Aus diesem Grund haben wir mit dem RBB und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitrags-service vereinbart, dass Bescheinigungen des Sozialleis-tungsträgers, die bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vor-liegen, als ausreichend akzeptiert werden. Der vollständi-ge Sozialleistungsbescheid muss dann nicht mehr einge-reicht werden.