Neuregelung der Sanktion bei EGV-VA - Fristen?

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Weihnachtsmann69

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Mir geht da gerade was durch den Kopf:

Aktuell ist es ja wohl so (wenn ich richtig informiert bin), daß man eigentlich (über die Praxis schweigen wir mal großzügig) für einen Verstoß gegen eine als VA ergangene EGV nicht sanktioniert werden kann, weil der betreffende Paragraph im Gesetz nur die EGV nennt, nicht aber den VA .
Das wird ja nun mit der Verschlimmbesserung von HartzIV geändert. VA -EGVen bekommen einen eigenen Sanktionsparagraphen.

Aber ab wann gilt das?

Gesetze gelten grundsätzlich erst ab dem Tag, an dem sie im Bundesgesetzblatt stehen. Soweit klar. Aber können ab dem Tag auch alle Verstöße gegen EGV -VAs sanktioniert werden?

Wie sieht es mit Übergangsfristen aus? Wenn zB. der (angebliche) Verstoß gegen die EGV -VA vor dem neuen Gesetz erfolgte, die Sanktion aber danach kam?
Oder gilt gar das Datum des VAs als Grenze, so daß nur EGV -VAs sanktioniert werden können, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erlassen wurden? Hätte ja eine gewisse Logik.
 
Ich denke mal ehr, dass es so aussehen wird, dass die VAs, die laufen nicht davon betroffen sind. Sondern erst die, die ab dem Datum erlassen werden.

Wäre ja sonst ne riesen Sauerei...
 
Es ist so manches eine Riesensauerei, womit sich HartzIV -Hilfebedürftige herumschlagen müssen.

Allein, daß das Existenzminimum überhaupt sanktioniert werden darf, ist eigentlich ein Unding.
 
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