Hallo Zusammen,
wir sind eine fünfköpfige Familie in ALGII Bezug. Meine Selbstständigkeit ist Anfang 2009 als tragfähig genehmigt worden. Ich habe jeden Monat Steigerungen erreicht. Das Einkommen aus der Selbstständigkeit ist mittlerweile schon so hoch, dass ich selbst gut von Leben könnte. Jedoch ist´s eben für uns fünf noch zu knapp hier benötige ich einfach noch mehr Zeit um den Trend so fortzusetzen.
Die Fallmanagerin beginnt nun zu herumzudramsen dass wenn jetzt im nächsten halben Jahr nicht die volle Tragfähigkeit erreicht würde, Maßnahmen folgen würden und ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müsste. Das wäre dann praktisch das Aus für alles bis dahin Erreichte. Job und Unternehmensaufbau parallel zu stemmen ist einfach illusorisch. Zudem sind hier die Perspektiveneinen Job zu finden der das jetzige Einkommen aus dem Unternehmen „toppt“ gleich null.
Vor einigen Monaten hatte ich in verschieden Quellen gelesen, die geplanten Änderungen der Hartz IV Reform sahen vor, dass jemand der in der Bedarfsgemeinschaft seinen eigenen Lebensunterhalt alleine bestreitet nicht mehr mit Vermittlungsmaßnahmen „drangsaliert“ werden kann.
Eine Quelle davon hier
Änderungen zu ALG II ab 2011 - Homepage der ISB e.V. Initiative Fürstenfeldbruck
(Punkt Hilfebedürftigkeit)
Meine Fragen:
In der Quelle ist ja von geplanten Änderungen die Rede.
Sind diese tatsächlich so übernommen worden?
Wie schätzt Ihr die Lage/Chancen ein in geschilderten Fall damit das Erreichte auf Berufung dieser Neuregelung vor dem angekündigten Vermittlungsaktionismus zu schützen ?
Danke und Gruß
nobe
wir sind eine fünfköpfige Familie in ALGII Bezug. Meine Selbstständigkeit ist Anfang 2009 als tragfähig genehmigt worden. Ich habe jeden Monat Steigerungen erreicht. Das Einkommen aus der Selbstständigkeit ist mittlerweile schon so hoch, dass ich selbst gut von Leben könnte. Jedoch ist´s eben für uns fünf noch zu knapp hier benötige ich einfach noch mehr Zeit um den Trend so fortzusetzen.
Die Fallmanagerin beginnt nun zu herumzudramsen dass wenn jetzt im nächsten halben Jahr nicht die volle Tragfähigkeit erreicht würde, Maßnahmen folgen würden und ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müsste. Das wäre dann praktisch das Aus für alles bis dahin Erreichte. Job und Unternehmensaufbau parallel zu stemmen ist einfach illusorisch. Zudem sind hier die Perspektiveneinen Job zu finden der das jetzige Einkommen aus dem Unternehmen „toppt“ gleich null.
Vor einigen Monaten hatte ich in verschieden Quellen gelesen, die geplanten Änderungen der Hartz IV Reform sahen vor, dass jemand der in der Bedarfsgemeinschaft seinen eigenen Lebensunterhalt alleine bestreitet nicht mehr mit Vermittlungsmaßnahmen „drangsaliert“ werden kann.
Eine Quelle davon hier
Änderungen zu ALG II ab 2011 - Homepage der ISB e.V. Initiative Fürstenfeldbruck
(Punkt Hilfebedürftigkeit)
Meine Fragen:
In der Quelle ist ja von geplanten Änderungen die Rede.
Sind diese tatsächlich so übernommen worden?
Wie schätzt Ihr die Lage/Chancen ein in geschilderten Fall damit das Erreichte auf Berufung dieser Neuregelung vor dem angekündigten Vermittlungsaktionismus zu schützen ?
Danke und Gruß
nobe