Aragon
Elo-User*in
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Hallo allerseits,
der Bewilligungszeitraum "läuft" in 2 Monaten "aus".
Üblicherweise hat das nojobcenter um diese Jahreszeit dann ein Schreiben geschickt, inkl. WBA.
Soweit okay.
Heute bekam ich ein Schreiben mit einem NEU-Antrag (also sowas wie ERST-Antrag) und der Begründung dazu:
"Aktualisiert" sind die Angaben laufend, durch jeden neuen WBA bzw. weil man ja JEDE Änderung angeben MUSS.
Also ist diese Begründung m. M. n. völlig absurd.
Meine Frage:
MUSS ich tatsächlich diesen ERST-Antrag ausfüllen und diese ganzen Bescheinigungen (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, etc....) noch einmal vorlegen obwohl alles ja aktualisiert ist (s. o.)???
Und, wenn ich trotzdem "nur" einen WBA (wie sonst auch) einreiche, düfen die mir dann das ALGII verweigern bzw. den Antrag ablehnen?
der Bewilligungszeitraum "läuft" in 2 Monaten "aus".
Üblicherweise hat das nojobcenter um diese Jahreszeit dann ein Schreiben geschickt, inkl. WBA.
Soweit okay.
Heute bekam ich ein Schreiben mit einem NEU-Antrag (also sowas wie ERST-Antrag) und der Begründung dazu:
(...)
Wie Sie vielleicht schon erfahren haben hat das Jobcenter *Doofhausen* Ende Februear 2018 die elektronische Akte eingeführt.
Dokumente werden seitdem ausschließlich elektronisch gespeichert und bearbeitet.
Da Sie schon seit geraumer Zeit Leistungen des JC beziehen ist es erfolderlich, die hier gespeicherten Daten zu aktualisieren und im Rahmen der elektronischen Aktenführung vollständig neu zu erheben.
Dafür ist es einmalig notwendig, dass Sie einen vollständigen Leistungsantrag nebst aller erforderlichen Unterlangen gemäß anliegender Aufstellung beim Jc einreichen.
Die Angaben und die in der Anlage aufgeführten Unterlagen sind für die Bearbeitung Ihres Leistungsantrages auch dann erforderlich, wenn sich keine Änderungen ergeben haben.
(...)
"Aktualisiert" sind die Angaben laufend, durch jeden neuen WBA bzw. weil man ja JEDE Änderung angeben MUSS.
Also ist diese Begründung m. M. n. völlig absurd.
Meine Frage:
MUSS ich tatsächlich diesen ERST-Antrag ausfüllen und diese ganzen Bescheinigungen (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, etc....) noch einmal vorlegen obwohl alles ja aktualisiert ist (s. o.)???
Und, wenn ich trotzdem "nur" einen WBA (wie sonst auch) einreiche, düfen die mir dann das ALGII verweigern bzw. den Antrag ablehnen?