Noch Urlaubsanspruch für ALG2 seit 1.8.06?

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Morgana

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Hallo :kinn:

gibt es noch Urlaubsanspruch für ALG2 seit 1.8.06? Wenn ja, wie ist das genaue Vorgehen und wie lange dauert die Genehmigung?

Stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da ich arbeitsunfähig bin und nur vorübergehend ALG2 beziehe bis ich Erwerbsminderungsrente bekomme. Gibt es in diesem Fall noch etwas besonderes zu beachten?

Danke für eine schnelle Rückmeldung
 

heuschrecke

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Da sich sonst keiner traut, hier mal mein Senf:

Meines Wissens 21 Tage, wobei wenn ich das richtig verstanden habe Samstage und Sonntage mitzählen.

Sa und So zählen aber wohl nur dazu, wenn der "Urlaub" ausserhalb des ortsnahen Bereiches (Gibt es derzeit keine feste Definition für, sondern nur zig Interpretationen.) stattfindet.

Ob Du arbeitsfähig bist oder ob du ALG2 nur vorrübergehend bekommst ist dabei AFAIK unerheblich.

Ich habe irgendwo gelesen, dass ein "Anspruch" in den ersten 3 Monaten seit ALG-Bezug nicht geltend gemacht werden könne. Aber auch danach kann der SB einfach den Urlaubsantrag abschmettern, indem er dir sagt, dass just für diesen Zeitraum eine "Massnahme" für dich anstehen würde....

So jetzt weisst Du Bescheid: Das System dahinter nennt sich auch "staatliche Willkür".
:hug:
 

Arania

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Ich meine das es einen Anspruch nicht gibt sondern das es eine Ermessensfrage des SB ist, er kann gewähren muß aber nicht.

Wenn einer mehr weiß, dann bitte verbessern
 

Morgana

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Urlaubsantrag

Vielen Dank für eure Antworten! Hat mir schon mal weitergeholfen, vor allem der Hinweis mit den 3 Monaten war für mich ganz wichtig. :daumen:

Wie läuft das denn nun ganz konkret, ich geh zum Amt, frage nach und bekomme das ok vom SB direkt mündlich (wenn er/sie gut gelaunt ist) oder muss ich das schriftlich einreichen und bekomme per Post Bescheid und wenn ja wie lange dauert sowas in etwa?? :?:

Ich danke allen schon mal herzlich für weitere Infos & Erfahrungen!
 

Robinson

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Es gab weder vor dem 1.8. noch danach einen gesetzlich fixierten Urlaubsanspruch für ALG2-Empfänger. Lediglich 21 Werktage nach Wohlwollen des Fallmanagers sind erlaubt.
 

Martin Behrsing

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Jetzt mal eine richtige Antwort.
Einen Urlaubsanspruch gab es noch nie. Auch nicht bei Arbeitslosengeld. Es war jedoch möglich eine sog. Ortsabwesenheit genehmigt zu bekommen. Diese beträgt max. 3 Wochen im Jahr. Diese kann aber nur gewährt werden, wenn dem nicht eine event. Arbeitsaufnahme oder sonstige "komische Maßnahmen" entgegenstehen. Grundsätzlich müssen in einem Antrag die Ermessengründe mitgeteilt werden, wenn dies nicht genehmigt wird.
 
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