Nicht arbeitslos melden bzw Verzicht auf Leistungen - Rechtsfrage

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WatteWolke

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Hallochen,

ich komme direkt zur Sache.

Ab dem 1.5. bin ich arbeitslos und die AfA wird mich auch nicht allzu schnell in den Arbeitsmarkt integrieren können, private Baustellen mit den Kindern machen es einfach notwendig, dass ich die nächsten 2 bis 3 Jahre daheim bin.

Das alles ist auch nicht das große Problem, so rein finanziell gesehen, weswegen ich meine Arbeitslosmeldung gern zurückziehen möchte.

Aber - da sind Fragen offen.
Ich bin seit Ende 2006 nicht mehr arbeitslos gewesen, habe also erworbenen Anspruch auf ALG1 . Durch die Kinder bin ich in meinem Lehrberuf nicht mehr vermittelbar, weswegen ich die letzten Jahre als einfache Sachbarbeiterin gearbeitet habe.
Eigentlich wollte ich diesen Bruch jetzt nutzen, um bei der AfA eine Umschulung zu beantragen - ich möchte gern in den sozialen Bereich wechseln. In dem von mir gewünschten Beruf wird es noch einige Jahre Mangel geben, weswegen ich den Traum nicht aufgeben mag. Die Kinderprobleme sind aber nun doch dringender und ich würde es mir ewig vorwerfen, wenn ich da nun nicht dranbleibe.

Nun die Frage - wie lange darf ich Hausfrau bleiben, bevor mein ALG1 Anspruch und somit das Recht auf so ne Maßnahme endgültig verfällt?
Oder kann man so ne Weiterbildung auch ohne ALG Anspruch haben?
ALG2 würde ich nicht bekommen.

Weiß da jemand was?
Oder gibts da auch Alternativen für mich?
Aufs Geld kommts echt nicht an - ich will nur diese Weiterbildungsmaßnahme (bzw die Chance darauf) nicht in den Wind schießen, weil ich auch nicht mehr die Allerjüngste bin, trotzdem aber noch mehr als 20 Jahre zu arbeiten habe und das gerne später "genießen" würde und nicht bis zum Sanktnimmerleinstag in ungelernten Jobs rumhampeln will.

Danke Euch!
WatteWolke
 
1. Wenn ich es richtig verstanden habe, kannst du wegen Kinderbetreuung für die nächsten 2-3 Jahre nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Du mußt, um Anspruch auf ALG zu haben, freilich zumindest für den Fall einer Vermittlung eine Kinderbetreuung organisieren können, sonst bist du nicht verfügbar.

2. Für dich ist es jetzt sehr wichtig, daß du zumindest kurzfristig (ein Tag reicht) arbeitslos bist, damit der erarbeitete Anspruch auf ALG überhaupt entsteht. Für diese kurze Zeit wird sich ja sicher irgendeine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder organisieren lassen. Achte darauf, daß du dir hier bei der Meldung nicht durch ungeschickte Angaben zu diesem Thema selbst ein Bein stellst.

Das hat folgenden Grund: ein entstandener Anspruch auf ALG bleibt mit seinem Rest für vier Jahre (gerechnet ab Entstehungsdatum) erhalten und kann dann später wieder aufgegriffen werden. Würde der Anspruch dagegen gar nicht entstehen, müßtest du bei späterer Arbeitslosmeldung wieder mindestens zwölf Monate Beitragszeiten in den letzten zwei Jahren davor haben - was du als Hausfrau aber nicht erreichen kannst. Dein erarbeiteter ALG-Anspruch wäre also "futsch". In diese Falle sind schon mache getappt - also Vorsicht!

3. Deswegen solltest du dich jetzt noch nicht abmelden, sondern erst irgendwann Anfang Mai, wenn der ALG-Anspruch entstanden ist und du nach Möglichkeit schon einen Bewilligungsbescheid erhalten hast.

Auch wenn es "auf Geld nicht ankommt", sollte man nicht einfach seine hart erarbeiteten Ansprüche sausen lassen.
 
1. Wenn ich es richtig verstanden habe, kannst du wegen Kinderbetreuung für die nächsten 2-3 Jahre nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Du mußt, um Anspruch auf ALG zu haben, freilich zumindest für den Fall einer Vermittlung eine Kinderbetreuung organisieren können, sonst bist du nicht verfügbar.

2. Für dich ist es jetzt sehr wichtig, daß du zumindest kurzfristig (ein Tag reicht) arbeitslos bist, damit der erarbeitete Anspruch auf ALG überhaupt entsteht. Für diese kurze Zeit wird sich ja sicher irgendeine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder organisieren lassen. Achte darauf, daß du dir hier bei der Meldung nicht durch ungeschickte Angaben zu diesem Thema selbst ein Bein stellst.

Das hat folgenden Grund: ein entstandener Anspruch auf ALG bleibt mit seinem Rest für vier Jahre (gerechnet ab Entstehungsdatum) erhalten und kann dann später wieder aufgegriffen werden. Würde der Anspruch dagegen gar nicht entstehen, müßtest du bei späterer Arbeitslosmeldung wieder mindestens zwölf Monate Beitragszeiten in den letzten zwei Jahren davor haben - was du als Hausfrau aber nicht erreichen kannst. Dein erarbeiteter ALG-Anspruch wäre also "futsch". In diese Falle sind schon mache getappt - also Vorsicht!

3. Deswegen solltest du dich jetzt noch nicht abmelden, sondern erst irgendwann Anfang Mai, wenn der ALG-Anspruch entstanden ist und du nach Möglichkeit schon einen Bewilligungsbescheid erhalten hast.

Auch wenn es "auf Geld nicht ankommt", sollte man nicht einfach seine hart erarbeiteten Ansprüche sausen lassen.

Ah okay, danke.

Ja, es geht wirklich um die Kinderbetreuung. Ich hab ein chronisch krankes Kind, mit dem gehe ich erstmal auf Reha ab 6.5. - in der Zeit ruht der Anspruch eh. Vom 1. bis 5.5. bin ich also arbeitslos und werde dann erstmal wieder abgemeldet. Dann sollte ich mich, wenn ich weiß, wie lange die Reha geht (4 oder 6 Wochen) melden und erst danach würde ich dann überhaupt n Gespräch mit dem Vermittler haben.
Ich hab halt noch ein zweites Kind, was Lernprobleme hat, die sich nicht mit Nachhilfe oder Druck regeln lassen, weswegen ich dieses Kind durch die restliche Grundschulzeit gern nach Schulschluss selbst betreuen würde. Derzeit ist das Kind im Hort. Gebe ich den auf, verliere ich den Ferienplatz auch - bin also nur ausserhalb der Ferien von 8 bis etwa 11:45 Uhr arbeitsfähig. Das sowas nix gibt, ist klar wie Klosbrühe und ne Weiterbildung mach ich damit auch nicht. Deswegen der Wunsch nach einem Break ohne Druck.
 
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