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Guten Abend allerseits :hug:
hm wo fang ich denn mal an... also
nach meinem Umzug Dez. 2005 wurde mir plötzlich ein "Warmwasseranteil" von den Unterkunftskosten in Höhe von 8,18 € abgezogen.
1. Wer weiß dazu näheres? Gab es dazu eine neue Verordnung? Ist das überall so? Und überhaupt rechtens?
2. Wird mir dieser Anteil einfach von der Obergrenze der übernahmefähigen Kosten (277,65) abgezogen und nicht von meiner Gesamtmiete (298,87). Wie kann es sein, dass eine Höchstgrenze festgelegt wird, die man in keinem Fall erreichen kann? Das ist doch Schwachsinn, oder?
3. Mein Bad wird mit einem zur Wohnung gehörenden elektr. Heizstrahler beheizt. Diese Kosten werden der Haushaltsenergie zugerechnet. Das bedeutet, wenn ich die ganze Wohnung mit Strom heizte, bekäme ich gar nichts dafür!? Das kann doch nicht sein?
Es handelt sich um einen 1-Personen-Haushalt, die Wohnung ist als angemessen anerkannt, ALG 2.
Widerspruch wurde als völlig unbegründet zurückgewiesen.
Ich gedenke, dagegen zu klagen, deshalb noch folgende Fragen:
Was gibt es dabei zu beachten? Welche Kosten können entstehen? Wie lange dauert sowas? Wo könnte man sich kostenlos beraten lassen?
Welche Erfahrungen habt ihr mit solchen Klagen gegen das Arbeitsamt?
PS: Hat schon jemand Fahrtkosten, die wegen Fehler des Arbeitsamtes entstanden sind, ersetzt bekommen?
hm wo fang ich denn mal an... also
nach meinem Umzug Dez. 2005 wurde mir plötzlich ein "Warmwasseranteil" von den Unterkunftskosten in Höhe von 8,18 € abgezogen.
1. Wer weiß dazu näheres? Gab es dazu eine neue Verordnung? Ist das überall so? Und überhaupt rechtens?
2. Wird mir dieser Anteil einfach von der Obergrenze der übernahmefähigen Kosten (277,65) abgezogen und nicht von meiner Gesamtmiete (298,87). Wie kann es sein, dass eine Höchstgrenze festgelegt wird, die man in keinem Fall erreichen kann? Das ist doch Schwachsinn, oder?
3. Mein Bad wird mit einem zur Wohnung gehörenden elektr. Heizstrahler beheizt. Diese Kosten werden der Haushaltsenergie zugerechnet. Das bedeutet, wenn ich die ganze Wohnung mit Strom heizte, bekäme ich gar nichts dafür!? Das kann doch nicht sein?
Es handelt sich um einen 1-Personen-Haushalt, die Wohnung ist als angemessen anerkannt, ALG 2.
Widerspruch wurde als völlig unbegründet zurückgewiesen.
Ich gedenke, dagegen zu klagen, deshalb noch folgende Fragen:
Was gibt es dabei zu beachten? Welche Kosten können entstehen? Wie lange dauert sowas? Wo könnte man sich kostenlos beraten lassen?
Welche Erfahrungen habt ihr mit solchen Klagen gegen das Arbeitsamt?
PS: Hat schon jemand Fahrtkosten, die wegen Fehler des Arbeitsamtes entstanden sind, ersetzt bekommen?