Ja nach Vorlage des ALG II Bescheides sollte die Stadt den umsonst ausstellen
Gebührenbefreiung bei der Beantragung von Personaldokumenten für bedürftige Personen
Das Bundesinnenministerium stellt im Schreiben vom 10.12.2007 klar, dass Leistungsberechtigte nach SGB XII und SGB II unter die Bedürftigkeitsregelung der Passverordnung fallen und damit von der Gebührenerhebung für die Ausstellung jedenfalls eines Personalausweises grundsätzlich abzusehen ist.“
Hartz IV Empfänger müssen Passbilder sowie die Kosten für einen Personalausweis selbst bezahlen
Passfotos sowie Kosten für einen neuen Personalausweis müssen vom Arbeitslosengeld II Hilfeempfänger aus seiner ALG II Regelleistung bestritten werden, urteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 20 B 7/09 SO NZ)
Der dem Hilfeempfänger gewährte Regelsatz erfasst gemäß §§ 27, 28 SGB XII den gesamten Bedarf für den Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit den definierten Ausnahmen. Gesamtbedarf sei alles zur Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe nach den §§ 30 - 34 SGB XII. Zusätzliche Mehrbedarfe erkenne der Gesetzgeber nur nach Maßgabe dieser Vorschriften an. Alle sonstigen einmaligen Bedarfe seien durch die Regelsätze abgegolten. Eine Ausnahme nach den §§ 30 - 34 SGB XII liege vorliegend nicht vor.
Soweit der Kläger zur Begründung darauf verweist, die Regelsätze seien zu niedrig bemessen, begründet dies eine grundsätzliche Bedeutung nicht. Das Bundessozialgericht geht in ständiger Rechtsprechung - jedenfalls hinsichtlich der Regelleistungen bzw. Regelsätze für Erwachsene (vgl. zur Höhe der Regelleistungen für Kinder hingegen BSG, Beschluss vom 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R) - davon aus, dass die Regelleistungen bzw. Regelsätze den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen. Dem folgt der Senat in ebenfalls ständiger Rechtsprechung. (17.04.2009)
Es gab hier (vor kurzem?) bereits einen Fragesteller, dem ein Bürgerbüro in der Stadt Dortmund auf Anfrage mitteilte, dass die Personalausweis-Gebühren Alg-II-Beziehern nicht erlassen werden.
Ob es ähnlich wie die Regelungen zur KdU vom Stadtrat oder wem dort auch immer entschieden werden kann?![]()
Quelle: Personalausweis...
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
- Gebühren:
- Die erstmalige Ausstellung ist gebührenfrei
- jeder weitere Personalausweis: 8 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 11 Euro
Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Antragsteller bedürftig ist. Das ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen...
Erkundigt? Wer viel fragt, kriegt bloß viel Antwort.
Nö. Gleich hin, mit Paßbild, altem Perso, und Alg II-Bescheid,-
und dann, falls die nicht gleich selbst tun, was sie sollen (=Antrag entgeltfrei annehmen), sondern widerstreben, die Quelle erwähnen, die hier im Forum zu der bundesweiten Anweisung führt.
Sehr geehrte Damen und.....
Bürgeramt
PLZ ORT
hiermit beantrage ich Gebührungbefreiung gemäßBMI Bedürfnisregelung der Passverordnung und lege den Nachweis < Bescheid über Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch(SGBII)> vor.
Das BMI stellt in einem Schreiben vom 10.12.2007 klar, dass Leistungsberechtigte nach SGB XII und SGB II unter die Bedürftigkeitsregelung der Passverordnung fallen und damit von der Gebührenerhebung für die Ausstellung jedenfalls eines Personalausweises grundsätzlich abzusehen ist.
Zu § 20
20.1 Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Passgesetz durch die Passbehörden ist ausschließlich die Gebührenverordnung zum Passgesetz (Passgebührenverordnung – PassGebV) vom 15. Januar 1997 (BGBl. I S. 16). Die in dieser Verordnung aufgeführten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren und der Umfang der zu erstattenden Auslagen sind abschließend, sodass weitere Kosten für Amtshandlungen der Passbehörden, etwa auf Grund von landesrechtlichen Kostenvorschriften, nicht erhoben werden dürfen.
20.2 Ein Passbewerber ist insbesondere dann als bedürftig im Sinne des § 3 PassGebV anzusehen, wenn er Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Anspruch auf Sozialhilfe hat, die den Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beinhaltet, oder entsprechende, das Existenzminimum sichernde Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhält oder höchstens entsprechende Einkünfte hat.
Na, wenn unser Bürgerbüro so argumentiert hätte, als ich kürzlich einen neuen Perso brauchte (und auch ich verfüge über einen gültigen Reisepaß), dann hätten die 130Kilo häufig (weil unter Diabetikermedikamenten stehend) furzendes Lebendgewicht auf ihrem Tresen gehabt.
Aber das war nicht nötig: Ich brauchte kein Wort wg. Befreiung zu sagen, legte nur den alten Perso, das Blatt mit den vier Paßbildern, und die Kopie der ersten Seite des damals aktuellen Alg II-Bescheids auf den Tisch,- und es lief, wie es soll.
Gebührenbefreiung im Personalausweiswesen aufgrund der Befreiung von der Ausweispflicht gem. § 1 Absatz 1 Satz 1 PAuswG dann nicht greift, wenn der Antragsteller im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
Das werde ich bei uns auch bald testen. Brauche einen neuen Ausweis.Seltsame Kommunen gibt es, bei uns gibt es den Perso bei Vorlage des ALG II Bescheides gratis, aber wahrscheinlich fühlen sich wieder nicht alle an die Vorgaben gebunden
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