Hallo Pauline,
habe ein
GdB von 30 % erhalten vom Versorgungsamt für meine Erkrankung.
Nun hat man bei mir eine Schwerhörigkeit festgestellt, beidseitig, vom HNO. Habe auch diese Untersuchungsberichte bzw. Audiogramme etc.
Dann hebe dir diese Unterlagen gut auf, damit kann später festgestellt werden, ob es negative Verändeungen gibt, die eventuell einen höheren Einzel-Grad erfordern würden.
Nun habe ich mal im Internet gestöbert und rausgefunden, das ich eigentlich laut Tabelle 20 % dafür hätte bekommen können vom Versorgungsamt.
Wie schon richtig geschrieben wurde genügt das nicht unbedingt, um einen Gesamt-
GdB erhöhen zu müssen.
Es kommt ja auf die konkreten (langfristigen / dauerhaften) Behinderungen an die für dich daraus entstanden sind und nicht nur auf die rein medizinischen Diagnosen.
Leider wurde nun mein Neufeststellungsantrag abgeleht, weil wohl dadurch keine Erhöhung sich ergeben würde.
Wollte nun dafür
Widerspruch einlegen, ob das was bringt???
Hast du denn beim Antrag genau geschildert, wo dich diese Schwerhörigkeit konkret bei behindert, wurde dir eine Versorgung mit Hörgeräten angeraten vom
HNO-Arzt ?
Diagnosen alleine haben keine große Bedeutung für einen
GdB , es geht immer um die konkreten Belastungen die sich daraus im Alltag ergeben, wenn du damit aktuell keine besonderen Schwierigkeiten hast reicht diese Feststellung zunächst mal für gar nichts aus beim Versorgungsamt.
Es klingt ja oben etwas danach, als hättest du das selbst noch gar nicht so als störend bemerkt im täglichen Leben und es wurde nur durch diese Untersuchung (eher zufällig ?) herausgefunden.
Es ist schon mal registriert nehme ich an, aber für einen erfolgreichen
Widerspruch vermutlich noch gar nicht belastend genug, du kannst natürlich trotzdem
Widerspruch einlegen, schon um die Unterlagen anzufordern, die zu dieser Entscheidung geführt haben.
Besonders die "Versorgungsärztliche Stellungnahme" gibt genaue Hinweise darauf welche konkreten Beeinträchtigungen mit welchem
GdB berücksichtigt wurden.
Bei Ablehnung des Widerspruches kannst du immer noch aufgeben und in 6 - 12 Monaten einen neuen Versuch starten.
Eine Klage lohnt sich nur selten wegen
GdB , es ist besser (und geht schneller) immer wieder mal einen "Verschlimmerungs-Antrag" zu stellen, den Schwerbehinderten-Ausweis zu bekommen ist meist sehr schwierig ...
MfG Doppeloma