Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV-Leistunge

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Martin Behrsing

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Stellungnahme der Münchner Lobby für Erwerbslose
Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher
Kürzung von Hartz-IV -Leistungen in München
Familien sind besonders betroffen
Seit Anfang 2009 hat sich die Regelung zur Berechnung des Warmwasser-Anteils
für Hartz IV -Betroffene geändert – „leider oft zu Ihren Ungunsten“, wie eine Kundeninformation
der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München (Arge ) mitteilt.
Grundlage für die Neuberechnung ist das Urteil des Bundessozialgerichtes vom
27.02.2008. Das BSG legt mit seiner Entscheidung fest, dass nicht wie bisher die
Kosten für Warmwasser-Bereitung in Pauschalen in Höhe von 18% der Heizkosten
bemessen werden können. Der Leistungsträger darf nur den in der Regelleistung
enthaltenen Anteil für die Bereitung von Warmwasser monatlich je Angehörigen
der Bedarfsgemeinschaft in Abzug bringen.
Geurteilt wurde dabei über einen Fall, in dem die Wohnung keinen Warmwasserzähler
hatte. Das Urteil des BSG enthält aber zwei Berechnungsvarianten, die
zur einer erheblichen Ungleichbehandlung führen, abhängig davon, ob in der
Wohnung ein Warmwasserzähler vorhanden ist oder nicht:
1. Können die Kosten der Warmwasser-Bereitung nicht konkret durch einen
Zähler erfasst werden, sind in Zukunft 30% des im Regelsatz enthaltenen
Anteils für Haushaltsenergie dafür anzusetzen. Der Anteil an Haushaltsenergie
im Regelsatz beträgt 22,11 € (seit 01.07.2008). Danach ergeben
sich folgende Warmwasseranteile: 6,63 € Alleinstehenden (100%), 5,97 €
Partner (Mischregelsatz je 90%), 5,30 € bei einem Haushaltsangehörigen
über 14 Jahren (80%) und 3,98 € bei einem Haushaltsangehörigen unter
14 Jahren (60%).
2. Ist es möglich, die tatsächlich Kosten für Warmwasserbereitung konkret zu
erfassen, so sind diese von den geltend gemachten Kosten der Heizung
abzuziehen. Das Bundessozialgericht legte dies in dem Urteil fest, ohne im
Einzelfall zu prüfen, ob eine solche Regelung gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt oder angesichts der gestiegenen
Energiekosten zur Unterschreitung des Existenzminimums führen kann.
In München erleben Mitarbeitende der Erwerbslosen-Beratungsstellen, dass ein
Großteil ihrer Klient/innen einen Warmwasserzähler hat und nun die tatsächlichen
Kosten für Warmwasser angerechnet werden. Nicht zuletzt angesichts der
Preissteigerungen im Energiebereich bedeutet diese neue Regelung eine
erhebliche Leistungseinschränkung für die meisten Alg2-Empfänger/innen.
Stellungnahme MüLE/ 29. Mai 2009 2
Ein konkretes Beispiel aus der Beratungspraxis:
Am 23.01.2009 kam eine Frau (alleinerziehend, 12-jähriges Kind) in die Beratung
des Münchner Arbeitslosenzentrums MALZ mit der Bitte sie zu unterstützen. Sie
wisse nicht, wovon sie den Rest des Monats leben solle. Die Klientin hatte für Januar
von der Arge etwa 50,- € weniger erhalten. In der hier betroffenen Familie
lagen die tatsächlichen Warmwasser-Kosten im Januar bei 62,50 €. Der
monatliche Regelleistungsanteil für Warmwasser beträgt dagegen nur 10,61 €
(6,63 € für die Mutter und 3,98 für das Kind). Ohne ihren Warmwasserzähler wären
die Klientin und ihr Sohn weitaus günstiger gestellt. Die Arbeitslosenberaterin
musste ihr erklären, dass der Auszahlungsbetrag der neuen Verwaltungsrichtlinie
der Arge München entspräche. Dies rief bei der Klientin Verzweiflung hervor: „Wie
soll ich denn damit über die Runden kommen, wo doch das Hartz IV ohnehin
schon so knapp war!“
Wie diese Familie muss nun ein Großteil der Leistungsempfänger/innen in München
die Warmwasserkosten in „tatsächlicher Höhe“ selbst finanzieren. Dabei wird
nicht zwischen Bereitstellungs- und Verbrauchskosten unterschieden. Tatsächlich
wird der Regelsatzanteil oft allein schon durch die Bereitstellungsgebühr überschritten,
noch bevor die Klient/innen das erste Mal den Wasserhahn aufgedreht
haben.
Im Ergebnis führt die neue Verwaltungsrichtlinie der Arge München sowohl zu
einer empfindlichen Unterschreitung des Existenzminimums, als auch zu einem
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Daher fordert die Münchner Lobby für Erwerbslose:
1. die Warmwasserkosten in Bereitstellungs- und Verbrauchskosten zu
differenzieren und den nicht-unmittelbaren Verbrauch den Kosten der
Unterkunft (KdU ) zuzurechnen, so dass er nicht von den Betroffenen aus
dem Regelsatz getragen werden muss;
2. darüber hinaus grundlegend zu prüfen, wie die gewählte Berechnungsart
durch eine verfassungskonforme Auslegung des Urteils des
Bundessozialgerichtes geändert werden kann.
Die Münchner Lobby für Erwerbslose (MüLE)
ist ein freier Zusammenschluss von Münchner Erwerbslosenberater/innen. Beteiligt
sind das Arbeitslosenzentrum München Nord, das Münchner Arbeitslosenzentrum
MALZ, die Arbeitslosenseelsorge in der Erzdiözese München und Freising, die
Gemeindeorientierte Soziale Arbeit der Caritas, das Netzwerk Erwerbssuchender
Akademiker (nea), Einspruch e.V., die Gewerkschaft ver.di, die Frauenberatungsstelle
kofra, das Stadtteilbüro Neuperlach sowie der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der
evangelischen Kirche (kda).
Ansprechpartnerin zu dieser Stellungnahme:
Irmgard Ernst, MALZ - Münchner Arbeitslosenzentrum, diakonia GmbH
Seidlstraße 4, 80335 München, Tel.: 089 12 15 95 24, eMail: ernst@diakonia.de
 

Anhänge

  • Stellungnahme MüLE_Warmwasserkosten 29 05 09.pdf
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  • MüLE-Selbstdarstellung_Juli 2009.pdf
    92,1 KB · Aufrufe: 954

redfly

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Ich finde das so Ok. Werden in einer Heizkostenabrechnung die Warmwasserkosten erfasst, muß auch dieser Betrag in Abzug gebracht werden.

Was ist denn mit den Leuten die ihr Wasser mit Strom erwärmen? Bekommen die demnächst anteilig die Stromkosten übernommen? Bestimmt nicht!
 

biddy

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Bei mir klingeln ja immer die Alarmglocken, wenn ich "Kosten für Warmwasser" statt "Kosten für Warmwasseraufbereitung" lese ...

Hoffentlich muss die gute Frau in erwähntem Fall nicht auch ihr Frischwasser mitbezahlen. Würde zumindest den Betrag etwas erklärbarer machen.
... In der hier betroffenen Familie
lagen die tatsächlichen Warmwasser-Kosten im Januar bei 62,50 €. ...
 

physicus

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

ich sage nur, das große erwachen/erschrecken kommt mit der nächsten nebenkostenabrechnung im nächsten jahr, dort werden viele mehrere hundert euro zu zahlen haben, die NICHT übernommen werden!
 
E

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Gast
AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Der Herr Z. hat ja bei Tacheles dazu schon ausführlich geschrieben.
Das Wichtigste habe ich hier ins Forum übertragen.

Der Berliner Sozialrichter Udo Geiger äußert sich auch dazu:
Kann die für das Kochen oder die Warmwasseraufbereitung verbrauchte Energie genau gemessen werden, darf der SGB II-Träger diesen Wert abziehen. Keine individuelle Verbrauchsberechnung ist ein vom Vermieter aus früheren Ableseperioden errechneter prozentualer Anteil, der dem laufenden Monatsabschlag kalkulatorisch zugrunde gelegt wird (BSG vom 25.6.2008 - B 11b AS 35/06 R) oder eine Festsetzung des Warmwasserverbrauchs nach § 8 HeizkostenV.

Denn dazu gehören auch die Kosten der Wasserversorgung (Wasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete), die Bestandteil der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB II sind (unklar, ob BSG vom 19.2.2009 - B 4 AS 48/08 R diese Form der Abrechnung als individuelle Verbrauchsbemessüng ausreichen lässt; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg vom 30.3.2009 - L 25 B 2135/08 AS PKH ).
 

biddy

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Keine individuelle Verbrauchsberechnung ist ... eine Festsetzung des Warmwasserverbrauchs nach § 8 HeizkostenV. ... Denn dazu gehören auch die Kosten der Wasserversorgung (Wasserverbrauch,

Aha, das ist das, was ich immer meinte. Die Bestimmung der Höhe der Warmwasseraufbereitungskosten per (Warm-)Wasseruhr läuft auch nach § 8 Heizkostenverordnung, oder?
 
E

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Kann die für das Kochen oder die Warmwasseraufbereitung verbrauchte Energie genau gemessen werden, darf der SGB II-Träger diesen Wert abziehen.

Ich hab dafür einen Durchlauferhitzer. Und damit kann doch im Grunde die für die Warmwasseraufbereitung verbrauchte Energie nicht genau gemessen werden. Denn der läuft über Strom und mein Stromzähler zählt den Strom ganz allgemein, also auch für Licht und so. Da kann man doch gar nicht rausfiltern, wieviel Strom jetzt mein Durchlauferhitzer verbraucht hat oder? Und wenn man das nicht rausfiltern kann, dann darf die ARGE den Wert doch auch nicht abziehen oder?
 

biddy

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

In Fällen, in denen Wasser - wie in Deinem Fall - über Strom erhitzt wird, darf natürlich keine Warmwasserpauschale von den Heizkosten abgezogen werden; den Strom zahlt man eh selbst aus der Regelleistung.
 
E

ExitUser

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Danke. Hab mir mittlerweile schon den Musterbrief kopiert und werde Widerspruch einlegen. Soll ich da Deine Begründung noch mit reinschreiben oder reicht das so?
 

pinguin

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Hallo Biddy,

In Fällen, in denen Wasser - wie in Deinem Fall - über Strom erhitzt wird, darf natürlich keine Warmwasserpauschale von den Heizkosten abgezogen werden; den Strom zahlt man eh selbst aus der Regelleistung.
Dachte ich mir es doch; in meiner Miete ist nämlich auch nix mit Warmwasseraufbereitung enthalten, weil die Erzeugung von Warmwasser bei uns komplett von der in jeder Wohnung vorhandenen Gastherme übernommen wird und das dazu notwendige Gas wiederum mit der Haushaltsenergie zusammen über die Stadtwerke abgerechnet wird.

ciao
pinguin
 

gelibeh

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Dachte ich mir es doch; in meiner Miete ist nämlich auch nix mit Warmwasseraufbereitung enthalten, weil die Erzeugung von Warmwasser bei uns komplett von der in jeder Wohnung vorhandenen Gastherme übernommen wird und das dazu notwendige Gas wiederum mit der Haushaltsenergie zusammen über die Stadtwerke abgerechnet wird.
Da wird doch in der Abrechnung aber bestimmt aufgesplittet in Strom und Gas. Gas sind dann die Heizkosten, die übernommen werden müssen. Aber da dürfen die Warmwasseraufbereitungskosten abgezogen werden, da Warmwasseraufbereitung mit Gas.

Allerdings muss der Stromverbrauch der gastherme wieder den Heizkosten zugeschlagen werden.
Ich klage gerade deswegen, da man den Verbrauch ja nicht korrekt messen kann.
 

biddy

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Es liest sich für mich so, als würde pinguin seine Heizkosten direkt mit dem Vermieter abrechnen (also Mietvertrag inkl. Heizkosten), die Gas-Kosten nur für die WW-Aufbereitung aber selbst mit dem Energieanbieter. Somit wäre dann eben auch kein Abzug der WW-Pauschale von den Heizkosten erlaubt.
Mal warten, was Pingu schreibt ;)
 

elgoki

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

So ich blick da jetzt garnicht mehr durch.
Bei uns ist das so - das Wasser in der Küche wird über Strom erwärmt - das Wasser im Badezimmer über die Zentralheizung.

In der letzten Abrechnung war die Aufschlüsselung wie folgt:

Verbrauchsabhängige Kosten: 48,53 €
Verbrauchsunabhängige Kstn.: 168,89 €

Was muss ich nun aus der RL übernehmen?
 

pinguin

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Da wird doch in der Abrechnung aber bestimmt aufgesplittet in Strom und Gas.
Natürlich ist die Abrechnung der Stadwerke in die Bereiche Gas und Strom aufgegliedert.

Gas sind dann die Heizkosten, ...
Nein, bei uns nicht; Heizung läuft über den Vermieter per Fernwärmeversorgung.

Aber da dürfen die Warmwasseraufbereitungskosten abgezogen werden, da Warmwasseraufbereitung mit Gas.
Mit der Warmwasseraufbereitung hat doch aber der Vermieter nix zu tun? Das, was beispielsweise als heißes Badewasser aus der Leitung läuft, wird alles über die in jeder Wohnung vorhandene Gastherme erwärmt. Der gleiche Gasanschluß in der Wohnung wäre beispielsweise auch für einen Gasherd zuständig; mit dem hätte der Vermieter auch nix zu tun.

Allerdings muss der Stromverbrauch der gastherme wieder den Heizkosten zugeschlagen werden.
Unsere Gastherme hängt nicht am Stromnetz; die wird durch einen Langzeitakku gespeist, den ich in den 2 Jahren seit Einzug noch nicht habe tauschen müssen. In dieser Therme ist auch kein Warmwasser vorrätig; diese Therme funktioniert als Durchlauferhitzer.

Also:
Wohnungsheizung ist Vermieterangelegenheit,
die Aufbereitung von Warmwasser aber läuft mit dem Haushaltsstrom komplett über die Stadtwerke.

Die Betriebskostenabrechnungen des Vermieters weisen keine Posten für Warmwasseraufbereitung auf; sind also nicht in der Miete enthalten. Etwas, was nicht darin enthalten ist, kann aber auch nicht abgezogen werden.

Und selbst bei der Abrechnung der Stadtwerke gibt es keine Position für Warmwasser, weil hier gleich die direkten Gasverbrauchskosten abgerechnet werden.

Einen Abzug von Warmwasseraufbereitungskosten von der Miete kann es doch nur dort geben, wo der Mieter nix anderes zu tun braucht, als mal eben den Hahn aufzudrehen, um heißes Wasser zum Abwasch oder Baden zu bekommen. Ist bei uns aber nicht, wenn beispielsweise die Gasversorgung zur Wohnung unterbrochen ist, gibt's auch kein heißes Wasser.

ciao
pinguin
 

pinguin

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Mal warten, was Pingu schreibt ;)
Biddy, Du hast es voll erfasst.

Unser Amt zieht aber dummerweise seit Beginn an diesen Warmwasseraufbereitungsbetrag von der KDU ab. Da kommt schon ein kleines Sümmchen zusammen; es wäre mir ja auch nicht weiter "aufgefallen", hätte das Amt nicht mal wieder eine Rückforderung. :icon_party:
 
L

lupe

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

@ pinguin,
Unsere Gastherme hängt nicht am Stromnetz; die wird durch einen Langzeitakku gespeist, den ich in den 2 Jahren seit Einzug noch nicht habe tauschen müssen.

Mich würde mal interessieren, was das für ein Akku sein soll, der zu solchen Leistungen fähig ist. Ich kenne da eigentlich keinen...Zumal Du ja nicht für einen Akkutausch verantwortlich wärest, sondern der Vermieter/Energieversoger. Aber egal, mich würde mal als LAIEN im Akkuverständnis diese enorme Akkuleistung echt interesssieren.
 

redfly

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

So ich blick da jetzt garnicht mehr durch.
Bei uns ist das so - das Wasser in der Küche wird über Strom erwärmt - das Wasser im Badezimmer über die Zentralheizung.

In der letzten Abrechnung war die Aufschlüsselung wie folgt:

Verbrauchsabhängige Kosten: 48,53 €
Verbrauchsunabhängige Kstn.: 168,89 €

Was muss ich nun aus der RL übernehmen?

Für die Warmwasserbereitung im Bad die über die Zentralheizung läuft, wird dir die ARGE natürlich einen pauschalen Betrag (da der tatsächliche Betrag für diese Kosten wohl unbekannt ist) von den Heizkosten (hier Zentralheizung) abziehen.
 

The_Vulcan

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

2. Ist es möglich, die tatsächlich Kosten für Warmwasserbereitung konkret zu
erfassen, so sind diese von den geltend gemachten Kosten der Heizung
abzuziehen.

Also wenn ich eine Wasseruhr für Warmwasser habe... und durch diese Uhr der Verbrauch gemessen wird... dann reicht das noch nicht aus.
Wird die Heizenergie auf die Wohnfläche umgelegt... dann auch nicht.
Nur wenn sie separat pro Wasserverbrauch gemessen werden würde, korrekt?

Wenn das so ist, müsste das dem Amt mal einer erklären oder?! ;)
 

gelibeh

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

Wenn das so ist, müsste das dem Amt mal einer erklären oder?! ;)
Das wissen die, gehen aber davon aus, dass die Leute das nicht wissen und so kann man schön Geld sparen.
 

The_Vulcan

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AW: Neuregelung zu Warmwasserkosten führt zu empfindlicher Kürzung von Hartz-IV -Leist

In der Freien Wirtschaft würde man das Betrug oder versuchten Betrug bezeichnen wenn ich mich nicht irre... evtl. auch Unterschlagung...

Und Sparen tun die ja mit jedem Tag wo sie das Geld nicht auszahlen... da kommt über Tage... Woche... Monate ne ganze menge an Zinsen raus durch das Geld das noch auf der Bank liegt... Unfassbar sowas.
 
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