Da sich sonst keiner traut, hier mal mein Senf:
Meines Wissens 21 Tage, wobei wenn ich das richtig verstanden habe Samstage und Sonntage mitzählen.
Sa und So zählen aber wohl nur dazu, wenn der "Urlaub" ausserhalb des ortsnahen Bereiches (Gibt es derzeit keine feste Definition für, sondern nur zig Interpretationen.) stattfindet.
Ob Du arbeitsfähig bist oder ob du ALG2 nur vorrübergehend bekommst ist dabei AFAIK unerheblich.
Ich habe irgendwo gelesen, dass ein "Anspruch" in den ersten 3 Monaten seit ALG-Bezug nicht geltend gemacht werden könne. Aber auch danach kann der SB einfach den Urlaubsantrag abschmettern, indem er dir sagt, dass just für diesen Zeitraum eine "Massnahme" für dich anstehen würde....
So jetzt weisst Du Bescheid: Das System dahinter nennt sich auch "staatliche Willkür".
:hug: