WatteWolke
Ganz Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 20 Sep 2014
- Beiträge
- 7
- Bewertungen
- 0
Hallochen,
ich komme direkt zur Sache.
Ab dem 1.5. bin ich arbeitslos und die AfA wird mich auch nicht allzu schnell in den Arbeitsmarkt integrieren können, private Baustellen mit den Kindern machen es einfach notwendig, dass ich die nächsten 2 bis 3 Jahre daheim bin.
Das alles ist auch nicht das große Problem, so rein finanziell gesehen, weswegen ich meine Arbeitslosmeldung gern zurückziehen möchte.
Aber - da sind Fragen offen.
Ich bin seit Ende 2006 nicht mehr arbeitslos gewesen, habe also erworbenen Anspruch auf ALG1 . Durch die Kinder bin ich in meinem Lehrberuf nicht mehr vermittelbar, weswegen ich die letzten Jahre als einfache Sachbarbeiterin gearbeitet habe.
Eigentlich wollte ich diesen Bruch jetzt nutzen, um bei der AfA eine Umschulung zu beantragen - ich möchte gern in den sozialen Bereich wechseln. In dem von mir gewünschten Beruf wird es noch einige Jahre Mangel geben, weswegen ich den Traum nicht aufgeben mag. Die Kinderprobleme sind aber nun doch dringender und ich würde es mir ewig vorwerfen, wenn ich da nun nicht dranbleibe.
Nun die Frage - wie lange darf ich Hausfrau bleiben, bevor mein ALG1 Anspruch und somit das Recht auf so ne Maßnahme endgültig verfällt?
Oder kann man so ne Weiterbildung auch ohne ALG Anspruch haben?
ALG2 würde ich nicht bekommen.
Weiß da jemand was?
Oder gibts da auch Alternativen für mich?
Aufs Geld kommts echt nicht an - ich will nur diese Weiterbildungsmaßnahme (bzw die Chance darauf) nicht in den Wind schießen, weil ich auch nicht mehr die Allerjüngste bin, trotzdem aber noch mehr als 20 Jahre zu arbeiten habe und das gerne später "genießen" würde und nicht bis zum Sanktnimmerleinstag in ungelernten Jobs rumhampeln will.
Danke Euch!
WatteWolke
ich komme direkt zur Sache.
Ab dem 1.5. bin ich arbeitslos und die AfA wird mich auch nicht allzu schnell in den Arbeitsmarkt integrieren können, private Baustellen mit den Kindern machen es einfach notwendig, dass ich die nächsten 2 bis 3 Jahre daheim bin.
Das alles ist auch nicht das große Problem, so rein finanziell gesehen, weswegen ich meine Arbeitslosmeldung gern zurückziehen möchte.
Aber - da sind Fragen offen.
Ich bin seit Ende 2006 nicht mehr arbeitslos gewesen, habe also erworbenen Anspruch auf ALG1 . Durch die Kinder bin ich in meinem Lehrberuf nicht mehr vermittelbar, weswegen ich die letzten Jahre als einfache Sachbarbeiterin gearbeitet habe.
Eigentlich wollte ich diesen Bruch jetzt nutzen, um bei der AfA eine Umschulung zu beantragen - ich möchte gern in den sozialen Bereich wechseln. In dem von mir gewünschten Beruf wird es noch einige Jahre Mangel geben, weswegen ich den Traum nicht aufgeben mag. Die Kinderprobleme sind aber nun doch dringender und ich würde es mir ewig vorwerfen, wenn ich da nun nicht dranbleibe.
Nun die Frage - wie lange darf ich Hausfrau bleiben, bevor mein ALG1 Anspruch und somit das Recht auf so ne Maßnahme endgültig verfällt?
Oder kann man so ne Weiterbildung auch ohne ALG Anspruch haben?
ALG2 würde ich nicht bekommen.
Weiß da jemand was?
Oder gibts da auch Alternativen für mich?
Aufs Geld kommts echt nicht an - ich will nur diese Weiterbildungsmaßnahme (bzw die Chance darauf) nicht in den Wind schießen, weil ich auch nicht mehr die Allerjüngste bin, trotzdem aber noch mehr als 20 Jahre zu arbeiten habe und das gerne später "genießen" würde und nicht bis zum Sanktnimmerleinstag in ungelernten Jobs rumhampeln will.
Danke Euch!
WatteWolke