Hallo
Ich finde dieses Forum toll und habe hier schon viel gelesen und sehr nützliche Informationen erhalten.
Nun zu meiner Frage auf die ich keine Antwort finde.
Bei den aktuellen Richtlinien zur Gewährung angemessener Heizkosten SGBII Kreis Unna
Jobcenter Kreis Unna ( 2.Link von oben)
steht auf der seite 16 unter dieser Tabelle folgender Satz:
Wird die für die Haushaltsgemeinschaft maßgebliche Grundmiete nicht voll ausgeschöpft,
sind hierdurch sich ergebene Einsparungen den Heizkosten zugute zu rechnen.
Kann mir mal jemand mit anderen Worten sagen was das genau bedeutet?
Meine Heizkostenabrechnung ist etwas hoch ausgefallen aber meine
Grundmiete ist deutlich unter der angemessenen Höchstmiete.
Trotzdem wollen die meine Gas Nachzahlung (120 €) nicht komplett übernehmen.
Lieben Dank
nicky36
Ich finde dieses Forum toll und habe hier schon viel gelesen und sehr nützliche Informationen erhalten.
Nun zu meiner Frage auf die ich keine Antwort finde.
Bei den aktuellen Richtlinien zur Gewährung angemessener Heizkosten SGBII Kreis Unna
Jobcenter Kreis Unna ( 2.Link von oben)
steht auf der seite 16 unter dieser Tabelle folgender Satz:
Wird die für die Haushaltsgemeinschaft maßgebliche Grundmiete nicht voll ausgeschöpft,
sind hierdurch sich ergebene Einsparungen den Heizkosten zugute zu rechnen.
Kann mir mal jemand mit anderen Worten sagen was das genau bedeutet?
Meine Heizkostenabrechnung ist etwas hoch ausgefallen aber meine
Grundmiete ist deutlich unter der angemessenen Höchstmiete.
Trotzdem wollen die meine Gas Nachzahlung (120 €) nicht komplett übernehmen.
Lieben Dank
nicky36