Neuer Tiefpunkt: Der Maßnahmeträger will in die Wohnung

Leser in diesem Thema...

G

Gelöschtes Mitglied 34264

Gast
Hallo, Ihr Lieben,

ich hatte nicht gedacht, dass das Ganze noch steigerungsfähig ist. Trotzdem immer alles richtig gemacht wurde, jeden Monat die erforderliche Anzahl der Bewerbungsbemühungen lt. EGV durchgeführt,

will jetzt die neue Maßnahme "aufsuchende Sozialarbeit" betreiben. Sie haben sich zu einem Hausbesuch angekündigt.

Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?
 

Hannes63

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
21 Mrz 2015
Beiträge
755
Bewertungen
901
Die einzigen die du reinlassen musst ist die Polizei, und das auch nur mit Durchsuchungsbeschluss.

Bei allen anderen heißt es :icon_evil:
 

gizmo

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
12 Dez 2011
Beiträge
3.907
Bewertungen
1.249
will jetzt die neue Maßnahme "aufsuchende Sozialarbeit" betreiben. Sie haben sich zu einem Hausbesuch angekündigt.

Wie kommen die aud diese Idee, etwas mehr Info über diese Maßnahme wäre super.

Ich denke ein wenig Info für dich ist da angebracht.
------------------

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothe...osengeldII/Arbeit_Arbeitslosengeld_table.html

Suchen unter:

Hausbesuche -
Muss ich den Mitarbeitern des Jobcenters Zutritt zu meiner Wohnung gewähren?
Dürfen während des Hausbesuches Fotografien angefertigt werden?
----------------------------

https://www.elo-forum.org/attachmen...be_-_meine_grundrechte_beim_gang_zum_amt-.pdf
 

Solanus

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Aug 2006
Beiträge
2.550
Bewertungen
2.333
....

will jetzt die neue Maßnahme "aufsuchende Sozialarbeit" betreiben.....

Was soll das bedeuten?

Ist das eine Maßnahme zu der Du verpflichtet bist? Wenn ja, stelle bitte die Zuweisung hier ein.

Ist das eine Maßnahme, die Du freiwillig angetreten hast? Steht da eventuell eine EGV dahinter, dann bitte diese hier einstellen.



Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?

So wie meine Vorredner, generell erst einmal NEIN. Die Wohnung ist vom GrundGesetz geschützt und dieses Grundrecht darf nur in sehr wenigen Fällen verletzt werden.

Darüber können wir später reden, wenn wir mehr wissen.
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.115
Bewertungen
18.955
[...]
Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?

Nein und nein und da gibt es keine Ausnahmen.

Zu Vermeidung von "Missverständnissen" und Stolpereien auf der Treppe könntest Du ihnen schriftlich und nachweisbar untersagen, Dich aufzusuchen.

Wenn der "Hausbesuch" wörtlich zu verstehen ist, dann kannst Du auch ein Hausverbot erteilen, wenn der Eigentümer das unterstützt.

Lass keinen rein, denn sie suchen beruflich nach Gründen für Leistungsminderungen und die nächste Maßnahme.
 

Sternenzauber

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Apr 2015
Beiträge
34
Bewertungen
5
@ Fluoxetina

Gut das deine Bekannte sie nicht reingelassen hat. Ich würde ihr Raten schriftlich dem Maßnahme Träger zu schreiben das es keinerlei Rechtliche Grundlage gibt für einen Hausbesuch und daher auch keiner in die Wohnung von denen kommt. Außerdem noch das von weiteren Versuchen eines Hausbesuchs abstand genommen werden soll da dies rechtswidrig ist.
Die Maßnahme Leute werden immer dreister.

Also so wie ich das sehe ist in dem Flyer vor allem eine Sozialberatung und erst am Ende geht es um Hilfe in Arbeit zu kommen.
Wenn deine bekannte keine schweren Krankheiten, Süchte, Drohende Wohnungslosigkeit, Schulden oder sonstige schwere Soziale Probleme hat ist die Maßnahme meiner Meinung nach absolut unpassend. Selbst wenn sie solche Probleme hat wäre ein Hausbesuch von den Maßnahme Leuten unrechtmäßig.

Die EGV oder EG-VA und wenn vorhanden die Zuweisung in die Maßnahme, kannst du das hier mal anonymisiert reinstellen?
 

Heidschnucke

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Sep 2007
Beiträge
832
Bewertungen
818
Meines Wissens nach gibt es schon ein paar Gründe eine Fremde Person in meine Wohnung zu lassen.

1.) es liegt ein aktueller Haussuchungsbeschluss vor
2.) es ist Gefahr in Verzug
3.) ich habe Eingeladen und
4.) der Vermieter nach Ankündigung einmal im Jahr um den Baulichen Zustand der Wohnung in Augenschein zu nehmen.

Für alle anderen habe ich ein Buch zum Geschenk "Der Weg war umsonst." Alternativ wohnt da noch ein Freund bei mir der heißt Nock Out!
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.115
Bewertungen
18.955
  1. Es handelt sich um einen MT und NICHT um die Polizei. Das mag verblüffen.
  2. Gefahr in Verzug dürfte bei einer schriftlichen Ankündigung eher zu verneinen sein. Liegt sie doch vor, wäre ein Brief ein ausgesprochen untaugliches Mittel.
  3. Ausgehend von Posting #1 eher nicht der Fall. Eine Einladung lässt sich - Überraschung! - auch widerrufen. Zum Beispiel Tête-à-Tête.
  4. Der MT ist nicht nur nicht die Polizei, sondern sehr, sehr wahrscheinlich auch nicht der Vermieter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 34264

Gast
Unvermittelt kam die Zuweisung zur Maßnahme, obwohl es keinen ersichtlichen Grund gab. Es gibt keine Probleme. Alle Verpflichtungen der EGV (Bewerbungen) werden erfüllt.

Das, was passiert ist, kommt einer Entmündigung gleich.

Maßnamebezeichnung "Wegbereiter"

..."Maßnahmedauer: 9 Monate

Die Maßnahme ist in 2 Phasen unterteilt"
Phase 1: Aktivierung durch aufsuchende Sozialarbeit - zwei Gesprächstermine wöchentlich (mind. 30 minuten, max. 6 Monate)
Phase2: Stabilisierung in den Maßnahmeräumlichkeiten: Innerhalb von 3 Monaten 240 Stunden persönliches Zeitbudget



- Aktivierung durch individuelles Coaching/Clearing mit dem Ziel, dass Sie Unterstützungsangebote des Jobcenters wieder in Anspruch nehmen

- bestehende psychosoziale Schwierigkeiten und Problemlagen (Schulden, Wohnungslosigkeit, Sucht) klären, und mildern bzw. abbauen

- Motivation und Leistungsbereitschaft aufbauen"...

..." In Zusammenarbeit mit Ihrem Bezugsbetreuer entwickeln Sie eine realistische Lebens- und Berufsperspektive. Dabei werden Sie unterstützt, sowohl Ihre allgemeine Lebenssituation zu stabilisieren, als auch bestehende Probleme und Schwierigkeiten, die einer Beschäftigung entgegenstehen, anzugehen".


Nichts davon trifft zu. Korrekt macht er seine Bewerbungen. Der SB jedoch - ich war jedesmal dabei - hat sich noch nie dafür interessiert, was er eigentlich beruflich machen möchte, hat ihm noch nie ein Jobangebot gemacht.

Mein Bekannter hat keine Probleme. Er ist sehr geknickt, daß er mit dieser Zuweisung zum asozialen Problemfall gebrandmarkt wurde.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.214
Bewertungen
19.262
@Fluoxetina

dein Link funzt leider nicht, ich vermute das hast du über einen Bildhoster gemacht?

Sehe gerade du hast das jetzt geschrieben, die Maßnahme habe ich schon im Web gefunden, daher meine Frage nach den o.g.§§§.

Kann ich verstehen das dein Bekannter sich getroffen fühlt.

Dazu mal zwei Fragen was steht in seiner EGV und noch mal meine Frage liegen gesundheitliche Probleme vor?
 

Sternenzauber

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Apr 2015
Beiträge
34
Bewertungen
5
Unvermittelt kam die Zuweisung zur Maßnahme, obwohl es keinen ersichtlichen Grund gab. Es gibt keine Probleme. Alle Verpflichtungen der EGV (Bewerbungen) werden erfüllt.

Kannst du denn mal die Zuweisung zur Maßnahme hier reinstellen?
Da es ja ein individuellen Eingliederungsplan geben muss und nicht jede Unsinnige Maßnahme einfach zugewiesen werden kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 34264

Gast
Es handelt sich bei dieser Maßnahme des Trägers um eine Aktivierungsmaßnahme nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III, natürlich mit Rechtsfolgebelehung mit 30 %iger Sanktionsandrohung.

Wenn er sich also die nächsten 3 Monate der "aufsuchenden Sozialarbeit"nicht hingibt, wird er sanktioniert.

Die Frage ist, wie jetzt weiter vorgehen. Am Freitag hat er einen Termin im Jobcenter, bei dem SB , der für alles verantwortlich ist. Ich wäre dabei. Gucken, was rauskommt?????

Den Träger anrufen???
 

Sternenzauber

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Apr 2015
Beiträge
34
Bewertungen
5
Ich habe zwar alles "abfotografiert" auf meinem neuen Handy, leider kein Kabel.
Okay also mehr als das was du in deinem Beitrag geschrieben hast stand nicht auf der Zuweisung? Dann wäre die EGV gut mal hier rein zustellen. Denn wie gesagt es muss schon einen passenden Eingliederungsplan geben.

Lies bitte Post 11
Okay ich habe das gelesen, habe aber gedacht das wäre nur ein Ausschnitt.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.214
Bewertungen
19.262
Ich habe zwar alles "abfotografiert" auf meinem neuen Handy, leider kein Kabel.

Ist alles soweit okay du hast ja den Inhalt beschrieben und das ist genau
was ich schon erwähnt habe, also brauchst du da nichts hochladen.

So nun mal langsam, wenn möglich beantworte mal meine Frage aus Post 12 und dann sehen wir weiter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 34264

Gast
Es kamen zwei Briefe: Ein gelber Umschlag mit einer ordnungsgemäßen Zuweisung mit RFB . Und ein Brief vom Träger, wo er sein Kommen für heute angekündigt hat.

Der Zuweisungstext wie immer:

Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger

Sehr geehrter Herr X,

zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach § 16 SGB II i.V.m. § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III biete ich Ihnen folgende Maßnahme an:

Nummer der Maßnahme: 922/4.....
Bezeichnung der Maßnahme: Wegbereiter
Maßnahmeträger: GBB mbH
Durchfühungsort: Lankwitzer Str.
Inhalt er Maßnahme: Wegbereiter
Beginn der Maßnahme: 15.03.18
Ende der Maßnahme: 14.0218
zeitlicher Umfang: Teilzeit

Notwendige Kosten (z.B. Fahrkosten), die in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Maßnahme entstehen, können übernommen werden. Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Erklärungsboten.


Soso, Inhalt der Maßnahme ist Wegbereiter. Das ist alles.
 

Sternenzauber

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Apr 2015
Beiträge
34
Bewertungen
5
@ Fluoxetina

Also ich kann aus dem ganzen kein passgenaues Eingliederungskonzept erkennen. Daher und weil dein Bekannter ja keine Sozialen Probleme hat, somit die Maßnahme überhaupt nicht passt würde ich einen Widerspruch beim JC gegen die Zuweisung schriftlich und per Empfangsbestätigung abgeben. Auch ist die Maßnahme nicht genau konkretisiert da Umfang der Zeit fehlt, da muss stehen von wann bis wann und an welchen tag die Maßnahme ist und wie lange die Maßnahme insgesamt geht. Gleichzeitig würde ich aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. In den Widerspruch würde ich auch noch Rechtswidrige Hausbesuche die Versucht worden erwähnen.

Am Freitag beim Termin dann denn Widerspruch abgeben der SB und das ganze genau im Gespräch erklären und der Beistand protokoliert alles. Vorher Fragen überlegen und den SB mal fragen was bringt mir die Maßnahme? Warum ist genau die Maßnahme für mich passend obwohl ich keine Sozialen Probleme habe? Nach der Rechtsgrundlage fragen das der Maßnahmeträger Hausbesuche machen möchte? Auf keinen Fall sich einschüchtern lassen. Beim Maßnahmeträger sehe ich erst mal keinen Grund anzurufen oder so.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 34264

Gast
Mein Bekannter hat körperliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, aufgrund derer er seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Er hat einen anerkannten Grad der Schwerbehinderung. Dass er nicht mehr Vollzeit arbeiten kann und auch nicht die ganze Zeit sitzen darf usw. wurde alles vom ärztlichen Dienst festgestellt.

Das ist aber kein Hinderungsgrund für das Jobcenter, ihn zu ärgern. Er bekommt Zuweisungen zu Maßnahmen grundsätzlich in Vollzeit zugesandt, - ich denke das ist Schikane und Absicht.

Beim letzten Maßnahmeträger, der speziell Maßnahmen für Schwerbehinderte anbietet, haben wir vorgesprochen. Und konkret nachgefragt. Die Frau sagte wirklich, es geht in dieser Maßnahme darum, dass mein Bekannter ausführlich über seine Beschwerden und Schmerzen spricht, diese erläutert und seine Auswirkungen im allgemeinen. Ansonsten rumsitzen wie immer

Diese Frau ist keine Ärztin gewesen. Es ist eine Frechheit, sich mit wildfremden unbefugten Menschen, sich über seine Krankheit unterhalten zu müssen, sonst würde man sanktioniert.
Ich glaube, das Jobcenter will Schwerbehinderte abschieben aus der Statistik, da es nicht genügend leidensgerechte Arbeitsplätze gibt.


Da die Zuweisung in Vollzeit erfolgte, konnte diese abgewiesen werden, vermutlich hat das seinen SB geärgert und er hat ihn daraufhin noch weiter degradiert.
 

Sternenzauber

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Apr 2015
Beiträge
34
Bewertungen
5
Mein Bekannter hat körperliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, aufgrund derer er seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Er hat einen anerkannten Grad der Schwerbehinderung. Dass er nicht mehr Vollzeit arbeiten kann und auch nicht die ganze Zeit sitzen darf usw. wurde alles vom ärztlichen Dienst festgestellt.

Also wie ich geschrieben habe würde ich so vorgehen bei dem Termin am Freitag.
Ich sehe auch nicht das die genannten gesundheitlichen Beschwerden deines Bekannten diese Maßnahme passend für ihn ist.
Also ruhig bleiben und zum Termin gehen, Wiederspruch schreiben und aufschiebende Wirkung des Wiederspruchs schreiben.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.214
Bewertungen
19.262
@Sternenzauber,

bitte sorgfältig lesen, nicht umsonst stelle ich hier so einige Fragen,
dem Bekannten soll geholfen werden aber dazu müßen einige Punkte im Vorfeld geklärt werden.

Beginn der Maßnahme: 15.03.18

So @Fluoxetina nächste Frage wann hat er die Post erhalten, weil Maßnahmebeginn schreibst du 15.03.18?
 
E

ExUser 2606

Gast
Hab ich richtig gelesen, dass da was von ©learing steht? Das hatten wir hier vor Jahren schonmal.

Und auc bei Wegbereiter hab ich irgendwas im Hinterkopf.
 
Oben Unten