Neuer Tiefpunkt: Der Maßnahmeträger will in die Wohnung

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Gelöschtes Mitglied 34264

Gast
Hallo, Ihr Lieben,

ich hatte nicht gedacht, dass das Ganze noch steigerungsfähig ist. Trotzdem immer alles richtig gemacht wurde, jeden Monat die erforderliche Anzahl der Bewerbungsbemühungen lt. EGV durchgeführt,

will jetzt die neue Maßnahme "aufsuchende Sozialarbeit" betreiben. Sie haben sich zu einem Hausbesuch angekündigt.

Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?
 
Okay, die jCs sind die Drahtzieher. Aber die MT geben sich für diese Praktiken her, verdienen damit ihr Geld. Und wer solche Geschäfte macht, mit dem möchte ich nichts zu tun haben.

Kaum ein seriöser und bildungstraeger arbeitet fuer die JCs,
 
natürlich hat hier jeder seine eigene Geschichte --
OK das habe ich missverstanden, ich war auf das Wort Stalking fixiert.

Aber es ändert letztendlich nichts weil:
- ein Stalking ist schwer nachzuweisen -> Absicht
- MT möchte doch nur das beste für dich :cheer2: No Stalking -> we help you!
Es gäbe ja auch Leute, die Angst hätten, zu telefonieren :biggrin:
Kann mich eigentlich nicht betreffen, denn mein Tel. hat nur mein Sohn und meine Freunde.
Kaum ein seriöser und bildungstraeger arbeitet fuer die JCs,
Bitte das Wort Kaum in Kein ändern....
 
Zuletzt bearbeitet:
Sobald ein MT versuchen würde in meine Wohnung zu gelangen, würde ich die Polizei rufen. Hausfriedensbruch und Nötigung stehen schon mal da im Strafregister.

Und diesen Wisch unterschreibe ich eh nicht. Bei einer Sanktion dürfte das JC vorm SG was auf die Schnute bekommen. Und ich würde alles, was ich schriftlich habe, zum Menschengerichtshof schicken mit einer kleinen Anfrage ob wir wieder in einem bestimmten Zeitraum wären in Deutschland. Außerdem würde ich Strafanzeige gegen den MT stellen und gegen den JC -GF.
 
Wäre schön wenn der TE das Anschreiben hier anonymisiert einstellen würde.
Solange man nicht gelesen hat was dort exakt steht ist das alles Glaskugel lesen.
 
Der Träger war sehr hartnäckig und hat mehrmals die Woche Zettel an der Tür hinterlassen (nicht Briefkasten).
Was stand da drauf?
So oder so kann man sich das energisch verbitten, würde ich sagen:
Beim Amtsgericht München (422 C 17314/13) ging es um einen Vermieter, der Briefe an seinen Mieter, die das Vertragsverhältnis betrafen (und in denen die Gesundheit des Mieters thematisiert wurde), an dessen Wohnungstür gehängt hat – lesbar für alle anderen Mieter. Dies angeblich, weil er keinen Briefkasten bereit gehalten hat. Diese „Zustellung“ sei daher geboten. Das Amtsgericht erkannte zu Recht einen Unterlassungsanspruch, denn der Mieter wurde hier in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt:

Das Anheften der für andere Personen lesbaren Schreiben stellt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger dar. Vom Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 1,1 I GG ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität, auch in der Darstellung des Einzelnen nach Außen, umfasst (vgl. Palandt, Sprau, 71. Auflage, § 823, Rn. 86). Dadurch, dass der Beklagte für andere lesbar Schreiben an die Türen geheftet hat, in denen er auf die Kläger Bezug nimmt, hat er die Darstellung der Beklagten nach Außen beeinträchtigt. Die Kläger haben ein schützenswertes Interesse daran, dass Einzelheiten ihrer vertraglichen Beziehung zum Beklagten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. […]
Eine Beeinträchtigung läge auch dann vor, wenn die Schreiben nur von wenigen Mitmietern zur Kenntnis genommen werden sollten, da es für eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausreichend ist, wenn die Äußerungen nur gegenüber einzelnen Personen erfolgen. Geschützt ist nämlich auch das Recht des Einzelnen, selbst zu entscheiden, wem welche Informationen aus seinem Lebensbereich offenbart werden. Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für alle Personen, welche sich den Haustüren nähern, lesbaren Inhalte auch von anderen Personen, z.B. Besuchern, wahrgenommen werden.
Und natürlich genügt für das Vorgehen nicht, dass kein Briefkasten da ist – denn es gibt ja Alternativen:
Soweit der Beklagte vorträgt, die Zustellung von Schriftstücken sei erschwert, da die Kläger ihren Briefkasten abmontiert hätten, so rechtfertigt dies nicht das Anbringen offener Schreiben an Wohnungs- und Hauseingangstüren. Dem Beklagten stehen neben der persönlichen Übergabe auch weitere Möglichkeiten der Übermittlung zur Verfügung. […] Ferner ist nicht ersichtlich, warum durch diese Form der Zustellung das Anbringen der Schreiben in offener Form erforderlich sein soll, da die Schreiben zumindest in einem verschlossenen Umschlag an die Tür geheftet werden könnten.
 
Insbesonders, weil der Anspruch n den Träger , den Elo als systemtreuen und willenlosen und allseits offenherizgen Diener in Open-end Manier des jobcenters umzuformen, nunmehr auch vermehrt in Standard-Maßnahmen zu finden ist. Dort natürlich ansprechender formuliert.

Das geht jetzt nicht gegen dich persönlich, aber ich habe manchmal hier im Forum den Eindruck, dass hier vorbehaltslos IMMER auf Maßnahmen geschimpft wird, egal wie die Sachlage ist und das finde ich keine gute Entwicklung.

Rein augenscheinlich finde ich es grundsätzlich gut, dass es solche Maßnahmen überhaupt gibt. Die im Flyer angesprochenen Probleme haben mehr Menschen, als man glauben mag, Schulden, Suchtprobleme etc. breiten sich in Deutschland ja leider immer mehr aus und von Obdachlosigkeit bedroht zu sein ist auch eine gehörige Last (aus Erfahrung weiß ich leider wovon ich rede). Und ich finde es auch sinnig, wenn die AfA /Jobcenter hier Programme bereit hält, denn dass man als ELO ein höheres Risiko hat in finanzielle Not mit Schulden und Wohnungsproblemen zu kommen ist wohl jedem klar.

Ich finde man muss hier genau trennen und nicht pauschal und platt auf eine solche Maßnahme an sich schimpfen und mit Zwang, Diktatur, Entmündigung, Amigowirtschaft und sonstigem um sich werfen. Das Problem hier ist nicht die Maßnahme und wie sie gestaltet ist, sondern dass sie auf den ELO überhaupt nicht passt.

Und dass die Kritik hier nur stattfindet, weil es gegen den Willen des ELOs stattfindet ist leider auch nicht so. Erst vor kurzem gab es hier eine ELO die sich eine EDV-Weiterbildung gewünscht hat, diese auch bekam und sowohl sie, als auch das Jobcenter dafür hier dafür aber auch nur harsche Kritik geerntet haben. Ich würde mir doch sehr wünschen, wenn die sinnvollen Maßnahmen und die ohnehin so wenigen Male, wo einem ELO sinnvoll und nach eigenem Wunsch weiter geholfen wird hier nicht im pauschalen Geschimpfe auf Maßnahmen an sich untergehen.


Und nochmal zum konkreten Fall hier:
Egal wie falsch die Inhalte der Maßnahme für den ELO sind, es steht immer noch die Frage im Raum, ob er/sie eine Sanktion riskiert, wenn ELO vor Widerspruch mit aufschiebender Wirkung nicht an der Maßnahme teil nimmt oder?
 
Was und wem sollen diese Maßnahmen irgend etwas bringen? Die einzigen die davon profitieren lassen sich in ihrer Gesamtheit als BA samt JC samt SBs samt GFs samt die MT zusammen fassen. Diese Maßnahmen sind zu nichts anderem gut als dieser Armutsindustrie Einnahmen zu verschaffen und sich willige Sklaven die nicht widersprechen sich heran zu ziehen. Das es immer noch HartzIV -Bezieher gibt die glauben, das der 5. Bewerbungskurs sie in Arbeit bringt oder das sie sich in ihrem täglichen Leben ihre Entscheidungen abnehmen lassen und sie nur auf Zuruf eines MT oder SB nur noch fragen wie hoch, das ist das wirklich erschreckende. Ich bin entsetzt und wütend über so ein Posting.

Zeig doch mal auf, wie viele Elos durch solche Dinge in Arbeit gekommen sind. Schulden sind normal, überall wird darauf hingewiesen, dazu braucht man weder einen SB noch einen MT. Wie viele Elos haben nach dem x. Bewerbungstraining mit den ewig gleichen stereotypen Bewerbungsschreiben oder den frisierten Lebensläufen durch selbst ernannte Profis in Arbeit gekommen. Oder wie war das mit Mäuerchen aufbauen, Mäuerchen abreißen und wieder von vorne, oder Lamas durch Parks führen. Man, man, man besser kann man nicht solche Verar… nicht ausdrücken. Denn nichts anderes ist es.
 
[...] aber ich habe manchmal hier im Forum den Eindruck, dass hier vorbehaltslos IMMER auf Maßnahmen geschimpft wird, egal wie die Sachlage ist [...]
Das pauschalisierende IMMER kann ich sofort entkräften.
In kritischen Posts schreibe ich ausschließlich zur passiven Abwehr sinnloser Maßnahmen.

Deine Zeilen wiederholen idealistich-schöngefärbte Sonntagsreden gesetzgebender Politiker.
Graue Theorie.
Meine Erfahrungen vor Ort - beim sogenannten "Bildungsträger" sehen anders aus.
Sie decken sich bedauerlicherweise mit wallraffenden Reportagen.

Es gibt rein gar nichts gegen sinnvolle Maßnahmen einzuwenden.
Nur - kenne ich keine.
Jedenfalls nicht mehr nachdem Heerscharen von Webdesignern ausgebildet wurden.
 
, aber ich habe manchmal hier im Forum den Eindruck, dass hier vorbehaltslos IMMER auf Maßnahmen geschimpft wird, egal wie die Sachlage ist und das finde ich keine gute Entwicklung.

Weißt Du, meine Lebenspartnerin hat zwei Maßnahmen hinter sich. Die zweite wurde abgebrochen weil sie nervlich total am Ende war, und sie lautstark beim Maßnahmeträger ihre berechtigten Einwände vor versammelter Truppe zum besten gab.

Die erste Maßnahme bestand daraus, sich gegenseitig Bälle zuzuwerfen, den Lebenslauf zu schönern, und unter Drohungen den Zwang sich bei ZAF vorzustellen.

Im November letzten Jahres kamen die wieder mit einer Maßnahme an, in etwa so eine um die es hier im Thread geht.
Auch mit geplanten Hausbesuchen.

SOZIALKOMPETENZEN erlernen.

Sorry, meine Lebenspartnerin hat die besten Sozialkompetenzen die es gibt.
Und ob sie Schulden hat, krank ist, oder andere "VERMITTLUNGSHEMMNISSE" hat, dieses geht keinen verfluchten Maßnehmaträger etwas an.

Da kannst Du diesen Schwachsinn noch so schönreden.
 
Rein augenscheinlich finde ich es grundsätzlich gut, dass es solche Maßnahmen überhaupt gibt.
Ich finde man muss hier genau trennen und nicht pauschal und platt auf eine solche Maßnahme an sich schimpfen und mit Zwang, Diktatur, Entmündigung, Amigowirtschaft und sonstigem um sich werfen.

Deine roasarote Sichtweise blendet leider aus, dass ALLE Maßnahmen unter Androhung von Sanktionen zugewiesen werden oder überwiegend im Interesse der SB und deren Staitstikbereinigung sind. Wie kann man sowas gut finden?

Desweiteren würde ich mich mal -an Deiner Stelle -genauer informieren, was zum Beispiel der Rechnungshof zum Thema der Vergabepraxis und der Wirkung der Maßnahmen durch die AFA oder besonders durch die Jobcenter erst vor kurzer Zeit zu berichten hatte. Da brauchst Du hier nicht vorrangig Elos in die Kritik nehmen.

Das Thema Armutsindustrie und Abzocke durch die Träger -auf Kosten der Elos ist auch schon seit Jahren bekannt.

Mir ist persönlich oder auch ansonsten kein einziger Elo bislang bekannt geworden, den die sogenannte Betreuung irgendwie weitergebracht hätte -als bis zur nächsten Maßnahmezuweisung -oft auf noch niedriger Stufe in eine AGH -zur Ausbeutung und gezielter Ausgrenzung.

Die übergriffige Datensammelwut, die die Folge solcher Maßnahmen ist, die findet dann Ihren Niederschlag in vollkommen überspannten Statisiken der Jobcenter -wieviel Elos in deren Einzugsgebiet welche Art von Schulden haben , in welcher Höhe oder welche Süchte hätten. Du solltest dir dazu mal als Musterbeispiel die aktuellen Arbeitsmarktprogramme des Jobcenters Ostalbkreis (OK) angucken. dann wirst Du anders denken . Solche Daten dienen den Jobcentern nur dazu, sich von der Wiedereingliederung des jeweiligen Elos zu verabschieden und die dann in "ausgrenzenden Maßnahmen " isolieren zu können und zu dürfen. Du verkennst die schon seit langem bestehenden anders gestrickten offensichtlichen Absichten der Initiatoren dahinter.

Und die überwiegend nachteiligen Wirkungen -wenn man sich gegenüber dem Jobcenter offenbart. Es ist in der Mehrheit der Fälle verheerend für die Betroffenen, was deren soziale Reputation betrifft.

Im Übrigen -ich selbst kenne einige , die schon seit Jahren ähnliche Probleme haben -und trotzdem arbeiten können, nicht arbeitsmarktfern werden oder dadurch sind. Ebenso haben viele AG bis heute gar kein Bestreben, eine Beschäftigungsfähigkeit oder gar eine Stabilisierung des Arbeitnehmers als Voraussetzung der Einstellung garantiert zu bekommen. Oder wollen sich auch viele SERIÖSE AG gar nicht mit der Thematik der "angeblichen" Minderleistung eines Elos befassen wollen. Alles Kunstbegriffe, die die BA seit Jahren pervertiert den Elos zuschreibt, um ALG IIer künstlich zu diffamieren und denen eine Notwendigkeit von Maßnahmen einzureden -alles nur -um den Hartz iVer vom 1. Arbeitsmarkt abzukanzeln und weiterhin ALG Ier den Vortritt lassen zu können. Wobei das auch nicht mehr das Patentrezept zu sein scheint. Denn immer mehr rutschen in Hartz iV . Und seit Jahren dämmern -als Karteileichen - doppelt so viele AlG Ier und ALG IIer im Datenbestand der Jobbörse vor sich hin -durch Maßnahmen zum sinnlosen und wettbewerbverzerrenden Datenstriptease gezwungen -als freie Stellen dort aufgelistet sind.

Alles schädlicher Blödsinn und bislang nicht einmal ansatzweise hilfreich für irgendeinen Elo -das ist meine Meinung.

Deine Ausführungen sind da wenig in der Realität mehrheitlich hilfreich. Auch wenn ab und zu ein Elo mal die richtige Maßnahme bekommen sollte, die dann auch längerfristig in Arbeit führt -dann ist das leider bislang die Ausnahme, die die BA oder auch die Jobcenter so gar nicht anstreben. Deren Vorgaben sind andere.
 
Ich finde es gut, wenn man nicht pauschal und platt gegen das Forum wettert. :biggrin:

Auch wenn der Mangel an Claqeuren in einem Forum zur Gegenwehr nicht laut genug beklagt werden kann. Unerhört. :icon_lol:

Gott sei Dank gibt es dafür Feiertage und Dozenten.

Dass Sucht- oder Schuldenprobleme nicht vorliegen und eine solche Beratung nicht als sanktionsbewehrte Verpflichtung auferlegt werden darf (aus offensichtlichem und gutem Grund),
sind natürlich nur kloinerö Kloinigkeiten, auf die nur berüchtigte Forenunholde abfahren. :biggrin:
 
Das geht jetzt nicht gegen dich persönlich, aber ich habe manchmal hier im Forum den Eindruck, dass hier vorbehaltslos IMMER auf Maßnahmen geschimpft wird, egal wie die Sachlage ist und das finde ich keine gute Entwicklung.
...

Nun, aus Spass an der Feude schreiben die Forenten nicht. Dinge, die gefallen, dafür wendet man sich weniger an dieses Forum. :icon_stop:

Aber: Du solltest immer unterscheiden zwischen Weiterbildung und Wundertüte, zwischen Freiwilligkeit und Zwang - und hier fremde Leuts inner eigenen Hütte dulden zu müssen. :icon_stop:

Und: dieses Ablenkmanöver in einem Hilfetrööt, sehe ich eher ungern. Dafür kannste dann bitte nen eigenen Trööt anlegen.
Ich les da dann auch nicht - versprochen... :biggrin:

Hier geht es jetzt bitte mit dem Hilfethema weiter. :icon_stop:
Ich danke für Euer Verständnis! :icon_knutsch:
 
Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?

Um das noch einmal und ganz aktuell auf die Standard-Maßnahme Wegbereiter zu beziehen - die Hausbesuche beeinhalten nicht den Zugang zur Wohnung. Jedenfalls ist das in der Konzeption dessen aktuell so nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Anforderungen an die Träger lauten da vielmehr. Zitat:

*Beratungsbus
Für die aufsuchende Sozialarbeit/anlassbezogenen Hausbesuche/Beratung/Coaching sind insbesondere
in Phase 1 und bedarfsweise in Phase 2 zur Absicherung der mobilen sozialpädagogischen Betreuung im Wohnumfeld der Teilnehmer ausreichend Kleinbusse einzusetzen. Diese müssen hinsichtlich des technischen Zustandes sowie der Ausstattung geeignet sein, als mobiler Beratungsraum für die im Rahmen der Leistungserbringung erforderlichen Einzelgespräche, zu dienen.

Für die im Rahmen der mobilen sozialpädagogischen Betreuung eingesetzten Mitarbeiter sind in den
Kleinbussen zur Sicherstellung der Vor-Ort-Dokumentation der Einzelgespräche sowie theoretischer Lerneinheiten ein PC-Arbeitsplatz, ausgestattet mit einem Laptop, einem Farblaser-Drucker und einem Hand-Scanner zu installieren. Der Laptop hat hinsichtlich der technischen Ausstattung mit Ausnahme des Internetzuganges die unter B.1.5.1 beschrieben Mindestanforderungen zu erfüllen.


Quelle, alternativ: Auszug Leistungsbeschreibung der Maßnahme Wegbereiter Stand: 03.05.2018 Geschäftszeichen 901-18-45ind-70087 des REZ der BA BB /SAT in Berlin

Anmerkung: Dort steht an anderer Stelle auch drin, dass der Träger sich mit dem Bedarfsträger (Jobcenter) abstimmen soll, wie oft er wann Hausbesuche durchführen soll. Wenn der Träger bzw. dessen Mitarbeiter nunmehr anstatt mit Kleinbus im Haus auftauchen und dort Zugang zur Wohnung begehren -dann ist das so und kann das so nicht zulässiger Vertragsbestandteil sein. Sondern wahrscheinlich nur ein Überrumpelungsversuch -aus ganz anderen Anlass und auf Veranlassung des Jobcenters die Wohnung aus anderen Gründen durch den Träger zu besichtigen oder in Augenschein zu nehmen -aus welchem Grund auch immer, was sich ansonsten anders nicht so einfach mit dem Außendienst des Jobcenters durchsetzen ließe. Meine Vermutung dazu.

Da hilft nur offensive Gegenwehr wegen nicht regelrechter Umsetzung der Maßanhme und auch ggf. eine Beschwerde über den Träger beim Prüfdienst der BA . Wenn der Träger hier regelwidrig handelt, dann sind auch Vertragsstrafen vorgesehen. Das ist dann durchaus üblich.

Was die Gefahr einer Sanktion betrifft:. Jobcenter nutzen fast jede Chance dazu. Jedoch dürfte mit diesem Hintergrundwissen eine Umsetzung dessen (fast) unmöglich werden. Wissen ist Macht.

Wie man dieses Wissen dann für sich nutzt oder deswegen die Maßnahme abwehren kann, das bleibt jedem selbst überlassen.

Auf jeden Fall ist mit diesem Wissen ganz klar ersichtlich:. Der Träger handelt unzulässig bzw. gar rechtswidrig gegen seinen Auftrag, wenn er -stattdessen Einlass in die Wohnung begehrt und das noch mit Sanktionsandrohungen spickt.

Hierbei handelt dann auch der Bedarfsträger ( das Jobcenter) genauso unzulässig.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass man solch dreiste Aktionen trotzdem versucht, weil man hier auf das Nichtwissen des Teilnehmers setzt und das Jobcenter sich hier daraus einen Vorteil sichern will. Was eine Sanktion -auf Kosten des Teilnehmers -.für die SB ansonsten meist immer bedeutet, sofern keine Gegenwehr zu erwarten wäre.
 
Wäre schön wenn der TE das Anschreiben hier anonymisiert einstellen würde.
Solange man nicht gelesen hat was dort exakt steht ist das alles Glaskugel lesen.

Zitiere mich ja eigentlich nicht aber es wird hier wild weiter gepostet ohne das der TE uns mittlerweile mal aufgeklärt hätte.
Vielleicht wäre es doch sinnvoll erst einmal abzuwarten was da kommt, wenn überhaupt.
 
Also ich muß HermineL mal völlig recht geben.

Aber auch überseht ihr bei der ganzen Diskussion nachwievor,

1.) liegt bisher keine EinV vor, aus der man auch nur annähernd etwas konkretes ersehen könnte, was denn tatsächlich angreifbar wäre,
2.) wurde bisher nicht mitgeteilt ob der "TE " u25 bzw. ü25 ist.

Also dürfte die muntere Diskussion wohl bis auf weiteres nicht zwecks versprechend sein.


Grüße saurbier
 
Seht das nicht so eng. Es ist interessant zu wissen was da so abgehen kann.
Wenn es einen selber mal treffen sollte ist man dann besser gewappnet.
 
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