https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Teilhabechancengesetz-eröffnet-neue-Perspektiven~
Gilt nur für die, die Hartz4 7 Jahre in den letzten 8 Jahren bezogen haben!
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Jetzt bei der Förderung ja nicht mehr nur Mindestlohn sondern Tariflohn vorgesehen.
Ich nehme aber mal an dass das dann bald eine Neiddebatte nach sich zieht.
das fürchte ich auch. Ich denke da nur an die vielen Telefonsklaven, die für 8,84 EUR schuften müssen.
Das war alles schon mal da und was hat es gebracht ??? Nix
Sei froh, daß in diese Schikane-Maßnahmen, von der ohnehin nur der Arbeitgeber profitiert, nur einen "kleinen" Kreis treffen, was aber trotzdem einige hunderttausend ELO's sein werden.Gilt nur für die, die Hartz4 7 Jahre in den letzten 8 Jahren bezogen haben!![]()
Steht ja nur das Coaching als möglicher Pferdefuß da. Das muß dann auch Arbeitszeit sein.
Nachteiliger Bezug zum Mindestlohn: Die Berechnung dieser Förderung nur nach dem Mindestlohn – und nicht nach dem tatsächlich gezahlten (Tarif-)Lohn – bringt erhebliche Nachteile: Sie setzt Anreize an Arbeitgeber, nur den Mindestlohn zu zahlen und so den »Sozialen Arbeitsmarkt« vorranging im Niedriglohnsektor zu etablieren. Arbeitnehmer mit Mindestlohn können vielfach nicht aus dem Hartz-IV-Bezug herauskommen. Tarifgebundene Arbeitgeber müssen die Lücke zwischen dem Lohnkostenzuschuss (nach Mindestlohn) und dem für sie geltenden Tariflohn mit Eigenmitteln schließen und haben so Wettbewerbsnachteile gegenüber denen, die nur den Mindestlohn zahlen.
war es so, das ich mir ein Job gesucht habe und der AG könnte dieses Zuschuss beantragen.Lohnkostenzuschuss »Eingliederung von Langzeitarbeitslosen«
steht:Lohnkostenzuschuss »Teilhabe am Arbeitsmarkt«
Heißt es jetzt das AG beim JC ein "Bedarf" anmeldet und JC tut irgendeinen zuweisen?wenn sie mit vom Jobcenter zugewiesenen
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Berechnet wird der Zuschuss nach der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (ab 2019: 9,19 pro Stunde) zuzügliche der pauschalisierten Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung – mit Ausnahme der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
der pauschalisierten Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung
"Es gibt zwar schon Geld, Träger und Planung, aber kein Gesetz . . das kommt wahrscheinlich Anfang 2019"
S
Hinzu kommt, wenn Kleinunternehmer dies beantragen haben die vermutlich kaum eine Chance. Vorzug wird sicherlich den gemeinnützigen Lohnausbeutern und größeren nicht tarifgebundenen Firmen und den drecks ZAFn gegeben.
Leihbuden wollen sich wohl kaum schwervermittelbare AN ans Bein binden.
wer denn sonst?
https://www.n-tv.de/ticker/Jeder-ze...seit-2005-im-Hilfssystem-article20666398.html«Dauerhaft» heißt nach der BA-Definition, dass der Leistungsbezug nicht länger als 31 Tage unterbrochen wurde.
CC?
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