Neuling im ALG 1 Dschungel

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Zuckerfee1212

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Hallo ihr,

ich habe Mitte November einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit einer hohen Abfindung.(mehr als 1fach pro Beschäftigungsjahr) (Kündigungsfrist 2 Monate)

Ich habe mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet sowie am 03.01. arbeitslos gemeldet persönlich.

Heute habe ich mehrere Briefe bekommen.

Bei einem steht, Bewilligungsbescheid, wobei da jedoch am Anfang ein Geld von 200-300 Euro bekomme und erst danach ungefähr 60% vom Gehalt bekomme..
Beim zweiten steht, dass ALG 1 ruht bis zum 31.01.2018, weil ich schon am 15.11 unterschrieben habe zum Ende des Jahres.
Beim dritten steht, ich muss noch ihr Anspruch prüfen, schicken Sie mir bitte eine stellungnahme vom Arbeitgeber? (Den Aufhebungsvertrag haben die schon) .. Können die nicht entscheiden nach Aktenlage wie Aufhebungsvertrag?

Meine Fragen sind noch: Wenn der Anspruch bzw ALG 1 ruht oder ich eine Sperrzeit bekommen habe, habe ich dann noch die Pflicht bei Terminen zu erscheinen??

Ich habe nämlich gleichzeitig einen Termin in 10 Tagen? Aber ich denke, wenn ich eh kein Geld bekomme, dann kann ich den Termin doch auch verschieben oder?
Ich möchte nämlich gerne reisen eine Weile, würde mich dann aber auch dementsprechend mich abmelden, aber erst wenn die Bewilligung durch ist, so dass ich dann das ganze "4 Jahre" festhalten kann?

Kann mir jemand im Dschungel helfen?

Vielen Dank.
 

Badener

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Aufhebungsvertrag unterschrieben mit einer hohen Abfindung.

Heute habe ich mehrere Briefe bekommen.

.. Können die nicht entscheiden nach Aktenlage wie Aufhebungsvertrag?


so dass ich dann das ganze "4 Jahre" festhalten kann?

Hallo,

das sagt leider nicht wirklich viel aus ... hohe Abfindung ist relativ ...

Sicher wäre es sinnvoll die "Briefe" hier Anonymisiert einzustellen! Dann wird es sicher verständlicher. Warum welche Nachweise gefordert sind.

Wie 4 Jahre festhalten?

Denke um gute Antworten zu bekommen wären weitere Infos sinnvoll. Lg

P.S. liebe Admins ... irgendwie funktioniert das mit dem einzelne Sätze Zitieren bei mir nicht.:sorry:
 

Doppeloma

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Hallo Zuckerfee1212,

ich habe Mitte November einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit einer hohen Abfindung.(mehr als 1fach pro Beschäftigungsjahr) (Kündigungsfrist 2 Monate)

Vielleicht wäre es ganz gut gewesen mal vorher hier anzufragen oder den Aufhebungsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen ?

Ich habe mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet sowie am 03.01. arbeitslos gemeldet persönlich.

Das alleine genügt nicht ganz wenn man praktisch (aus Sicht der AfA ) seine Stelle freiwillig beendet.
Die Regelungen dazu wann dann eine Auflösung ohne Sperre bleiben könnte und eine Abfindung "anrechnungsfrei" sind ziemlich streng.

Ein wenig mehr Info dazu (persönliche Gründe oder betriebliche Gründe für den Aufhebungsvertrag ? / wie lange in diesem Arbeitsverhältnis) war die Kündigungsfrist lang genug.

Für eine scheinbar sehr "üppige" Abfindung (die es meist nur bei langjähriger Mitarbeit gibt) liest sich die Kündigungsfrist sehr knapp ...

Bei einem steht, Bewilligungsbescheid, wobei da jedoch am Anfang ein Geld von 200-300 Euro bekomme und erst danach ungefähr 60% vom Gehalt bekomme..

Es sollte ja auch dabei stehen woraus sich der Leistungsbetrag ergibt und aus welchem Grunde der eventuell verkürzt wurde.
Könnte sich um eine (teilweise) Anrechnung der Abfindung auf deinen Leistungsbetrag handeln.

Beim zweiten steht, dass ALG 1 ruht bis zum 31.01.2018, weil ich schon am 15.11 unterschrieben habe zum Ende des Jahres.

Ist so nicht nachvollziehbar, könnte aber mit unterschreiten der regulären Kündigungsfrist zu tun haben ...
Dafür müsste man aber wissen wie lang deine reguläre Kündigungsfrist überhaupt gewesen wäre ...
Du schreibst oben 2 Monate, vom 15.11. bis zum 31.12. sind es aber nur 6 Wochen ...

§§ 158 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschadigung

Die Kombination von "Aufhebungsvertrag" und Kündigungsfrist ist ohnehin etwas merkwürdig.

Beim dritten steht, ich muss noch ihr Anspruch prüfen, schicken Sie mir bitte eine stellungnahme vom Arbeitgeber? (Den Aufhebungsvertrag haben die schon) .. Können die nicht entscheiden nach Aktenlage wie Aufhebungsvertrag?

Offenbar wirft das auch bei der AfA Fragen auf, ein Aufhebungsvertrag gilt in der Regel ab sofort und es gibt keine Kündigungsfrist mehr ...

Kann mich nur anschließen, dass man ohne die Unterlagen zu sehen (anonymisiert) wenig dazu sagen kann aber vielleicht solltest du das besser von einem Anwalt überprüfen lassen ?

Hier haben nur wenige User Erfahrungen mit guten Abfindungen und ein Aufhebungsvertrag wirft immer erst mal Fragen auf bei der AfA , das gilt nun mal als "freiwillige Aufgabe" eines Arbeitsplatzes.

Meine Fragen sind noch: Wenn der Anspruch bzw ALG 1 ruht oder ich eine Sperrzeit bekommen habe, habe ich dann noch die Pflicht bei Terminen zu erscheinen??

Ja hast du, deine Vermittlungsbereitschaft muss auch ohne Geldleistungen vorhanden sein.

Ich habe nämlich gleichzeitig einen Termin in 10 Tagen? Aber ich denke, wenn ich eh kein Geld bekomme, dann kann ich den Termin doch auch verschieben oder?

Ob man mit einer Verschiebung einverstanden ist solltest du besser direkt (und nachweislich) mit der AfA / deinem Vermittler klären, sonst erwartet dich gleich die nächste Sperre wegen Meldeversäumnis.

§§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit

Ich möchte nämlich gerne reisen eine Weile, würde mich dann aber auch dementsprechend mich abmelden, aber erst wenn die Bewilligung durch ist, so dass ich dann das ganze "4 Jahre" festhalten kann?

Du schreibst doch oben es gibt bereits eine Leistungsbewilligung, dann sollte eine Abmeldung aus der Vermittlung doch kein Problem mehr darstellen ?

In 12 Monaten sind (aktuelle) Sperrzeiten und Abfindungen irrelevant, du solltest aber unbedingt alles schriftlich und nachweislich regeln mit der AfA , damit es dann keine neuen Probleme mehr geben kann.

MfG Doppeloma
 

Zuckerfee1212

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Der zweite Brief lade ich gleich noch hoch.

Der Aufhebungsvertrag wurde mittels einem Anwalt gemacht. Wir haben 6 Wochen Freistellung und Zeit verhandelt. Aus dem Grund gilt auch der Aufhebungsvertrag nicht ab sofort raus, sondern erst zum Jahresende.

Berufserfahrung/Betriebszugehörigkeit 2 Jahre
 
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