hi jadeschatten,
da hier einige antworten nicht so wirklich richtig sind, mal schnell:
die frage der nachzahlung stellt sich bei dir nicht, da du seit eben diesen 6 monaten sozialversicherungspflichtig bist! deine einnahmen betragen insgesamt über 400,- , so dass es sich nicht mehr um minijobs handelt, sondern insgesamt um eine beschäftigung in der gleitzone. die jobs werden zusammengerechnet - insgesamt darfst du nicht über 400,- kommen!ich denke, du hast da deine informationspflichten an deine
AG's verletzt, nicht schön das ganze und sicherlich eine belastung fürs arbeitsverhältnis. :-(
allerdings ist es eben so, dass die abgaben für den
AG in der gleitzone
i.d.r. geringer sind als bei einem minijob. bei einem minijob zahlt dein
AG bei 400,- verdienst 120,- an abgaben, beträgt dein einkommen 401,- zahlt dein
AG ca. 78,- und du zahlst ca. 45,- wobei du dann noch komplett sozialversichungstechnisch abgesichert bist. (daher verstehe ich die explosion der 400,- jobs auch nicht, da gleiche
AN/
AG rechte und pflichten wie bei jedem anderen job auch bestehen, die abgaben allerdings für den
AG weitaus nachteiliger sind ... für
AN, die eine sozialversicherung benötigen, ist dies ohnehin schlecht). wie gesagt bist du nun in beiden jobs sozialabgabenpflichtig, also betrifft das deine beiden
AG - ich denke, da wäre eine dicke entschuldigung fällig!! deine
AG können dir die nachzahlung der sozialabgaben auferlegen, da du deiner info-pflicht nicht nachgekommen bist, aber ich denke, dass die kosten ja für die
AG ohnehin geringer als für den minijob sind, von daher geht's v.a. um die umbuchungen, die die minijobzentrale tätigen müsste - und du musst eben einfach die sozialabgaben für dich von deinem einkommen nachzahlen. du musst halt die sozialversicherungsbescheinigungen sowie deine einkommensbescheinigungen korrigieren lassen ....
du kannst die abgaben bei einem sog. midijob einfach über den gleitzonenrechner berechnen:
Gleitzonenrechner
im prinzip habt ihr alle - arbeitnehmer und arbeitgeber - was davon ... deine
AG haben geringere abgaben und du bist komplett sozialversicherungstechnisch abgesichert. nervig sind für den
AG die umbuchungen ....
ich bin als studentin momentan auch freiwillig gesetzlich versichert, so dass ich dir sagen kann, dass du dann so um die 140,- zahlen müsstest, es sei denn:
a) du arbeites über 20hrs/woche und bist somit nicht mehr eine "ordentliche" studentin, dann läuft die versicherung so weiter, wie sie seit den letzten wochen auch laufen sollte (bei über 400,- einkommen),
oder aber b) du könntest vielleicht noch in einen absolvententarif die sechs studienmonate landen, wenn du dies noch nicht genutzt hast (findest du auch immer auf den sites der
KK).
du kannst ja auch mal auf der site von studis-online schauen, da dort die einkommensarten erläutert werden und wie das dann so funktioniert ....
gruß, kaffeesahne
ps @ physicus: meines wissens gibt's zwar die 100% sanktion, dies betrifft aber nicht die
KK! und: die frage der nachzahlung wird in der satzung der einzelnen
KK geregelt ....