einen aus heiterem Himmel trifft.
 
Da hat man die Hinterlist des Gesetzgebers nicht im Visier..
Verflucht, davon stand da nichts. Sonst hätte ich Dir das dazu geschrieben.
Die letzten 6 Monate von Anpassungen findet man bei der EnBW nicht - sofern überhaupt jemand von dieser Möglichkeit weiß bevor es einen aus heiterem Himmel trifft.
Naja, solange hast Du ja noch garnicht mit dem neuen Lieferanten zu tun. Trotzdem muß der die Anpassungen veröffentlichen. Offensichtlich hat er es wahrscheinlich nicht getan oder das wurde irgendwo unter ferner liefen veröffentlicht. Vieleicht läßt sich damit etwas anfangen.
Aber mal ehrlich, ich hätte das auch nicht gewußt.
Dann bleibt nur noch die Kündigung und einen günstigeren Anbieter finden.
Laut Vertragsrecht ist ein Abschluß eines Vertrages nichtig, wenn einer der Vertragspartner vorher schon weiß, daß er nicht alle ausgemachten Pflichten erfüllen kann z.B. Zahlungen nicht leisten kann. Geht er dennoch den Vertrag ein, macht er sich strafbar.
 
Dann bleibt nur noch die Kündigung und einen günstigeren Anbieter finden.
Das ist doch das Problem, wie findet man in der derzeitigen Situation einen halbwegs günstigen Stromanbieter?

Kündigen muss Admin nicht mehr:
.. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang.

Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragt. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist. ..
Und EnBW wirbt auf diversen Vergleichsportalen auch weiterhin mit günstigen Tarifen in der Grundversorgung. Deshalb auch mein Vorschlag in #24
Zunächst würde ich EnBW aber mitteilen, dass ich ja bereits beantragt hatte, in die Grundversorgung einzutreten.
 
Der Konflikt in Osteuropa und die weltweit stark gestiegene Nachfrage nach Strom führen bereits seit Herbst letzten Jahres zu sehr hohen Beschaffungskosten in noch nie dagewesener Größenordnung.
Ja, weil es auch einen "Weltstrompreis" gibt. Die Nachfrage nach Strom in Nordamerika hat ganz gewiss keine Auswirkungen auf den Preis hier in Europa. Dort ist er auch noch (fast) so hoch wie vor einem Jahr übrigens.
Durch unsere vorausschauende Einkaufstrategie konnten wir die Strompreise über ein Jahr stabil halten. Doch nun müssen wir aufgrund der weiterhin stark gestiegenen Beschaffungskosten die Strompreise anpassen.
Soso, der Ukrainekrieg dauert also schon "über ein Jahr".

Aber gibt's nicht die Möglichkeit, zumindest den Heizstrom einigermaßen günstig bei EnBW einzukaufen?

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Oder habe ich etwas verpasst?


Und EnBW wirbt auf diversen Vergleichsportalen auch weiterhin mit günstigen Tarifen in der Grundversorgung. Deshalb auch mein Vorschlag in #24
Scheint zu stimmen:

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Soso, der Ukrainekrieg dauert also schon "über ein Jahr"
Hat keiner behauptet. Ließ nochmal den ganzen Text. In den Nachrichten wurde tagelang schon vor dem Krieg davon berichtet. Es gab Anbieter, die in der Grundversorgung sogar auf 90ct/kWh hochgingen. Ein Haufen Billigstromanbieter sind einfach draufgegangen. Der Krieg ist nur einer der nächsten Gründe.

Und EnBW wirbt auf diversen Vergleichsportalen auch weiterhin mit günstigen Tarifen in der Grundversorgung. Deshalb auch mein Vorschlag in #24
Für den 1. Oktober wurde eine Preiserhöhung in der Grundversorgung angekündigt. Im Durchschnitt um 31,1 %
 
Mein Anbieter hat den Strompreis gesenkt, vermutlich die eine Umlage die wegfallen sollte tatsächlich an die Kunden weitergegeben.
Nun 10,60€ Grundpreis und 28,37c Arbeitspreis.
Hat sich gelohnt im März wegen einer Preiserhöhung zu wechseln.
 
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Also, momentan ist der Strom noch relativ günstig, wenn man in der richtigen Region wohnt.
Habe gerade einmal bei einem Bekannten nachgesehen (den Wechsel hab' ich damals für ihn übernommen), was der so aktuell bezahlt:
Den hab' ich letztes Jahr zu "Schwabenstrom" gebracht, und er zahlt aktuell (seit der Preissenkung zum 01.06.) 17,62 Cent für die kWh brutto sowie 7,85 € Grundgebühr. Bin nun selbst etwas überrascht über das Ergebnis...
So günstig war Strom seit 10 Jahren nicht mehr! :) - Zumindest für ihn.
Bin nur gespannt, ob und wie die SWU den Strompreis nach der Preisbindung anzupassen gedenkt. Da müsste theoretisch demnächst irgendwas ins Haus flattern.

Ich bin ja mittlerweile schon beim hiesigen Grundversorger gelandet (ohne Preisgarantie). Allerdings im Moment auch noch relativ günstig mit ca. 23,5 Cent/kWh und 10,20 € Grundgebühr:
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Mein Anbieter hat den Strompreis gesenkt, vermutlich die eine Umlage die wegfallen sollte tatsächlich an die Kunden weitergegeben.
Die Stromanbieter wurden vom Gesetzgeber verpflichtet, die wegfallende EEG-Umlage komplett an den Endverbraucher weiterzugeben.
 
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