eckdaten
alg1, 12 monate anspruch erschöpft,
alg2, antrag läuft,
32 jahre, m, baden würtemberg
Hi,
Nach einem halben Jahr ohne EGV bei ALG1 , habe ich nu mit Antrag auf alg2 eine Infoveranstaltung besuchen müssen damit mein Antrag überhaupt angenommen wird!
(thema alg2 meine pflichten)
danach wurden alle zum einzelgespräch gebeten...
lief normal , sympatische SBin.
Dann gab es die EGV und die gute Frau lenkte gleich ab mit ner langen erklärung für das selbstständig machen ,15h usw usw...
Sie erkannte das ich mir die EGV durchlese und unterbrach kurz mit dem Hinweis, wo ich Unterschreiben kann.
Sie redete sofort weiter!
Nun unterbrach ich Sie (ich nehm die mit), keine reaktion und sie redete weiter! nach gefühlten 10 min , um ein Thema das mich absolut nichts angeht, kam dann eine bestätigung.
SBin (ja gut , die hätte ich dann am Montag gern wieder)
mündlich und nicht schriftlich!
so erstmal der ablauf, hoffe das war ausführlich
Nach dem ich mir die Blätter nu durchgelesen habe , fällt mir eingetlich nichts gravierendes auf...
ausser die drohungen vor sanktionen
was sagt Ihr dazu...
soweit mein stand.
1(soweit ich das verstanden habe, bin ich immer sanktionierbar aber bei einer unterschriebenen EGV keine möglichkeit zum klagen )
((fehlende mitwirkungspflicht!))
2(der zusatz "unter vorbehalt" ist nicht mehr anwendbar)
3(sollte der VA rechtswiedrige ihnalte haben kann man klagen)
alg1, 12 monate anspruch erschöpft,
alg2, antrag läuft,
32 jahre, m, baden würtemberg
Hi,
Nach einem halben Jahr ohne EGV bei ALG1 , habe ich nu mit Antrag auf alg2 eine Infoveranstaltung besuchen müssen damit mein Antrag überhaupt angenommen wird!
(thema alg2 meine pflichten)
danach wurden alle zum einzelgespräch gebeten...
lief normal , sympatische SBin.
Dann gab es die EGV und die gute Frau lenkte gleich ab mit ner langen erklärung für das selbstständig machen ,15h usw usw...
Sie erkannte das ich mir die EGV durchlese und unterbrach kurz mit dem Hinweis, wo ich Unterschreiben kann.
Sie redete sofort weiter!
Nun unterbrach ich Sie (ich nehm die mit), keine reaktion und sie redete weiter! nach gefühlten 10 min , um ein Thema das mich absolut nichts angeht, kam dann eine bestätigung.
SBin (ja gut , die hätte ich dann am Montag gern wieder)
mündlich und nicht schriftlich!
so erstmal der ablauf, hoffe das war ausführlich
Nach dem ich mir die Blätter nu durchgelesen habe , fällt mir eingetlich nichts gravierendes auf...
ausser die drohungen vor sanktionen
was sagt Ihr dazu...
soweit mein stand.
1(soweit ich das verstanden habe, bin ich immer sanktionierbar aber bei einer unterschriebenen EGV keine möglichkeit zum klagen )
((fehlende mitwirkungspflicht!))
2(der zusatz "unter vorbehalt" ist nicht mehr anwendbar)
3(sollte der VA rechtswiedrige ihnalte haben kann man klagen)