Noch Alg1, weiterhin AU, EM-Rentenantrag gestellt (1 Betrachter)

Betrachter - Thema (Registriert: 0, Gäste: 1)

DJL-HH

Elo-User*in
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dezember 2005
Beiträge
143
Bewertungen
10
Moinsen Leutz :icon_smile:

im moment bin ich etwas verwirrt :icon_neutral:

Sachlage:
Noch-Bezug von Alg 1 bis 30.09.
Gestern EM-Rentenantrag gestellt
Weiterhin AU vom Psychiater geschrieben

Was beantrage ich nun zum 01.10. ??? :icon_kinn:
Alg 2 oder Sozialgeld oder Grundsicherung???

Wohne in einer WG mit einem Nicht-Hilfsbedürftigen
Über die EM-Rente wird wohl bis dahin noch nicht entschieden worden sein...

Danke für neue Ansichten... :icon_klatsch:
 
E

ExitUser

Gast
Das ist ein bißchen kurz gefaßt.

Ist deine Situation so zu verstehen, daß dein Krankengeldanspruch bereits erschöpft ist und du aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert bist, ALG im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beziehst und der ALG-Anspruch am 30.09. ebenfalls erschöpft sein wird?
 

DJL-HH

Elo-User*in
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dezember 2005
Beiträge
143
Bewertungen
10
Danke @ Laribum

Mich macht es nur etwas stutzig, weil im Hauptantrag ALG 2 unter Punkt 2b steht:
Sind Sie - Ihrer Einschätzung nach - gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben?
meine Leistungsfähigkeit wurde vom ÄD der AfA vom Januar als gemindert (weniger als 15 Std./Woche) angesehen...

Oder gilt auch bei Alg2 wie beim Alg1-Antrag, solange die DRV noch nichts entschieden hat, stelle ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung?

Andererseits steht in der Anlage EK unter Punkt 2
Haben Sie bzw. hat o. g. Person (eine) andere Leistung/en beantragt oder beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen?
hier müsste ich doch den EM-Rentenantrag aufführen...

Danke vorab für Eure Ansichten

LG, D.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 November 2009
Beiträge
11.335
Bewertungen
14.535
Hallo DJL-HH,

Mich macht es nur etwas stutzig, weil im Hauptantrag ALG 2 unter Punkt 2b steht:
Zitat:
Sind Sie - Ihrer Einschätzung nach - gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben?
meine Leistungsfähigkeit wurde vom ÄD der AfA vom Januar als gemindert (weniger als 15 Std./Woche) angesehen...

Oder gilt auch bei Alg2 wie beim Alg1-Antrag, solange die DRV noch nichts entschieden hat, stelle ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung?
Genau so ist es, ob du tatsächlich im rentenrechtlichen Sinne Erwerbsgemindert bist, entscheidet NUR die DRV bei der Prüfung deines gestellten EM-Renten-Antrages...:icon_daumen:

Der Rest ist "Selbsteinschätzung" und für den Anspruch auf ALG II MUSST du dich (aus deiner Sicht) in der Lage fühlen, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

Natürlich gilt es auch erst OHNE AU-Bescheinigung dort den "Beweis" dafür anzutreten, anders bekommst du aber KEIN ALG II.

Und das Sozial-Amt würde dich auch nicht nehmen, weil deine Erwerbsminderung von der DRV noch nicht bestätigt wurde.

Andererseits steht in der Anlage EK unter Punkt 2
Zitat:
Haben Sie bzw. hat o. g. Person (eine) andere Leistung/en beantragt oder beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen?
hier müsste ich doch den EM-Rentenantrag aufführen...
Genau, dort trägst du ein, wann du den Antrag auf EM-Rente gestellt hast, bei der Frage nach dem (vermutlichen) Zeitpunkt der Renten-Entscheidung /Zahlung habe ich einfach ein Fragezeichen gemacht...das weiß man ja noch gar nicht, ab WANN dann die DRV eine Erwerbsminderung anerkennen wird (wenn überhaupt)...:icon_kinn:

Deine Antragstellung erscheint mir allerdings auch ein wenig sehr spät, mich hat damals direkt wegen dieser Begutachtung die AfA aufgefordert innerhalb 4 Wochen einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, sonst bekäme ich kein Geld mehr im Rahmen der Nahtlosigkeit.

Mit einer Entscheidung der DRV bis Ende September brauchst du da eher nicht zu rechnen, aber das weiß wohl KEINER genau...

Bei mir hat es letztlich fast 3 Jahre (ab Antragstellung) gedauert, ehe die DRV nach 2 gerichtlichen Gutachten die Rente bewilligen MUSSTE, die mir bis dahin verwehrt wurde.

Bis dahin war ich auch längst aus dem ALGI in das ALG II "abgerutscht", jetzt laufen da gerade die letzten Verrechnungen, zum Ende September werde ich dann meine erste Renten-Leistung auf dem Konto haben.

Du schreibst von deiner berufstätigen Partnerin, das ist dem Amt egal ob SIE hilfebedürftig ist, ihr werdet "wie ein Ehepaar" behandelt, wenn ihr schon längere Zeit zusammen in der selben Wohnung lebt.

Das heißt, dass man sie (bzw. zunächst dich) auffordern wird, ihre Einkünfte /Vermögen nachzuweisen, um festzustellen, ob du überhaupt was vom Amt bekommst.

Sie "rauszuhalten" wird schwer werden, es sei denn ihr könnt einen offiziellen Untermietvertrag machen und SIE bleibt für das Amt als deine Vermieterin "außen vor"...

DANN darfst du aber auch keinerlei Angaben zu ihrer Person machen beim Amt, eben als wäre sie NUR deine "Vermieterin".

Ist eine solche "Trennung" nicht möglich steckt sie da von Beginn an mit drin, es sei denn ihr setzt es gerichtlich durch, dass ihr finanziell NICHT füreinander einstehen WOLLT und das KANN dauern.

Überwiegend bekommt der Antragsteller dann erst mal GAR NICHTS, denn die Bedarfsgemeinschaft bei Paaren (auch bei unverheirateten) hat der Antragsteller abzuweisen...das Amt packt euch einfach erst mal zusammen.

Wenn deine Partnerin das absolut NICHT möchte, muß sie von Anfang an ALLE Auskünfte zu ihrer Person verweigern, man DARF auch von dir NICHT die Beschaffung dieser Unterlagen verlangen...du kannst (aus Datenschutzgründen) NUR Auskünfte geben und Nachweise vorlegen, die DICH SELBST betreffen.

Das ist eine schwere "Grauzone" (eigentlich eher Schwarz-Zone :icon_kotz:) des SGB II, die aber leider immer wieder funktioniert, wenn man sonst überhaupt kein Geld zum Leben bekommen kann.

Rede mit deiner Partnerin VORHER ausführlich darüber, ob sie da mit reingezogen werden will, denn was beim Amt erst mal bekannt ist in der Hinsicht, das bekommst du aus deren Köpfen und deiner "Leistungs-Akte" so schnell nicht wieder raus. :icon_evil:

Bedenke auch, dass man nicht mehr Krankenversichert ist, nach Ende des ALGI, wenn danach NIX mehr kommt...

Deine Partnerin müßte also (sofern finanziell möglich) auch noch deine K-Versicherung bezahlen, wenn du vom Amt KEINE Leistung bekommst...denn eine Familienversicherung geht ja nicht.

MfG Doppeloma
 

DJL-HH

Elo-User*in
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dezember 2005
Beiträge
143
Bewertungen
10
N'abends Doppeloma,

danke Dir für Deine ausführlichen und (wieder einmal) sehr hilfreichen Statements.

Deine Antragstellung erscheint mir allerdings auch ein wenig sehr spät, mich hat damals direkt wegen dieser Begutachtung die AfA aufgefordert innerhalb 4 Wochen einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, sonst bekäme ich kein Geld mehr im Rahmen der Nahtlosigkeit.
War bei mir ebenfalls auch so, nur mit dem Unterschied, dass ich einen (erneuten) Reha-Antrag stellen sollte.
Die jetzige EM-Rentenantragsstellung ist deshalb etwas verspätet, weil ich den Entlassungsbericht der Klinik, wo ich zwischenzeitlich 6 Wochen war, abwarten und mit einreichen wollte.

Du schreibst von deiner berufstätigen Partnerin...
Stimmt so nicht ganz..., ich schrieb im #1:
Wohne in einer WG mit einem Nicht-Hilfsbedürftigen
ergo... Männer-WG :cool:, zwar schon seit zig-Jahren...:icon_party:, aber halt eine WG...
aber dennoch Danke für die guten Tipps, hab mich grad heut Mittag hier schwindelig diesbezüglich gelesen.

So, ich denke, soweit ist im moment alles klar... :icon_daumen:

Danke Euch :biggrin:
(Tass :icon_pause: ausgibt)

Kühle n8t @ all

Gruß DJL
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 November 2009
Beiträge
11.335
Bewertungen
14.535
Hallo DJL-HH,

ergo... Männer-WG :cool:, zwar schon seit zig-Jahren...:icon_party:, aber halt eine WG...
OK, habe ich mich vertan aber auch bei der Konstellation sind "Merkwürdigkeiten" vom Amt möglich...

In einer WG lebt und wirtschaftet man aber üblicherweise komplett getrennt, da solltest du dich erst recht nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen. :icon_evil:

Dein Mitbewohner ist für die Verbesserung deiner Finanzlage NICHT verantwortlich und ALLE seine Daten sind komplett TABU für das Amt.

Aber dazu findest du hier auch noch sehr viele Infos. ich selber bin aus dem WG-Alter schon ein wenig "rausgealtert" :biggrin:, daher liegen meine Infos /Kenntnisse eher im Bereich der "Paar-Betreuuung" (durch das JC) unabhängig vom rechtlichen Familienstand.


Ich wünsche dir viel Erfolg für deinen EM-Renten-Antrag, vielleicht läuft das ja bei dir besser und problemloser als bei mir !

MfG Doppeloma
 
Oben Unten