Aufgrund der Übersichtlichkeit nur das Wichtigste und stichpunktartig:
- EGV-VA und Zuweisung zu Bewerbungstraining erhalten
- Maßnahmevertrag nicht unterschrieben
- Widerspruch gegen EGV-VA
- Sanktionsanhörung wegen Nichtunterschrift
- Widerspruch gegen EGV-VA nicht stattgegeben
habe keine Klage dagegen erhoben da die Sanktionsanhörung ca 3 Monate vorher stattfand und ich nicht damit rechnete, dass da noch was kommt
- Sanktion wegen Nichtunterschrift
eine Woche nach Ablauf der Klagemöglichkeit gegen erfolglosen Widerspruch gegen EGV-VA
- Widerspruch gegen Sanktion
- Widerspruch nicht stattgegeben
- Klage vor Sozialgericht
a) wegen Vertragsfreiheit
SG meint ich muss Einschränkungen des Art.2 GG in Anbetracht des SGB2 hinnehmen
b) Zuweisung enthielt Rechtsfolgenbelehrung mit Schadensersatzforderung
SG nimmt in seinem Urteil keinerlei Bezug auf diesen Punkt
- Nichtzulassungsbeschwerde vor LSG
a) neu hinzugekommen:
EGV-VA wurde erlassen bevor ich als leistungsberechtigt galt
LSG nimmt keinen Bezug darauf
b) LSG lässt in seinem Urteil nichts über die Vertragsfreiheit verlauten
c) zur Rechtsfolgenbelehrung mit Schadensersatzforderung meint das LSG: die Urteilsbegründung des SG kann nicht im Wege der Beschwerde nach §144 überprüft werden
Sooooooooooo
gibts denn jetzt noch eine Möglichkeit gegen die Sanktion vorzugehen?
- EGV-VA und Zuweisung zu Bewerbungstraining erhalten
- Maßnahmevertrag nicht unterschrieben
- Widerspruch gegen EGV-VA
- Sanktionsanhörung wegen Nichtunterschrift
- Widerspruch gegen EGV-VA nicht stattgegeben
habe keine Klage dagegen erhoben da die Sanktionsanhörung ca 3 Monate vorher stattfand und ich nicht damit rechnete, dass da noch was kommt
- Sanktion wegen Nichtunterschrift
eine Woche nach Ablauf der Klagemöglichkeit gegen erfolglosen Widerspruch gegen EGV-VA
- Widerspruch gegen Sanktion
- Widerspruch nicht stattgegeben
- Klage vor Sozialgericht
a) wegen Vertragsfreiheit
SG meint ich muss Einschränkungen des Art.2 GG in Anbetracht des SGB2 hinnehmen
b) Zuweisung enthielt Rechtsfolgenbelehrung mit Schadensersatzforderung
SG nimmt in seinem Urteil keinerlei Bezug auf diesen Punkt
- Nichtzulassungsbeschwerde vor LSG
a) neu hinzugekommen:
EGV-VA wurde erlassen bevor ich als leistungsberechtigt galt
LSG nimmt keinen Bezug darauf
b) LSG lässt in seinem Urteil nichts über die Vertragsfreiheit verlauten
c) zur Rechtsfolgenbelehrung mit Schadensersatzforderung meint das LSG: die Urteilsbegründung des SG kann nicht im Wege der Beschwerde nach §144 überprüft werden
Sooooooooooo
gibts denn jetzt noch eine Möglichkeit gegen die Sanktion vorzugehen?