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Hallo ihr,
ich habe Mitte November einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit einer hohen Abfindung.(mehr als 1fach pro Beschäftigungsjahr) (Kündigungsfrist 2 Monate)
Ich habe mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet sowie am 03.01. arbeitslos gemeldet persönlich.
Heute habe ich mehrere Briefe bekommen.
Bei einem steht, Bewilligungsbescheid, wobei da jedoch am Anfang ein Geld von 200-300 Euro bekomme und erst danach ungefähr 60% vom Gehalt bekomme..
Beim zweiten steht, dass ALG 1 ruht bis zum 31.01.2018, weil ich schon am 15.11 unterschrieben habe zum Ende des Jahres.
Beim dritten steht, ich muss noch ihr Anspruch prüfen, schicken Sie mir bitte eine stellungnahme vom Arbeitgeber? (Den Aufhebungsvertrag haben die schon) .. Können die nicht entscheiden nach Aktenlage wie Aufhebungsvertrag?
Meine Fragen sind noch: Wenn der Anspruch bzw ALG 1 ruht oder ich eine Sperrzeit bekommen habe, habe ich dann noch die Pflicht bei Terminen zu erscheinen??
Ich habe nämlich gleichzeitig einen Termin in 10 Tagen? Aber ich denke, wenn ich eh kein Geld bekomme, dann kann ich den Termin doch auch verschieben oder?
Ich möchte nämlich gerne reisen eine Weile, würde mich dann aber auch dementsprechend mich abmelden, aber erst wenn die Bewilligung durch ist, so dass ich dann das ganze "4 Jahre" festhalten kann?
Kann mir jemand im Dschungel helfen?
Vielen Dank.
ich habe Mitte November einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit einer hohen Abfindung.(mehr als 1fach pro Beschäftigungsjahr) (Kündigungsfrist 2 Monate)
Ich habe mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet sowie am 03.01. arbeitslos gemeldet persönlich.
Heute habe ich mehrere Briefe bekommen.
Bei einem steht, Bewilligungsbescheid, wobei da jedoch am Anfang ein Geld von 200-300 Euro bekomme und erst danach ungefähr 60% vom Gehalt bekomme..
Beim zweiten steht, dass ALG 1 ruht bis zum 31.01.2018, weil ich schon am 15.11 unterschrieben habe zum Ende des Jahres.
Beim dritten steht, ich muss noch ihr Anspruch prüfen, schicken Sie mir bitte eine stellungnahme vom Arbeitgeber? (Den Aufhebungsvertrag haben die schon) .. Können die nicht entscheiden nach Aktenlage wie Aufhebungsvertrag?
Meine Fragen sind noch: Wenn der Anspruch bzw ALG 1 ruht oder ich eine Sperrzeit bekommen habe, habe ich dann noch die Pflicht bei Terminen zu erscheinen??
Ich habe nämlich gleichzeitig einen Termin in 10 Tagen? Aber ich denke, wenn ich eh kein Geld bekomme, dann kann ich den Termin doch auch verschieben oder?
Ich möchte nämlich gerne reisen eine Weile, würde mich dann aber auch dementsprechend mich abmelden, aber erst wenn die Bewilligung durch ist, so dass ich dann das ganze "4 Jahre" festhalten kann?
Kann mir jemand im Dschungel helfen?
Vielen Dank.