Hallo DJL-HH,
Mich macht es nur etwas stutzig, weil im Hauptantrag ALG 2 unter Punkt 2b steht:
Zitat:
Sind Sie - Ihrer Einschätzung nach - gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben?
meine Leistungsfähigkeit wurde vom ÄD der AfA vom Januar als gemindert (weniger als 15 Std./Woche) angesehen...
Oder gilt auch bei Alg2 wie beim Alg1-Antrag, solange die DRV noch nichts entschieden hat, stelle ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung?
Genau so ist es, ob du tatsächlich im rentenrechtlichen Sinne Erwerbsgemindert bist, entscheidet NUR die DRV bei der Prüfung deines gestellten EM-Renten-Antrages...
Der Rest ist "Selbsteinschätzung" und für den Anspruch auf ALG II MUSST du dich (aus deiner Sicht) in der Lage fühlen, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Natürlich gilt es auch erst OHNE AU-Bescheinigung dort den "Beweis" dafür anzutreten, anders bekommst du aber KEIN ALG II.
Und das Sozial-Amt würde dich auch nicht nehmen, weil deine Erwerbsminderung von der DRV noch nicht bestätigt wurde.
Andererseits steht in der Anlage EK unter Punkt 2
Zitat:
Haben Sie bzw. hat o. g. Person (eine) andere Leistung/en beantragt oder beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen?
hier müsste ich doch den EM-Rentenantrag aufführen...
Genau, dort trägst du ein, wann du den Antrag auf EM-Rente gestellt hast, bei der Frage nach dem (vermutlichen) Zeitpunkt der Renten-Entscheidung /Zahlung habe ich einfach ein Fragezeichen gemacht...das weiß man ja noch gar nicht, ab WANN dann die DRV eine Erwerbsminderung anerkennen wird (wenn überhaupt)...
Deine Antragstellung erscheint mir allerdings auch ein wenig sehr spät, mich hat damals direkt wegen dieser Begutachtung die AfA aufgefordert innerhalb 4 Wochen einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, sonst bekäme ich kein Geld mehr im Rahmen der Nahtlosigkeit.
Mit einer Entscheidung der DRV bis Ende September brauchst du da eher nicht zu rechnen, aber das weiß wohl KEINER genau...
Bei mir hat es letztlich fast 3 Jahre (ab Antragstellung) gedauert, ehe die DRV nach 2 gerichtlichen Gutachten die Rente bewilligen MUSSTE, die mir bis dahin verwehrt wurde.
Bis dahin war ich auch längst aus dem ALGI in das ALG II "abgerutscht", jetzt laufen da gerade die letzten Verrechnungen, zum Ende September werde ich dann meine erste Renten-Leistung auf dem Konto haben.
Du schreibst von deiner berufstätigen Partnerin, das ist dem Amt egal ob SIE hilfebedürftig ist, ihr werdet "wie ein Ehepaar" behandelt, wenn ihr schon längere Zeit zusammen in der selben Wohnung lebt.
Das heißt, dass man sie (bzw. zunächst dich) auffordern wird, ihre Einkünfte /Vermögen nachzuweisen, um festzustellen, ob du überhaupt was vom Amt bekommst.
Sie "rauszuhalten" wird schwer werden, es sei denn ihr könnt einen offiziellen Untermietvertrag machen und SIE bleibt für das Amt als deine Vermieterin "außen vor"...
DANN darfst du aber auch keinerlei Angaben zu ihrer Person machen beim Amt, eben als wäre sie NUR deine "Vermieterin".
Ist eine solche "Trennung" nicht möglich steckt sie da von Beginn an mit drin, es sei denn ihr setzt es gerichtlich durch, dass ihr finanziell NICHT füreinander einstehen WOLLT und das KANN dauern.
Überwiegend bekommt der Antragsteller dann erst mal GAR NICHTS, denn die Bedarfsgemeinschaft bei Paaren (auch bei unverheirateten) hat der Antragsteller abzuweisen...das Amt packt euch einfach erst mal zusammen.
Wenn deine Partnerin das absolut NICHT möchte, muß sie von Anfang an ALLE Auskünfte zu ihrer Person verweigern, man DARF auch von dir NICHT die Beschaffung dieser Unterlagen verlangen...du kannst (aus Datenschutzgründen) NUR Auskünfte geben und Nachweise vorlegen, die DICH SELBST betreffen.
Das ist eine schwere "Grauzone" (eigentlich eher Schwarz-Zone :icon_kotz

des SGB II, die aber leider immer wieder funktioniert, wenn man sonst überhaupt kein Geld zum Leben bekommen kann.
Rede mit deiner Partnerin VORHER ausführlich darüber, ob sie da mit reingezogen werden will, denn was beim Amt erst mal bekannt ist in der Hinsicht, das bekommst du aus deren Köpfen und deiner "Leistungs-Akte" so schnell nicht wieder raus.
Bedenke auch, dass man nicht mehr Krankenversichert ist, nach Ende des ALGI, wenn danach NIX mehr kommt...
Deine Partnerin müßte also (sofern finanziell möglich) auch noch deine K-Versicherung bezahlen, wenn du vom Amt KEINE Leistung bekommst...denn eine Familienversicherung geht ja nicht.
MfG Doppeloma