wolliohne
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Aktuelles
Die Miet- und Heizkosten sind wichtiger Teil der so genannten SGB II-Leistungen für Arbeitsuchende. Zwischen Kommunen, die diese Kosten überwiegend tragen, und Hilfebedürftigen kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Höhe der Leistung. Nicht selten enden diese Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten. Um solche Verfahren zu vermeiden und insgesamt für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, hat das nordrhein-westfälische Sozialministerium jetzt eine Arbeitshilfe für Behörden herausgegeben.
Die Arbeitshilfen zum SGB II können Sie hier herunterladen
Ministerium | Arbeit | Arbeitsmarkt
Die Miet- und Heizkosten sind wichtiger Teil der so genannten SGB II-Leistungen für Arbeitsuchende. Zwischen Kommunen, die diese Kosten überwiegend tragen, und Hilfebedürftigen kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Höhe der Leistung. Nicht selten enden diese Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten. Um solche Verfahren zu vermeiden und insgesamt für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, hat das nordrhein-westfälische Sozialministerium jetzt eine Arbeitshilfe für Behörden herausgegeben.
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