Neuregelung bei P-Konten nur bei Sozialleistungen???

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Hopefull

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Hallo,
ich hoffe, ich hab nicht wieder einen Denkfehler....

Sind von der Neuregelung denn nur Sozialleistungen betroffen, also keine normalen Lohneingänge?
Ich bin seit Anf.08/11 aus dem ALG II raus.
Mein erster Lohn für Aug. kommt erstmalig im September auf mein P-Konto , da es Unstimmigkeiten mit meiner LoSt-klasse gab.
Danach wird mein Lohn immer am Letzten eines Monats auf meinem Konto sein. Da hiesse aber, dass ich dann im September 2mal Lohn erhalten hätte und zusammen mit meiner Witwenrente somit über dem Pfändungsschutz läge. - Mit einem Monatslohn plus Rente liege ich im Rahmen des Freibetrages.

Hopefull
 
AW: Bundestag beseitigt Mängel in Regelungen zu Pfändungsschutzkonto

Mein erster Lohn für Aug. kommt erstmalig im September auf mein P-Konto , da es Unstimmigkeiten mit meiner LoSt-klasse gab.
Dann würde ich zusehen, daß ich für August noch Alg II erhalte...

Da hiesse aber, dass ich dann im September 2mal Lohn erhalten hätte und zusammen mit meiner Witwenrente somit über dem Pfändungsschutz läge.
Dann kann gepfändet werden... fürchte da hast du Pech gehabt.

Kannst du dir dann deinen ersten lohn nicht bar auszahlen lassen? Oder Vorschuß in der Höhe bekommen?
 
AW: Bundestag beseitigt Mängel in Regelungen zu Pfändungsschutzkonto

Danke Kiwi, aber das war nicht meine Frage.
Ja ich hab auch sogar extra noch ALG II in Form eines Darlehens erhalten und muss es wohl nicht zurückzahlen, wenn mein erster Lohn ( wie jetzt eingetreten ) erst im Sept. kommt, aber dadurch ist wohl auch mein neuer Lohn im September, der höher als ALG II liegt, nicht mehr auf meinem P-Konto geschützt. Das war meine Frage und mein Anliegen.
Zur Veranschaulichung:
Lohneingang für Aug. am 5.Sept. 779,00 Euro netto
Witwenrente für Aug. am 1.Sept. 222,00 Euro
Lohn für Sept. voraussichtlich am 30.9 = 779,00 Euro netto

Ergo hätte ich im "September" einen Zahlungseingang/Guthaben von 1780,00 Euro. Davon sind aber nur 1.029,99 Euro pfändungsfrei geschützt auf meinem P-Konto , wenn nach wie vor nicht berücksichtigt wird, dass von diesem Guthaben 779,00 Euro eigentlich in den August gehören.
Ich kann mir den Beitrag in den Paragraphen noch 100 mal durchlesen....ich verstehe aber nicht, was er sinngemäß bedeutet.

Und NOCH EINMAL meine Frage.

NEUREGELUNG DER MÄNGEL N U R bei Sozialleistungen????? oder auch bei Lohnzahlungen????
 
AW: Bundestag beseitigt Mängel in Regelungen zu Pfändungsschutzkonto

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Hallo,
ich hoffe, ich hab nicht wieder einen Denkfehler....

Sind von der Neuregelung bei den P-Konten denn nur Sozialleistungen betroffen, also keine normalen Lohneingänge?
Ich bin seit Anf.08/11 aus dem ALG II raus.
Mein erster Lohn für Aug. kommt erstmalig im September auf mein P-Konto , da es Unstimmigkeiten mit meiner LoSt-klasse gab.
Danach wird mein Lohn immer am Letzten eines Monats auf meinem Konto sein. Das hiesse aber, dass ich dann im September 2mal Lohn erhalten hätte und zusammen mit meiner Witwenrente somit über dem Pfändungsschutz läge. - Mit nur EINEM Monatslohn plus Rente läge ich noch im Rahmen des Freibetrages.
Danke schon mal für alle Antworten
Hopefull
 
Gibt es keine Möglichkeit, den Lohn bar auszahlen zu lassen oder wenigstens den größten Teil davon als Vorschuß?

Das P-Konto ist nicht nur für Sozialleistungen. Vorrangig geht es um Pfändungsschutz allgemein.
 
....bei meiner Chefin, die bereits im Arbeitsvertrag festgelegt hat, dass ich meinen Lohn nicht verpfänden darf, wird es kaum eine Unterstützung geben....eher das Gegenteil könnte ich mir vorstellen....spich Kündigung. Wenn die erfährt, dass ich ehemals Hartzer war, gibt die mir soforf den Laufpass.
Ich müßte mir allenfalls eine Ausrede einfallen lassen, warum sie mir mein Septembergehalt auf ein anderes Konto, z. B. das meiner Freundin, überweisen soll.
Habt ihr da evtl. eine Idee?
Mache ich mich eigentlich strafbar, wenn ich auf diese Weise Geld an einer Verpfändung vorbeischieben würde???? ( Überweisung auf Fremdkonto, statt auf mein eigenes)

Ach man, ist ja furchtbar, mit was man sich diesbezüglich auseinander setzen muß.

Mit einem Vorschuß ist mir doch nicht geholfen...das Gegenteil ist eher der Fall. Wenn mir in diesem Monat mein Lohn 2mal überwiesen wird, stehe ich vor dem angesprochenen Problem, dass ich zuviel Guthaben auf meinem Konto hätte und der Überschuss daher gepfändet werden könnte.
 
Hallo Kohldampf,

kannst du das etwas genauer erklären? Ich habe auch eín P Konto, bin berufstätig und liege mit dem Verdienst unter der Pfändungsgrenze, Gehalt wird immer am 30. des Monats gezahlt ich überweise dann immer alle laufenden Sachen wie Strom und Wasser, 500 Euro muss ich immer auf dem Konto lassen da die Miete immer am 03. des Folgemonats abgebucht wird (der Vermieter besteht auf Lastschrift) das heißt ich habe immer ein Guthaben vom Vormat auf dem Konto.

Viele Grüsse
 
Geh zum Gericht und versuche dort eine Erhöhung zu bekommen. Und die Regelung betrifft sowohl Arbeitslohn wie auch Sozialleistungen. Ansonsten gehen die überschüssigen Beträge an die Gläubiger. Ebenso wenn als mehr als einem Monat noch was auf dem Konto ist, auch das geht an die Gläubiger. Und Gelder aus fremden Konten gehen zu lassen ist Geldwäsche. Nur mal so als anmerkung.

Wenn deine Chefin dich kündigt weil du Hartzerin warst, dann spinnt sie hoch gradig. Schon mal viel Spaß mit deiner Arbeitsstelle.
 
Hallo Kohldampf,

vielen Dank für die schnelle Info. Das ist nicht der Fall bei mir, Zahlungseingang ist immer der 30 oder 31. des Monats. Ich muss dann immer nur die Mitte die am 03. des Folgemonats abgeht drauf lassen. Und am 30 oder 31 kommt ja dann wieder Gehalt, darum war mir das nicht ganz klar.


Viele Grüsse
 
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