Neuzählung

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Otto1876

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28 Aug 2012
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Guten Tag:

Ich bin neu hier. Mir wurde gesagt das Forum sei sehr gut und man kann hier als Betroffener fragen.
Ich habe eine Frage wegen Erwerbsminderungsrente.
Es muss unter anderem erfüllt sein, dass der Betroffene in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben muss.

Meine Frage ist, wenn bei einem Betroffenen diese 3 Jahre in den letzten 5 Jahren Beiträge z.B. jetzt erfüllt sind, wann beginnt die neue Aufzählung dieser drei / fünf Jahre wieder von vorne?

Kann es sein, dass diese Aufzählung von drei Jahren in den letzten fünf Jahren wieder von vorne gerechnet werden, wenn der Betroffene jetzt wieder arbeiten geht?

Versteht ihr ? ist die Frage richtig geschrieben? Hoffe ich doch.
Otto
 
Die allgemeinen Wartezeiten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet.

Wenn du also heute einen Antrag (welchen auch immer) bei der DRV stellst, dann wird von heute an Rückwärts geschaut. Stellst du den Antrag in 10 Jahren, dann wird von diesem Tag an rückwärts geschaut.
 
Die allgemeinen Wartezeiten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet.

Wenn du also heute einen Antrag (welchen auch immer) bei der DRV stellst, dann wird von heute an Rückwärts geschaut. Stellst du den Antrag in 10 Jahren, dann wird von diesem Tag an rückwärts geschaut.

Bei mir war es so, dass ich durch den Bezug von Hart 4 diese Zeiten erfüllt habe.
Jetzt ist Hartz 4 aus Rente raus, richtig?
 
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