Wurstpilot
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hallo und so ...
ich habe heute den ablehnungsbescheid erhalten. hatte die übernahme der nk-nachzahlung benatragt.
begründung: im mietvertrag steht nur die gesamtmietsumme inkl. nebenkosten, die nk seien nicht aufgeführt.
unbeachtet blieb, dass ich die aufstellung des vermieters inkl. seiner stadtwerke-rechnung beigefügt hatte. aus dieser geht klar hervor, wie hoch die nk sind.
kann mir bitte jemand helfen, einen wirksamen widerspruch aufzusetzen?
oder reicht es, wenn ich o.g. sachverhalt im widerspruch ausführe und dies als begründung für meinen weiterbestehenden antrag auf kostenübernahme angebe? ich frage, weil ich diese ganze arie mit der ewigen hin-und-her-schreiberei möglichst kurz halten möchte, und dafür sind möglichst knackige briefe natürlich besser geeignet.
die frist von vier wochen für den widerspruch werde ich dieses mal ausreizen, mir reicht das mit der *#´`+ sowas von reichlich...
so, nun aber ab in die sonne.
danke im voraus!
ich habe heute den ablehnungsbescheid erhalten. hatte die übernahme der nk-nachzahlung benatragt.
begründung: im mietvertrag steht nur die gesamtmietsumme inkl. nebenkosten, die nk seien nicht aufgeführt.
unbeachtet blieb, dass ich die aufstellung des vermieters inkl. seiner stadtwerke-rechnung beigefügt hatte. aus dieser geht klar hervor, wie hoch die nk sind.
kann mir bitte jemand helfen, einen wirksamen widerspruch aufzusetzen?
oder reicht es, wenn ich o.g. sachverhalt im widerspruch ausführe und dies als begründung für meinen weiterbestehenden antrag auf kostenübernahme angebe? ich frage, weil ich diese ganze arie mit der ewigen hin-und-her-schreiberei möglichst kurz halten möchte, und dafür sind möglichst knackige briefe natürlich besser geeignet.
die frist von vier wochen für den widerspruch werde ich dieses mal ausreizen, mir reicht das mit der *#´`+ sowas von reichlich...
so, nun aber ab in die sonne.
danke im voraus!