Neuregelung der Hilfebedürftigkeit - Vermittlungsschutz bei Selbstständigkeit?

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nobe

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Hallo Zusammen,

wir sind eine fünfköpfige Familie in ALGII Bezug. Meine Selbstständigkeit ist Anfang 2009 als tragfähig genehmigt worden. Ich habe jeden Monat Steigerungen erreicht. Das Einkommen aus der Selbstständigkeit ist mittlerweile schon so hoch, dass ich selbst gut von Leben könnte. Jedoch ist´s eben für uns fünf noch zu knapp hier benötige ich einfach noch mehr Zeit um den Trend so fortzusetzen.

Die Fallmanagerin beginnt nun zu herumzudramsen dass wenn jetzt im nächsten halben Jahr nicht die volle Tragfähigkeit erreicht würde, Maßnahmen folgen würden und ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müsste. Das wäre dann praktisch das Aus für alles bis dahin Erreichte. Job und Unternehmensaufbau parallel zu stemmen ist einfach illusorisch. Zudem sind hier die Perspektiveneinen Job zu finden der das jetzige Einkommen aus dem Unternehmen „toppt“ gleich null.

Vor einigen Monaten hatte ich in verschieden Quellen gelesen, die geplanten Änderungen der Hartz IV Reform sahen vor, dass jemand der in der Bedarfsgemeinschaft seinen eigenen Lebensunterhalt alleine bestreitet nicht mehr mit Vermittlungsmaßnahmen „drangsaliert“ werden kann.

Eine Quelle davon hier
Änderungen zu ALG II ab 2011 - Homepage der ISB e.V. Initiative Fürstenfeldbruck
(Punkt Hilfebedürftigkeit)

Meine Fragen:
In der Quelle ist ja von geplanten Änderungen die Rede.
Sind diese tatsächlich so übernommen worden?

Wie schätzt Ihr die Lage/Chancen ein in geschilderten Fall damit das Erreichte auf Berufung dieser Neuregelung vor dem angekündigten Vermittlungsaktionismus zu schützen ?

Danke und Gruß
nobe
 
Ich befürchte, Du kannst weiter "drangsaliert" werden.

In den § 9 Abs. 2 wurde aufgenommen:

Ist in einer Bedarfsgemeinschaft
nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und
Mitteln gedeckt, gilt jede Person der
Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen
Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig, dabei
bleiben die Bedarfe nach § 28 außer Betracht.
 
danke Koelschejong.

Sieht also so aus das ich meine Bude dichtmachen werde müssen falls ich da jetzt irgendwie noch in einen Billiglohn-Job gedrückt werde. :-\

Bin da noch unsicher ob ich nur Arbeitsverhältnisse aufnehmen muss die meinen jetzigen Gewinn übersteigen würden. Der liegt mittlerweile so hoch, dass es dann praktisch bei Endlosbewerbungen bleiben würde. Das wäre dann die letzte Möglichkeit das Erreichte zu retten und weiter auszubauen.

Ich wäre Dankbar, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, ob es eine Art "Verschlechterungsschutz-Regel" existiert, auf die man sich im nun wohl bevorstehen Hauen und Stechen mit dem SB beziehen kann.

Danke und Gruß
nobe
 
Diese "Verschlechterungsschutz-Regel" gibt es genau genommen.

§ 2 SGB II:
Grundsatz des Forderns
(1)Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Dem Wortlaut nach darfst du deine Selbstständigkeit nicht zugunsten einer schlechter bezahlen Arbeitnehmertätigkeit aufgeben. :biggrin:
 
Allen vielen Dank für den wertvollen "Rohstoff". Ihr habt mir sehr geholfen mich ein Stück weit auf das, was da nach dem ersten Säbelrasseln noch kommen mag, vorzubereiten bzw. mit diesen ersten Lösungsansätzen vertiefende Beratung zu suchen.

Habe wieder etwas Perspektive weiterzumachen.
Danke
nobe
 
...und unser Standardrat: Nimm dir dann unbedingt einen Beistand mit zu allen Terminen im amt! Der muss nur streng gucken und bei bedarf protokoll schreiben - das ist gerade bei solchen verquickten Fragen wichtig - dann sind die SBs meist ganz zahm.
 
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