Hopefull
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Hallo,
ich hoffe, ich hab nicht wieder einen Denkfehler....
Sind von der Neuregelung denn nur Sozialleistungen betroffen, also keine normalen Lohneingänge?
Ich bin seit Anf.08/11 aus dem ALG II raus.
Mein erster Lohn für Aug. kommt erstmalig im September auf mein P-Konto , da es Unstimmigkeiten mit meiner LoSt-klasse gab.
Danach wird mein Lohn immer am Letzten eines Monats auf meinem Konto sein. Da hiesse aber, dass ich dann im September 2mal Lohn erhalten hätte und zusammen mit meiner Witwenrente somit über dem Pfändungsschutz läge. - Mit einem Monatslohn plus Rente liege ich im Rahmen des Freibetrages.
Hopefull
ich hoffe, ich hab nicht wieder einen Denkfehler....
Sind von der Neuregelung denn nur Sozialleistungen betroffen, also keine normalen Lohneingänge?
Ich bin seit Anf.08/11 aus dem ALG II raus.
Mein erster Lohn für Aug. kommt erstmalig im September auf mein P-Konto , da es Unstimmigkeiten mit meiner LoSt-klasse gab.
Danach wird mein Lohn immer am Letzten eines Monats auf meinem Konto sein. Da hiesse aber, dass ich dann im September 2mal Lohn erhalten hätte und zusammen mit meiner Witwenrente somit über dem Pfändungsschutz läge. - Mit einem Monatslohn plus Rente liege ich im Rahmen des Freibetrages.
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