Hallo,
ich hatte für das Jahr 2013 eine NK Nachzahlung von von 135,-
Davon wurden mir als Teilerfolg für meine Nachforderung 100,- genehmigt. Für die restlichen 35,- hab ich Widerspruch gemacht.
Heute hat mich die Widerspruchstelle nun angerufen und folgendes mitgeteilt. Meine NK wären insoweit völlig in Ordnung,ebenso die Begründung... allerdings gebe es eine Überschneidung aus der Abrechnung mit 2012. Deshalb sei die Abrechnung des Vermieters fehlerhaft. Er hätte ja schon für 2012 Geld bekommen.(weil diese nach Kalenderjahr wohl rechnen)
Zur Aufbröselung, muss ich sagen,..mein Vermieter rechnet immer vom 01.10.-30.09. des Folgejahres ab. In diesem Fall ist der Zeitraum quasi von 1.10.2012-30.09.2013. Die eingesetzten Zahlen sind auch völlig richtig für diesen Zeitraum.
Der Herr der Widerspruchsstelle will zwar meinen Vermieter anschreiben und wahrscheinlich auch Notfalls bezahlen. Allerdings will man sich das zuviel bezahlte von mir dann wieder holen.
Das kann doch nicht sein?
a)lieg ich völlig im #Rahmen
b)soll ich noch drauf zahlen
c)sollte ich eigentlich dem Vermieter seinen Fehler vorwerfen, den ich überhaupt nicht erkenne
ich hatte für das Jahr 2013 eine NK Nachzahlung von von 135,-
Davon wurden mir als Teilerfolg für meine Nachforderung 100,- genehmigt. Für die restlichen 35,- hab ich Widerspruch gemacht.
Heute hat mich die Widerspruchstelle nun angerufen und folgendes mitgeteilt. Meine NK wären insoweit völlig in Ordnung,ebenso die Begründung... allerdings gebe es eine Überschneidung aus der Abrechnung mit 2012. Deshalb sei die Abrechnung des Vermieters fehlerhaft. Er hätte ja schon für 2012 Geld bekommen.(weil diese nach Kalenderjahr wohl rechnen)
Zur Aufbröselung, muss ich sagen,..mein Vermieter rechnet immer vom 01.10.-30.09. des Folgejahres ab. In diesem Fall ist der Zeitraum quasi von 1.10.2012-30.09.2013. Die eingesetzten Zahlen sind auch völlig richtig für diesen Zeitraum.
Der Herr der Widerspruchsstelle will zwar meinen Vermieter anschreiben und wahrscheinlich auch Notfalls bezahlen. Allerdings will man sich das zuviel bezahlte von mir dann wieder holen.
Das kann doch nicht sein?
a)lieg ich völlig im #Rahmen
b)soll ich noch drauf zahlen
c)sollte ich eigentlich dem Vermieter seinen Fehler vorwerfen, den ich überhaupt nicht erkenne