Guten Abend,
ich hatte vor einigen Monaten ein Termin beim Ärztlichen Dienst und dort wurde eine Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden für über 6 Monate festgestellt.
Daraufhin habe ich laut Jobcenter von denen Sozialhilfe erhalten und wusste leider nicht, dass ich dann nicht krankenversichert bin.
Meine frühere Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass ich als U25 nichts zu befürchten hätte und erst ab Ü25 dann weitere Maßnahmen beim Sozialamt notwendig wären.
Zu der Zeit habe ich in einer BG mit meiner Mutter gewohnt, die aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten hat.
Von der Krankenkasse habe ich nun eine Zahlungsaufforderung erhalten, um mich rückwirkend freiwillig zu versichern.
Ich habe jetzt etwas recherchiert und habe gelesen, dass ich beim Sozialamt aufgrund der Krankenversicherung etwas schon davor beantragen hätte sollen.
Ist es nun möglich, dass ich z.B. bei irgendeiner Behörde rückwirkend die Zahlung für die rückwirkende Krankenversicherung erhalten kann bzw. eher wie?
ich hatte vor einigen Monaten ein Termin beim Ärztlichen Dienst und dort wurde eine Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden für über 6 Monate festgestellt.
Daraufhin habe ich laut Jobcenter von denen Sozialhilfe erhalten und wusste leider nicht, dass ich dann nicht krankenversichert bin.
Meine frühere Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass ich als U25 nichts zu befürchten hätte und erst ab Ü25 dann weitere Maßnahmen beim Sozialamt notwendig wären.
Zu der Zeit habe ich in einer BG mit meiner Mutter gewohnt, die aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten hat.
Von der Krankenkasse habe ich nun eine Zahlungsaufforderung erhalten, um mich rückwirkend freiwillig zu versichern.
Ich habe jetzt etwas recherchiert und habe gelesen, dass ich beim Sozialamt aufgrund der Krankenversicherung etwas schon davor beantragen hätte sollen.
Ist es nun möglich, dass ich z.B. bei irgendeiner Behörde rückwirkend die Zahlung für die rückwirkende Krankenversicherung erhalten kann bzw. eher wie?
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