Existenzminimum
VIP Nutzer*in
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Hallo zusammen,
ich habe Fragen zum Thema Neu- oder Weiterbewilligungsantrag.
Zur Veranschaulichung gleich eine Fallbeschreibung:
Jemand bezieht bis zum 31. März ALG II. Dann meldet sich der LE vom Bezug ab, da er vom 1.4 (des gleichen Jahres) bis zum 30. September einer befristen Beschäftigung nachgeht.
Es liegt also für 6 Monate kein Leistungsbezug vor.
Am 31. Oktober des gleichen Jahres beantragt der (jetzt wieder-->) ELO Leistungen beim zuständigen JC.
Kann hier ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden oder ist ein Neuantrag zwingend erforderlich?
Wie erfolgt da die Berechnung ob Neuantrag oder WBA und wo ist das genau niedergelegt. Im Gesetzestext kann ich es nicht finden, in den Unterlagen von Thome´ bislang auch nicht, auch sonst konnte ich im Forum noch nicht auf genaue Abgaben kommen. Wäre deshalb sehr nett, wenn ihr mir da weiterhelfen würdet. Danke!
ich habe Fragen zum Thema Neu- oder Weiterbewilligungsantrag.
Zur Veranschaulichung gleich eine Fallbeschreibung:
Jemand bezieht bis zum 31. März ALG II. Dann meldet sich der LE vom Bezug ab, da er vom 1.4 (des gleichen Jahres) bis zum 30. September einer befristen Beschäftigung nachgeht.
Es liegt also für 6 Monate kein Leistungsbezug vor.
Am 31. Oktober des gleichen Jahres beantragt der (jetzt wieder-->) ELO Leistungen beim zuständigen JC.
Kann hier ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden oder ist ein Neuantrag zwingend erforderlich?
Wie erfolgt da die Berechnung ob Neuantrag oder WBA und wo ist das genau niedergelegt. Im Gesetzestext kann ich es nicht finden, in den Unterlagen von Thome´ bislang auch nicht, auch sonst konnte ich im Forum noch nicht auf genaue Abgaben kommen. Wäre deshalb sehr nett, wenn ihr mir da weiterhelfen würdet. Danke!