Neufeststellung der GdB für Schwerhörigkeit wurde jetzt abgelehnt, was nun?

Leser in diesem Thema...

Pauline

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
4 Aug 2017
Beiträge
218
Bewertungen
20
Hallo,

habe ein GdB von 30 % erhalten vom Versorgungsamt für meine Erkrankung.
Nun hat man bei mir eine Schwerhörigkeit festgestellt, beidseitig, vom HNO. Habe auch diese Untersuchungsberichte bzw. Audiogramme etc.
Nun habe ich mal im Internet gestöbert und rausgefunden, das ich eigentlich laut Tabelle 20 % dafür hätte bekommen können vom Versorgungsamt.
Leider wurde nun mein Neufeststellungsantrag abgeleht, weil wohl dadurch keine Erhöhung sich ergeben würde.
Wollte nun dafür Widerspruch einlegen, ob das was bringt???

Gruß Pauline
 
Hi , also es ist so, dass 20 und 30 Grad nicht 50 ergeben, sondern es bleibt bei 30. Mit einer Ausnahme: wenn sich tatsächlich die Behinderungen gegenseitig verstärken. Als Beispiel ich hatte mehrere Schulteroperationen, die Linke ist komplett versteift. Dort bekam ich einen GDB von 30. Als die andere Seite wieder chronisch luxierte, war das ein GDB von 20. zusammen ergab das dann 40. Weil beide Seiten schlimmer sind, wie eine. So, dann kam meine Hüfttep dazu. Eigentlich eine GDB von 10. Das hat meine 40 Grad aber überhaupt nicht verändert. Weil meine Gesamtsituation dadurch nicht schlechter wurde. Wenn du zb Sehbehindert bis und dann kommt eine Taubheit dazu,wird der GDB bestimmt höher. Hast du aber orthopädische Probleme und die Taubheit, dann eher nicht. Allerdings kostet ein Widerspruch ja nichts, also kannst du es versuchen.
 
Mit einer Ausnahme: wenn sich tatsächlich die Behinderungen gegenseitig verstärken

Hallo, ich habe seit 2015 einen GdB 30 wegen Bandscheibenschaden in der Halswirbelsäule und dauerhafter Einschränkung der Beweglichkeit vom Versorgungsamt bekommen.

In diesem Jahr kamen noch Bandscheibenschaden in der Lendenwirbelsäule, handfeste Arthrose im Sprunggelenk und Arthrose im linken Kniegelenk hinzu.

Ich stellte beim Versorgungsamt einen Verschlechterungs-Antrag zwecks höherem GdB .

Dieser wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, mein GdB von 30 wäre hoch genug und zum Behindertenausweis und GdB 50 hätte mir z.B. ein Bein amputiert werden müssen oder die Fortbewegung nur noch im Rollstuhl möglich sein.

Also, die Hürden werden hier sehr hoch angesetzt.

Lieben Gruß
Michael
 
Hallo Pauline,

habe ein GdB von 30 % erhalten vom Versorgungsamt für meine Erkrankung.
Nun hat man bei mir eine Schwerhörigkeit festgestellt, beidseitig, vom HNO. Habe auch diese Untersuchungsberichte bzw. Audiogramme etc.

Dann hebe dir diese Unterlagen gut auf, damit kann später festgestellt werden, ob es negative Verändeungen gibt, die eventuell einen höheren Einzel-Grad erfordern würden.

Nun habe ich mal im Internet gestöbert und rausgefunden, das ich eigentlich laut Tabelle 20 % dafür hätte bekommen können vom Versorgungsamt.

Wie schon richtig geschrieben wurde genügt das nicht unbedingt, um einen Gesamt-GdB erhöhen zu müssen.
Es kommt ja auf die konkreten (langfristigen / dauerhaften) Behinderungen an die für dich daraus entstanden sind und nicht nur auf die rein medizinischen Diagnosen. :icon_evil:

Leider wurde nun mein Neufeststellungsantrag abgeleht, weil wohl dadurch keine Erhöhung sich ergeben würde.
Wollte nun dafür Widerspruch einlegen, ob das was bringt???

Hast du denn beim Antrag genau geschildert, wo dich diese Schwerhörigkeit konkret bei behindert, wurde dir eine Versorgung mit Hörgeräten angeraten vom HNO-Arzt ?

Diagnosen alleine haben keine große Bedeutung für einen GdB , es geht immer um die konkreten Belastungen die sich daraus im Alltag ergeben, wenn du damit aktuell keine besonderen Schwierigkeiten hast reicht diese Feststellung zunächst mal für gar nichts aus beim Versorgungsamt. :icon_evil:

Es klingt ja oben etwas danach, als hättest du das selbst noch gar nicht so als störend bemerkt im täglichen Leben und es wurde nur durch diese Untersuchung (eher zufällig ?) herausgefunden.

Es ist schon mal registriert nehme ich an, aber für einen erfolgreichen Widerspruch vermutlich noch gar nicht belastend genug, du kannst natürlich trotzdem Widerspruch einlegen, schon um die Unterlagen anzufordern, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

Besonders die "Versorgungsärztliche Stellungnahme" gibt genaue Hinweise darauf welche konkreten Beeinträchtigungen mit welchem GdB berücksichtigt wurden.

Bei Ablehnung des Widerspruches kannst du immer noch aufgeben und in 6 - 12 Monaten einen neuen Versuch starten.

Eine Klage lohnt sich nur selten wegen GdB , es ist besser (und geht schneller) immer wieder mal einen "Verschlimmerungs-Antrag" zu stellen, den Schwerbehinderten-Ausweis zu bekommen ist meist sehr schwierig ...

MfG Doppeloma
 
Zurück
Oben Unten