NKA Guthaben 2016 Volle Anrechnung vom Amt, trotz Arbeitslohn. Lohn anrechenbar auf KDU oder Regelleistung?

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little

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Hallo!

Eine alleinerziehende Mama erwirtschaftet 2016 ein ordentliches Guthaben der NKA.
Sie bezieht Aufstockerleistung, bei Einkommen zwischen 450 - 600€ brutto.
Ist der abgezogene Lohn auf die KDU anrechenbar, so dass sie (teilweise) Anspruch auf das Guthaben erheben kann?

Oder darf, wie laut Bescheiden erfolgt, zuerst auf die Regelleistung angerechnet werden, bis zuletzt dann KDU dran wäre, sodass dem Amt das volle Guthaben zusteht?

Gruss,
little
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Nebenkostenguthaben sind laut Gesetz vollständig auf die KdU anzurechnen, nicht auf den Regelsatz.

Wurden die vollständigen KdU als angemessen anerkannt?
Falls nicht, könnte sie einen Teil behalten.
 

Gemcitabine

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Von diesem erwirtschafteten Guthaben muss an sich auch noch ein Belohnungsbetrag fürs Sparen abgezogen werden.....

Genau das tat meine Optionskommune dieses Jahr erstmalig ganz freiwillig und von sich aus ohne den üblichen Zinnober...

Mein Anwalt klagt ja seit ca drei Jahren wegen einer nicht übernommenen Modernisierung und außerdem noch Kappung der KdU generell (Wohnungsgröße) und irgendwann zwischendurch gab es wohl ein neues Urteil (vor zwei Jahren?), das er sogleich umsetzte.
Ich weiß allerdings den Berechnungsschlüssel nicht, hatte mir damals die Kopie des Anwalts, die er mir mitgab mit jenem Urteil nur überflogen, da ich diese Sache ja delegiere, um mich nicht über Gebühr damit belasten und beschäftigen zu müssen.

Ich hatte ein Guthaben aus 2016 von ca 150 Euro, abgezogen wurden ca 50, die nicht angerechnet werden - also ebenjene 'Belohnung fürs Sparen'.
Ich habe aber eh noch nichts angerechnet bekommen davon, da das alles unter aufschiebender Wirkung läuft und somit auch keine Mahnungen kommen.
Erstaunlicherweise funktioniert das nun endlich, JC hält sich brav an die Vorgaben. Hat ja auch lang genug gedauert, bis sie spuren und unendlich viele Widersprüche etc.

Also, da würde ich mich an deiner Stelle mal schlau machen, wie das so ausschaut, dass dir nicht das gesamte Guthaben abgezogen wird.
Ich gehe jetzt vom Fall aus, dass das JC ansonsten die vollen KdU übernimmt, sonst wird es dann doch komplizierter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Von diesem erwirtschafteten Guthaben muss an sich auch noch ein Belohnungsbetrag fürs Sparen abgezogen werden.....
Sowas gibt es nicht.
Ist im Gesetz weder vorgesehen noch erlaubt.

Genau das tat meine Optionskommune dieses Jahr erstmalig ganz freiwillig und von sich aus ohne den üblichen Zinnober...
Garantiert nicht.
Der Grund liegt wohl eher bei den nicht komplett übernommenen KdU :
Mein Anwalt klagt ja seit ca drei Jahren wegen einer nicht übernommenen Modernisierung und außerdem noch Kappung der KdU generell (Wohnungsgröße) und irgendwann zwischendurch gab es wohl ein neues Urteil (vor zwei Jahren?), das er sogleich umsetzte.

Daher ja auch meine Frage oben.
 
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