Neuer Tiefpunkt: Der Maßnahmeträger will in die Wohnung

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Gelöschtes Mitglied 34264

Gast
Hallo, Ihr Lieben,

ich hatte nicht gedacht, dass das Ganze noch steigerungsfähig ist. Trotzdem immer alles richtig gemacht wurde, jeden Monat die erforderliche Anzahl der Bewerbungsbemühungen lt. EGV durchgeführt,

will jetzt die neue Maßnahme "aufsuchende Sozialarbeit" betreiben. Sie haben sich zu einem Hausbesuch angekündigt.

Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?
 
Am Sonnabend waren beide Briefe erst im Briefkasten gewesen. Die Zuweisung wurde erstellt am 13.03.18
Ich werde einen Widerspruch formulieren für Freitag.

Genau Wiederspruch schreiben und aber bitte auch Aufschiebende Wirkung des Wiederspruchs schreiben bzw. beantragen.
Und vor dem Termin Freitag sich einen Zettel machen damit im Gespräch mit dem JC du die Fragen stellst für deinen Bekannten und dem JC nicht die Gesprächsführung und Verlauf zu überlassen.
 
Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?

Hallo Fluoxetina,

Nachdem Art.13 GG gilt die Wohnung als unverletzlich. Einfach mal das GG im Internet googeln, oder besser immer ein GG dabeihaben. Kommt man in das Amt oder erscheint in irgendwelchen Maßnahmen, so lese man diverse Auszüge aus dem GG vor. Das macht die Freunde und Freundinnen rasend. Irgendwie lustig wie die sich aufregen. Man könnte dem Teufel auch aus der Bibel vorlesen, das mag der genau so wenig. Wie sang einst ein bekannter Sänger aus Kuba „ein bisschen Spaß muss sein“. Recht hat er, findet ihr nicht auch?
Sollte man dennoch freiwillig diese netten Kolleginne und Kollegen in die Wohnung lassen, so sollten wir nicht alleine sein. Nach §13 Abs.4 SGB10, haben wir das Recht auf einen Beistand.:icon_pause:
 
Ich ahne Böses. Da soll etwas vorbereitet werden. Jedes Jahr gibt es mehr dieser Psychotypen und Sozialtypen die arbeitslos von der Uni daher kommen. Die wollen beschäftigt werden und so werden sie jetzt wohl auf Kranke, Behinderte, Arbeitslose, HartzIV -Bezieher usw. los gelassen und umgeben sich mit dem Schimmer einer nicht vorhandenen Legalität. Raus mit dem ... und absolutes Haus- und Kontaktverbot für solche Typen.

Erinnert an esoterisches Gequassel von Ganzil , Inga und co.
 
[...]
Der Zuweisungstext wie immer:

Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger

Sehr geehrter Herr X,

zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III biete ich Ihnen folgende Maßnahme an:

[...]
Durchfühungsort: Lankwitzer Str.
[...]


Etwas kann man schon herausziehen:

Der Durchführungsort L-Straße dürfte kaum bei Euch sein. :wink:

Soweit man das am Text erkennen kann, liegt ein Angebot vor und keine Zuweisung.
Ein Angebot muss für eine Sanktionsfolge begründet und bestimmt sein, das ist es aber nicht.

Ein Integrationskonzept oder eine Ermessensbegründung liegt - soweit erkennbar - nicht vor.
Wenn nicht irgendwo noch etwas verborgen ist, ist jetzt schon der Ermessensausfall nachgewiesen, der nicht mit dem Nachreichen von Begründungen geheilt werden kann.
Denn ...
[...]
- bestehende psychosoziale Schwierigkeiten und Problemlagen (Schulden, Wohnungslosigkeit, Sucht) klären, und mildern bzw. abbauen
[...]
... bedeutet, dass nicht ermessen wurde, warum diese Maßnahme so nötig ist, dass man mit einer Sanktion drohen müsste.

Da der Bekannte die Probleme nicht hat und der MT auf seiner Homepage hiervon spricht ...
Die CRESO bietet mit den innovativen Projekten „Wegbereiter“ umfassende und aufsuchende niedrigschwellige sozialpädagogische Hilfen für langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit z. T. erheblichen psychosozialen Schwierigkeiten an. Die Leistungen der „Wegbereiter“ werden im Rahmen der beruflichen Aktivierungshilfe auf Grundlage des §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 S. 1 SGB III erbracht.
... wäre auch ein Argument gegen die Maßnahme da.
Das kann man im Gespräch am Freitag klarstellen oder, wenn das nicht reicht, in einem Widerspruch (dafür müsste aber eine Zuweisung da sein oder ein anderer Verwaltungsakt).

Zusätzliche Bedenken hätte ich bei der Geschichte noch mit ...
Unsere Teams bestehen aus erfahrenen sozialpädagogischen Fachkräften aus den Arbeitsgebieten Wohnhilfen, Eingliederungshilfen, Familien- und Jugendhilfe, Suchthilfe und beruflichen Aktivierungshilfen und werden mit Beratungsbussen ausgestattet.
... den Beratungsbussen.
Sollten diese entsprechend beschriftet oder im Viertel bekannt sein, wäre der Sozialdatenschutz mindestens gefährdet.

Die Maßnahme Wegbereiter der Creso gGmbH beinhaltet mit Schulden- und Suchtberatung Elemente, die nicht per VA auferlegt werden dürfen.
Das schaust Du am Besten hier an: https://www.elo-forum.org/alg-ii-sa...va-zwang-schuldnerberatung-ergo-sanktion.html
und daraus zitiert:
Das hätte meines Wissens nach nicht im VA landen dürfen. Hab aber auch nochmals nachgeguckt:
Guckste mal bitte auf Seite 8, Punkt 3.2 in dem Dokument:
Folgende Anforderungen und Grundsätze sind daher an die Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II zu stellen:
„Freiwilligkeit
Freiwilligkeit schließt Zwangsberatung aus. Schuldnerberatung auf der Basis einer durch Verwaltungsakt erfolgten Eingliederungsvereinbarung ist abzulehnen. Schuldnerberatung als Beratungsangebot sollte daher in einer Eingliederungsvereinbarung nur dann aufgenommen werden, wenn Einvernehmlichkeit darüber besteht.
https://www.bag-sb.de/uploads/tx_inhalt/Positionspapier_AGSBV_zu_SGB_2_u_12.pdf
... und ...
Hallo,

zum Thema Schuldnerberatung..

Möchte man dich zu Heilbehandlungen verpflichten?
Zitat:
Weder Heilbehandlungen, Sucht- oder Schuldnerberatung dürfen Bestandteil einer EGV sein, weil diese auf Freiwilligkeit basieren und in die Persönlichkeitssphäre des HE eingreifen (SG Braunschweig vom 11.9.2006 – S 21 AS 926/06 ER ; Aufsuchen eines Psychiaters ist keine EGV -Pflicht; LSG Rheinland-Pfalz vom 5.7.2007 – L 9 ER 175/07 AS: Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht in EGV aufzunehmen).


https://www.elo-forum.org/eingliede...ng-egv-man-darueber-wissen-sollte-update.html

Also bitte ruhig werden/bleiben, denn da geht noch was. :wink:
(Dass Ihr sie nicht hereingelassen habt, war goldrichtig.)
 
[...] Außerdem noch das von weiteren Versuchen eines Hausbesuchs abstand genommen werden soll da dies rechtswidrig ist. [...]
Deine Schlußfolgerung ist schludrig formuliert - und - somit als Rat unbrauchbar.
Hausbesuche per se - so wie es sich bei dir liest - sind keineswegs rechtswidrig.
Läßt der Besuchte Hausbesuche zu - auch nicht.

So viel Zeit muß sein:
Hausbesuche werden ERST unzulässig/rechtswidrig wenn sie untersagt wurden und trotzdem weiter gestalkt wird.
[...]
- Aktivierung durch individuelles Coaching/Clearing mit dem Ziel, [...]
Der Begriff "Clearing" sowie der werbende Text ist in meinem Kopfkino nahezu unlösbar mit Machenschaften scientologischer Gehirnwäschereien verdrahtet.
Der geschilderte Massenauflauf im Treppenhaus und das Einbinden unbeteiligter Dritter erinnert an MfS- oder OSA-Methoden.
Ziel:
Diskreditieren, Verwirrung stiften, destabilisieren, zersetzen, vom bisherigen Umfeld abspalten, Isolation, Willen brechen, danach wieder aufbauende Heilung durch die allein selig machende Institution.

Sonst lasse ich die JC -Bande bei Widersprüchen gerne auflaufen.
Was sich selbst erarbeitet wurde, sitzt hinterher viel besser. :biggrin:
In diesem Fall würde ich eine Ausnahme machen und den Widerspruch mit einer unmißverständlichen Beschwerde ans KRM koppeln.

Da es hier in trumpiger Manier an Intim- und Privatsphäre des HE gehen soll, würde ich konfliktvermeidende Diplomatie beiseite lassen und in sehr klaren Worten kommunizieren.
Tenor:
Was sich dieser SB einbilde, den gesetzlich verankerten Schutz der Wohnung aushebeln zu wollen.
A) Meine Hütte ist keine Maßnahmefiliale.
B) Daß sich Kreti & Pleti nach eigenem Gutdünken selbst in meine Wohnung einladen, werde ich NICHT billigen.
 
Aktualisierung:

Der Träger war sehr hartnäckig und hat mehrmals die Woche Zettel an der Tür hinterlassen (nicht Briefkasten). Wirklich aufdringlich. Haben auch gedroht, dass es zu einer Sanktion kommen wird; und genau dieser Fall ist jetzt eingetreten. Das Anhörungsschreiben ist jetzt da.
 
Ich werde einen Widerspruch formulieren für Freitag.

Die Maßnahme Wegbereiter ist eine Standard-Maßnahme der BA , welche übewr BA für die Jobcenter eingekauft wird. Inhalt der Leistungsbeschreibung ist hierin für den Träger insbesondere, Zitate der Anforderungen an den Träger:

"Der Teilnehmer ist dabei in Phase 1 grundsätzlich dort aufzusuchen, wo er sich überwiegend aufhält. Für
die Sicherstellung von Kontakten, sind auch aufsuchende Bemühungen in einschlägig bekannten Jugendzentren, öffentlichen Treffpunkten und offenen Jugendangeboten zu nutzen. Zudem sind die aufsuchenden Leistungen zeitlich
über die Tagesphasen zu streuen. Hierzu dient u. a. der in B.1.5 beschriebene Kleinbus als mobiler Besprechungsraum, in dem vorwiegend die erforderlichen
Einzelgespräche stattfinden.


"Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte gehören insbesondere:

4. Funktion als Ansprechpartner und Vertrauensperson .

"Sollte aus methodisch
didaktischen oder inhaltlichen Gründen im Sinne der Zielerreichung eine Aktivierung in den Räumlichkeiten
des Auftragnehmers (Trägers) erforderlich sein (z.B. bei Teilen des Bewerbungstrainings), ist dies zugelassen.

*Es handelt sich vorrangig um ein individuelles Coaching der Teilnehmer mit dem Ziel

• des Abbaus von vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen),
• der Aktivierung durch Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft und somit zur Herstellung
bzw. Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit,
• der Förderung von Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft (Business-Knigge/Regeln
in Ausbildung und Beruf), Soft Skills in den Umgangsformen mit Arbeitgebern

Grundlagen gesunder Lebensführung :
- Heranführung an sportliche Aktivitäten
- Angebote lokaler Vereine vorstellen
- Bewegung mit Musik
- Gymnastik & Rückenschule
- Teamsport & Spiele

Durch den Sportlehrer ist ein ständiges Angebot an sportlichen Aktivitäten vorzuhalten, wie z. B. Klettern, Kampfsport, Hip Hop und Antiaggressionstraining.

Umgang mit sich selbst (Selbstmanagement):
- realistische Selbsteinschätzung der gesundheitlichen Verfassung ermöglichen

* Quelle: Auszug, Leistungsbeschreibung der Maßnahme "Wegbereiter" des REZ der BA , Stand : 03.05.2018, Geschäftszeichen: 901-18-45ind-70087

Anmerkungen darin:

Wenn innerhalb von neun Versuchen innerhalb von 5 Wochen kein Kontakt zu dem Teilnehmer zustande
gekommen ist, wird die Maßnahme durch den Bedarfsträger abgebrochen.


Teilnehmer sind insbesondere erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter unter 25 Jahren,

Soviel dazu, was die Inhalte der Standard-Ausschreibungem der Maßnahme Wegbereiter angeht.

Hieraus lassen sich auch ggf. Argumente gegen das bisherige Verhalten des Trägers herleiten. Und auch gegen eine Sanktion, sofern die wirklich mit dem Nichtzugang zur Wohnung begründet werden sollte, weil ja der Träger ansonsten einen Kleinbus hierfür hätte oder das Gespräch auch ersatzweise in den Räumen des Trägers hätte stattfinden können. Nachrichten des Trägers mit Sanktionsandrohung erscheinen unvereinbar -mit dessen Auftrag als Ansprechpartner und Vertrauensperson.

Zudem sind solch anstrengende Sportangebote nicht ohne vorherige ärztliche Zustimmung angeraten und selbst die Absolvierung dessen bringt einen auch nicht schneller in Arbeit, sofern man nicht gerade in diesem Metier zu vermitteln gedenkt.

Und ohne multiple Vermittlungshemmnisse fehlt eben mal die Grundlage zur Führung irgendwelcher Gespräche -schon mal gar ncht über private Befindlichkeiten mit wildremden Dritten, die im Auftrag des Jobcenters den Teilnehmer aushorchen sollen und hinterher alles und jedes dokumentiert weiterleiten sollen. Meine Meinung dazu. Im Übrigen hätte ein AG -normaler Strickart -auch keine rechtliche Handhabe die Gedanken und persönliche Befindlichkeiten seiner Mitarbeiter ausforschen zu müssen oder zu können.

Es kommt hier auf den Vorhalt bzw. die Begründung des Jobcenters für die angedachte Sanktion an.

Und generell auch darauf -ob hier der Betroffene überhaupt der Zielgruppe U25 angehört!!!
 
Und ohne multiple Vermittlungshemmnisse fehlt eben mal die Grundlage zur Führung irgendwelcher Gespräche [...]
Obwohl es sich im allgemeinen Sprachgebrauch bereits eingebürgert hat, gibt es diese Definition "multiple Vermittlungshemmnisse" im SGBx nicht. Das ist kein rechtsgebräuchlicher Begriff, der im Jobcenter Anwendung finden sollte.
 
Wenn wir mal einen Moment weg kommen davon, wie Skurril das ganze Thema ist, fällt mir beim Flyer doch auf, dass sich die Maßnahme wohl konkret an Personen mit Schulden/Suchtproblemen und insbesondere Wohnungsproblemen handelt. Das ganze macht im Sinne von Sozialarbeit eigentlich ein rundes Bild. Daher sehe ich an der Maßnahme als solche hier ausnahmsweise wenig Anlass zur Kritik.

Ein Problem wird eigentlich nur an der Stelle daraus, wenn sie einem ELO zugewiesen wird, auf den all diese sozialen Probleme garnicht zutreffen. Wenn Fluoxetina nun tatsächlich keine sozialen Probleme dieser Art hat ist die Maßnahme in seinem Fall natürlich absolut unpassend.

Anstatt sich über die Hausbesuche aufzuregen wäre es für Fluoxetina evtl hilfreicher mal folgendes zu klären (was ich leider nur als Frage aufwerfen kann aber selbst nicht genau weiß):

Üblicherweise greift man absolut unpassende Maßnahmen über Widerspruch an und beantragt aufschiebende Wirkung beim SG um bis zur Entscheidung dort auch nicht hin zu müssen bzw. in diesem Fall keinen ungebetenen Besuch zu bekommen. Offensichtlich ist das hier aber (noch) nicht erfolgt?

Üblicherweise ist nicht hingehen/nicht teilnehmen ja immer der schlechteste Weg, da hier durchaus Sanktionen drohen. Nehmen wir an wegen der (nennen wir es mal) "Nichtteilnahme" bekommt Fluoxetina eine Sanktion von 30%. Würde diese Sanktion auch weiterhin bestehen bleiben, wenn nach Sanktion ein Widerspruch erfolgt und diesem Stattgegeben wird?

Denn läge der Fall wie eine "normale" Maßnahme würde man dem ELO ja üblicherweise auch raten bis zum Einsetzen der aufschiebenden Wirkung teilzunehmen um keine Sanktion zu riskieren.
 
Sorry das ich dir widerspreche aber ->
ein MT hat bei mir zu Hause nichts zu suchen -> außer ich will es, was hier offensichtlich nicht der Fall ist.
 
Wenn wir mal einen Moment weg kommen davon, wie Skurril das ganze Thema ist, fällt mir beim Flyer doch auf, dass sich die Maßnahme wohl konkret an Personen mit Schulden/Suchtproblemen und insbesondere Wohnungsproblemen handelt. Das ganze macht im Sinne von Sozialarbeit eigentlich ein rundes Bild. Daher sehe ich an der Maßnahme als solche hier ausnahmsweise wenig Anlass zur Kritik..

Offensichtlich ist Dir eine Tatsache hierbei wohl entgangen bzw. gar nicht Bekannt:

Diese Maßnahmen werden VORHER eingekauft -ohne dass irgendeiner wirklich erfasst hat -wieviele Elos des Jobcenters übehaupt solche Probleme dort haben. Es wird erst danach nach den passenden Teilnehmern gesucht. Oder auch nicht. Und die Zuweisung erfolgt dann ganz einfach aufgrund von unbewiesenen Einschätzungen und Vermutungen der SB . Oder vorrangig , um einen Elo zu gängeln, auszuhorchen oder umzuerziehen.

Ich finde hier den Zuweisungsgrund der Ablehnung des Jobcenters -besonders als unbewiesene Unterstellung -höchst fragwürdig, weil man eben Zusammenarbeit nicht erzwingen kann und auch keinen seelischen Striptease anordnen kann. Sowas hat ernsthaft nur dann Sinn, wenn die Klientel NACHWEISLICH Probleme hat, die ihn an der Arbeitsaufnahme hindern. Und dieser Elo sich dann freiwillig erklären will. Hierbei ist es aber unerheblich , welche Einstellung der Elo gegenüber dem Jobcenter hegt, weil das Jobcenter eigentlich nur eine Zwiswchenstation darstellen soll. Das Jobcenter hat hier aber eine Maßnahme so ausrichten lassen, als ob sie das Ansinnen einer LEBENSLANGEN Bindung für sich in Anspruch nimmt, was jeden Elo in diesem Zusammenhang stutzig machen sollte.

Insbesonders, weil der Anspruch n den Träger , den Elo als systemtreuen und willenlosen und allseits offenherizgen Diener in Open-end Manier des jobcenters umzuformen, nunmehr auch vermehrt in Standard-Maßnahmen zu finden ist. Dort natürlich ansprechender formuliert.
 
Moment einmal, hier soll der Zwangsverflyerte entmündigt werden unter Ausschluss aller Grundrechte. Das gehört an die Presse und am Besten die im Ausland damit es so richtig Wellen schlägt. Das erinnert an Umerziehungslager und Gehirnwäsche gepaart mit gewissen Dingen wie vor 70 Jahren.
 
Moment einmal, hier soll der Zwangsverflyerte entmündigt werden unter Ausschluss aller Grundrechte. Das gehört an die Presse und am Besten die im Ausland damit es so richtig Wellen schlägt. Das erinnert an Umerziehungslager und Gehirnwäsche gepaart mit gewissen Dingen wie vor 70 Jahren.

Solche Ansprüche findest du aber zu Hauf in Maßnahmen -insbesondere in U25 Maßnahmen, wie das eine davon ist.

Das eigentliche Problem ist:. Wir haben Lücken im System, was die Menschenrechte angeht. Und Deutschland steht in der Skala dessen schon seit langem nur auf Platz 16 der Skala.

Solange ewig Gestrige -insbesondere die des Bund-Länder-Ausschusses SGB II -die BA nicht an der kreativen Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Umformung hindern und SBs ihre Phantasien von höchst fragwürdigem Ermessen bis Vermessen weiter anwenden dürfen -solange sitzt Du -allein - auf verlorenem Posten, weil sich niemand mehr für die Randgruppe Hartz iVer so richtig interessiert. Die Regierung hat nicht umsonst das Flüchtlingsthema vorgezogen.

Übrigens habe ich aktuell auch schon Maßnahmen Inhalte für diese Zielgruppe gelesen, die vor Zumutungen dieser Art und anderer Art auch nicht zurückschreckt, was die Anforderungen von Seiten der BA Standard Maßnahmen angeht - an die Träger - für diese Zielgruppe.
 
Kann man vom Gericht eigentlich keine Einstweilige Verfügung erwirken, dass niemand von diesen A**********n ein Recht hat, die Wohnung des Betroffenen zu betreten?
Ich als juristischer Laie dachte bisher das maximal eine Behörde wie das Gesundheitsamt oder die Polizei, dies aber auch nur mit richterlicher Erlaubnis bei entsprechend wichtigen Gründen, ein Recht auf eine Wohnungsbetretung hätte.
 
Kann man vom Gericht eigentlich keine Einstweilige Verfügung erwirken, dass niemand von diesen A**********n ein Recht hat, die Wohnung des Betroffenen zu betreten?
Nein, kannst Du nicht denn dein Wohnung / Haus ist von Haus aus per GG geschützt.
wie das Gesundheitsamt
Nö, und wenn, dann nur mit Richterlichen Beschluss + Polizei.
oder die Polizei,
Richtig, entweder mit einem Richterlichem Beschluss, oder in Verzugsgefahr (oder wie es heißt?) , was die dann auch nachweisen müssen.
 
Kann man vom Gericht eigentlich keine Einstweilige Verfügung erwirken, dass niemand von diesen A**********n ein Recht hat, die Wohnung des Betroffenen zu betreten?.

Dessen bedarf es hier gar nicht. Denn der Träger hat ganz klar die Vorgaben -den Hausbesuch mittels Kleinbus durchzuführen -im Kleinbus, was er offensichtlich nicht getan hat. Wahrscheinlich -weil er und das Jobcenter sich sicher wähnt, dass Elo nichts von den Vorgaben seines Auftrages wieß oder wissen kann, was aber nunmehr eine gute Argumentation der Abwehr darstellt.

Im Übrigen auch, das der Träger offensichtlich durch sein Verhalten bewiesen hat -dass er als Vertrauensperson ungeieignet ist . Ganz zu schweigen davon, dass dieser Elo gar keinen Bedarf danach hat oder gar eine Notwendigkeit dessen bestand. Die SB müsste beweisen -weshalb oder wodurch hier ein Bedarf oder eine Notwendigkeit dessen besteht.

Wenn der Soz Hemepel des Trägers eine Funktion als Vertrauensperson aufbauen soll -und sich dann so verhält -wohin soll das denn bitte führen?

Der war und ist sowieso auf verlorenem Posten. Erfüllungsgehilfen des Jobcenters als Vertrauensperson??

Für verkorkste und übergriffige Maßnahmen Konzepte ist ein Elo nicht zuständig. Für die sinnlose Beibehaltung dessen -auf Kosten der Elo und dessen Privatsphäre auch nicht. Punkt.

Jobcenter wissen das auch mehrheitlich. Reden sich aber dann gerne - auf Kosten der Elos - raus: "Der Teilnehmer sei nicht mehr beschulbar" ist dann die häufige Ausrede.
 
Da ich ja auch mal so ein stalking bis zur Wohnung, Telefonterror und Zettel (im Briefkasten) erlebt habe von solch einem dienstbeflissenen Helferlein, würde mich der genaue Ablauf hier schon mal interessieren.

Mir wurde ja bei der Aussprache (keine Anhörung) vorgeworfen, ich hätte das nicht erleben müssen, wenn ich mich einfach gemeldet hätte....
war aber ja gar nicht meine Aufgabe, mich mit solch Gewimmel rumzuschlagen.

Zettel an der Tür, offen im Flur?, würde ich dokumentieren und nicht einfach so durchgehen lassen.
Schon früher gabs da von mir eins auf die Mütze, auch wenn die Stadtwerke oder irgendwelche Handwerker das machten. Was eher selten, aber schon mal vorkam.

Haben die auch Nachbarn angelabert?

Vermutlich werden die Hausbesuche automatisch "gültig", sobald irgendein Vertragsdings unterschrieben wird. Könnte ich mir so vorstellen...
 
Da ich ja auch mal so ein stalking bis zur Wohnung, Telefonterror und Zettel (im Briefkasten) erlebt habe
Das ist aber ganz andere Geschichte...
bei der Aussprache (keine Anhörung)
Bei einer Aussprache kann viel ausgesprochen werden, was mich persönlich nicht interessiert was die Gegenseite so labert.
Vermutlich werden die Hausbesuche automatisch "gültig", sobald irgendein Vertragsdings unterschrieben wird. Könnte ich mir so vorstellen...
Es kommt auf den Vertragstext an.

Z.B.: Mein Hausmeister hat meine schriftliche (freiwillige) Erlaubnis mein Wohnung im Notfall zu betreten -> z.B. Wasser Rohrbruch.
 
Das ist aber ganz andere Geschichte...

natürlich hat hier jeder seine eigene Geschichte -- es ging aber hier um diese Art von neuartig gezündeten Stufen der Übergriffigkeit.
Wenn MT wie die Zeugen Jehovas an der Haustür rumlungern und Zeug in den Briefkasten oder an die Wohnungstür werfen, kann man darüber ja gar nicht genug sprechen.
Zumal ich davon ausgehe, die erarbeiten ihre Konzepte deutschlandweit ähnlich.... nach Vorgaben der Jc .

Also kommt dieser Schwachsinn letztlich aus dieser Ecke.

Meine Ersatz-SB , mit der ich die Aussprache hatte, gab übrigens zu, dass es die JC sind, die MT ermutigen, ruhig mal öfter anzurufen und persönlich vorbeizuschauen. Es gäbe ja auch Leute, die Angst hätten, zu telefonieren :biggrin:

Hier wird immer auf die MT geschimpft, wer aber wirklich der Drahtzieher dahinter ist, ist doch sonnenklar.
Die MT bedienen die Nachfrage an einem hart umkämpften Markt.

Diese Psychomaßnahmen sind jetzt wohl eine relativ neue Geschichte am Markt, jedenfalls in der Ausführung. Mit Bussen, herrje! Zum Totlachen. :peace:
 
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