G
Gelöschtes Mitglied 34264
Gast
Hallo, Ihr Lieben,
ich hatte nicht gedacht, dass das Ganze noch steigerungsfähig ist. Trotzdem immer alles richtig gemacht wurde, jeden Monat die erforderliche Anzahl der Bewerbungsbemühungen lt. EGV durchgeführt,
will jetzt die neue Maßnahme "aufsuchende Sozialarbeit" betreiben. Sie haben sich zu einem Hausbesuch angekündigt.
Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?
ich hatte nicht gedacht, dass das Ganze noch steigerungsfähig ist. Trotzdem immer alles richtig gemacht wurde, jeden Monat die erforderliche Anzahl der Bewerbungsbemühungen lt. EGV durchgeführt,
will jetzt die neue Maßnahme "aufsuchende Sozialarbeit" betreiben. Sie haben sich zu einem Hausbesuch angekündigt.
Müssen die Leute reingelassen werden. Kann das sanktioniert werden?