pinguin
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Guten Morgen,
Ausgangslage:
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit,
Zustellung von Abozeitungen und Briefen,
Verwendung des eigenen Fahrzeuges, (kein Kfz.), sowohl auf dem Weg von der Wohnung zur ersten Aufnahmestelle der Zeitungen als auch zur Ausübung der Tätigkeit selber,
pro Nacht gefahrene Gesamtstrecke: ca 18,85 km,
davon Wohnung zur Aufnahmestelle: ca. 1,2 km,
monatlich gefahrene Gesamtstrecke: ca. 471,25 km,
davon Wohnung zur Aufnahmestelle: ca. 30 km,
Arbeitgeber zahlt 35 Euro je Monat an Fahrgeld, die so auch auf dem Lohnschein stehen, die ARGE rechnet diese jedoch vollständig als Einkommen an.
Nach welchem § muß ich schauen, damit die ARGE dieses als zusätzlichen Freibetrag berücksichtigt?
Hintergrund:
Der damals gestellte Überprüfungsantrag wurde mit einer Nachzahlung abgeschlossen; einen Monat später kam von einer anderen Mitarbeiterin eine erneute Rückforderung, die sich auf den gleichen Zeitraum bezieht, den auch der vorhergehende Überprüfungsantrag umfasste.
ciao
pinguin
Ausgangslage:
Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit,
Zustellung von Abozeitungen und Briefen,
Verwendung des eigenen Fahrzeuges, (kein Kfz.), sowohl auf dem Weg von der Wohnung zur ersten Aufnahmestelle der Zeitungen als auch zur Ausübung der Tätigkeit selber,
pro Nacht gefahrene Gesamtstrecke: ca 18,85 km,
davon Wohnung zur Aufnahmestelle: ca. 1,2 km,
monatlich gefahrene Gesamtstrecke: ca. 471,25 km,
davon Wohnung zur Aufnahmestelle: ca. 30 km,
Arbeitgeber zahlt 35 Euro je Monat an Fahrgeld, die so auch auf dem Lohnschein stehen, die ARGE rechnet diese jedoch vollständig als Einkommen an.
Nach welchem § muß ich schauen, damit die ARGE dieses als zusätzlichen Freibetrag berücksichtigt?
Hintergrund:
Der damals gestellte Überprüfungsantrag wurde mit einer Nachzahlung abgeschlossen; einen Monat später kam von einer anderen Mitarbeiterin eine erneute Rückforderung, die sich auf den gleichen Zeitraum bezieht, den auch der vorhergehende Überprüfungsantrag umfasste.
ciao
pinguin