G
Gelöschtes Mitglied 26423
Gast
Hallo Leidgeprüfte…….
ich bzw. meine Ehefrau benötigen Euren Rat. Zur Situation:
meine Ehefrau leidet an chronischen Schmerzen. Diesbezüglich stellten wir einen Antrag zur amtsärztlichen Untersuchung zur Freistellung der Erwerbsunfähigkeit (weniger als 3 Std. Täglich) Der Termin beim Amtsarzt ist am 13.12.2012
Für heute wurde meine Ehefrau von der MaßArbeit eingestellt. Wie sich heute herausstellte sollte/musste Sie eine vorgefertigte Schweigepflichtentbindungserklärung (s. Anlage) unterzeichnen. Da meine Ehefrau Ausländerin ist und nicht sehr gut/gut der deutschen Sprache mächtig ist bin ich früher immer mit Ihr zu den Terminen erschienen. Das ist mir leider momentan nicht möglich, da ich 24 Monate Hausverbot bei der MaßArbeit habe!!!!!(s. meine threads von früher) . Ich gab heute meiner Ehefrau den Rat bitte nichts zu unterschreiben ohne mit mir darüber zu sprechen.
Der Sachbearbeiter nötigte Sie aber heute diese umfangreiche Schweigepflichtentbindung zu Unterzeichen. Wenn Sie das nicht machen würde, wird das ALG II Geld eingestellt. Dieser Hinweis wäre auch in der Meldeaufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung zu finden.
Klar, dass der Amtsarzt Gutachten etc. benötigt. Somit ist der 1. Absatz m.M. in Ordnung. Aber der 2. Absatz hat es in sich. Ist das so tolerierbar?
Danke für alle Antworten.
ich bzw. meine Ehefrau benötigen Euren Rat. Zur Situation:
meine Ehefrau leidet an chronischen Schmerzen. Diesbezüglich stellten wir einen Antrag zur amtsärztlichen Untersuchung zur Freistellung der Erwerbsunfähigkeit (weniger als 3 Std. Täglich) Der Termin beim Amtsarzt ist am 13.12.2012
Für heute wurde meine Ehefrau von der MaßArbeit eingestellt. Wie sich heute herausstellte sollte/musste Sie eine vorgefertigte Schweigepflichtentbindungserklärung (s. Anlage) unterzeichnen. Da meine Ehefrau Ausländerin ist und nicht sehr gut/gut der deutschen Sprache mächtig ist bin ich früher immer mit Ihr zu den Terminen erschienen. Das ist mir leider momentan nicht möglich, da ich 24 Monate Hausverbot bei der MaßArbeit habe!!!!!(s. meine threads von früher) . Ich gab heute meiner Ehefrau den Rat bitte nichts zu unterschreiben ohne mit mir darüber zu sprechen.
Der Sachbearbeiter nötigte Sie aber heute diese umfangreiche Schweigepflichtentbindung zu Unterzeichen. Wenn Sie das nicht machen würde, wird das ALG II Geld eingestellt. Dieser Hinweis wäre auch in der Meldeaufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung zu finden.
Klar, dass der Amtsarzt Gutachten etc. benötigt. Somit ist der 1. Absatz m.M. in Ordnung. Aber der 2. Absatz hat es in sich. Ist das so tolerierbar?
Danke für alle Antworten.