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Hallo!
Eine alleinerziehende Mama erwirtschaftet 2016 ein ordentliches Guthaben der NKA.
Sie bezieht Aufstockerleistung, bei Einkommen zwischen 450 - 600€ brutto.
Ist der abgezogene Lohn auf die KDU anrechenbar, so dass sie (teilweise) Anspruch auf das Guthaben erheben kann?
Oder darf, wie laut Bescheiden erfolgt, zuerst auf die Regelleistung angerechnet werden, bis zuletzt dann KDU dran wäre, sodass dem Amt das volle Guthaben zusteht?
Gruss,
little
Eine alleinerziehende Mama erwirtschaftet 2016 ein ordentliches Guthaben der NKA.
Sie bezieht Aufstockerleistung, bei Einkommen zwischen 450 - 600€ brutto.
Ist der abgezogene Lohn auf die KDU anrechenbar, so dass sie (teilweise) Anspruch auf das Guthaben erheben kann?
Oder darf, wie laut Bescheiden erfolgt, zuerst auf die Regelleistung angerechnet werden, bis zuletzt dann KDU dran wäre, sodass dem Amt das volle Guthaben zusteht?
Gruss,
little