Neuer Minijob: Frage zum Zuflussprinzip, darf ich 1. Lohn komplett behalten?

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Junggeselle

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Hi Leute,

ich bin im ALG 2 und seit 7. Mai 2018 habe ich einen neuen Minijob als Bürokaufmann/Verkäufer, der mir viel Spaß macht.
Laut Arbeitsvertrag muss ich mindestens 8 Stunden im Monat arbeiten + flexible Zeiten die der Arbeitgeber vorgibt, weshalb ich alleine diesen Monat auf ca. 35-40 Stunden kommen werde.

Ich habe einen Bruttolohn von 10€, zahle Rentenversicherung und bekomme Netto um die 9,50€ raus. Wie alles berechnet wird weiß ich und auch die Freigrenze von 100€ kenne ich.

Nun frage ich mich aber wie das mit dem Zuflussprinzip funktioniert, denn meinen ersten Lohn bekomme ich erst Anfang Juni ausgezahlt. Wenn mich nicht alles irrt, dann kann ich mein volles Gehalt, also fast 400€, komplett behalten und erst ab nächsten Monat wird alles mit meinem ALG 2 verrechnet. Kontoauszug, Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag muss ich erst Mitte Juni einreichen.

Ich habe den Minijob direkt am 7. Mai im JC Servicecenter angemeldet und die 8 Stunden angegeben, mit der Info dass es mehr werden können, wenn es der Arbeitgeber fordert. Die Bearbeiterin hat aber Lohn unter 100€ eingetragen und deswegen werde ich laut meiner Sachbearbeiterin diesen Monat nochmal ganz normal ALG 2 für Juni erhalten, erst ab dann wird mein Minijob angerechnet.


Erwartet mich eine böse Nachzahlung vom JC , weil mir mein Arbeitgeber Anfang Juni ca. 400€ überweisen wird oder kann ich das Geld tatsächlich behalten?

Vielen Dank für eure Hilfe
 

RonnyX

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Laut Arbeitsvertrag muss ich mindestens 8 Stunden im Monat arbeiten + flexible Zeiten die der Arbeitgeber vorgibt, weshalb ich alleine diesen Monat auf ca. 35-40 Stunden kommen werde.
Hast du dich verschrieben? mind. 8 Std. pro MONAT?

Erwartet mich eine böse Nachzahlung vom JC, weil mir mein Arbeitgeber Anfang Juni ca. 400€ überweisen wird oder kann ich das Geld tatsächlich behalten?
Bei schwankendem Einkommen wird ein Durchschnittsbetrag auf 6 Monate angesetzt. Du wirst zunächst monatlich die 100,- als Freibetrag behalten und für die restlichen 20% wird dann der Nachzahlungsbetrag berechnet.
Du solltest dir Geld zurücklegen. Es ist auch nicht sicher, ob du jeden Monat auf so viel mehr Stunden kommst.
Denkbar ist auch, dass dein neuer AG einen großen Berg Arbeit von dir abarbeiten lässt und dann gar keine oder eben nur die 8 Std. für dich Verwendung hat.

Die 400,- komplett behalten geht also leider nicht, denn der Mai ist der 1. von den 6 Monaten.

Wann läuft eigentlich dein BWZ aus?
 

Junggeselle

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Nein 8 Stunden pro Monat stimmt tatsächlich. Eigentlich nur 4 Stunden alle 2 Wochen für meine Hauptaufgabe, aber es wurde bereits im Vorstellunggespräch gesagt das ich jede Woche kommen muss und die 8 Stunden somit in jedem Fall immer überschritten werden. Alleine in meiner ersten Woche bin ich auf 25 Stunden gekommen, wobei das eine Ausnahme war.
Diese Woche arbeite ich nur 4 Sunden.

Das mit dem Durchschittsbetrag verstehe ich leider nicht wirklich.

Ich bekomme jeden Monat 900€ (ALG 2 + Miete), durch meinen Minijob erhalte ich ab sofort ca. 300€ im Monat (schwankend).
1000€ habe ich also fest + 20% der übrigen 200€ = 40€

Das Jobcenter wird mir aber jetzt pauschal erstmal 40€ weniger überweisen?

:sorry::sorry::icon_stop::icon_stop:

Mein BWA ist im Juli fällig.
 

RonnyX

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Ich bekomme jeden Monat 900€ (ALG 2 + Miete), durch meinen Minijob erhalte ich ab sofort ca. 300€ im Monat (schwankend).
1000€ habe ich also fest + 20% der übrigen 200€ = 40€
Vergiss bitte den Mietanteil.
Es geht hier um den Regelbedarf (416,-?) und um dein Erwerbseinkommen von ca. 300,- oder auch weniger oder auch mehr. Von diesem Lohn wird ein 6-Monats-Durchschnitt gebildet.
Gibst du Anfang Juni deine Lohnabrechnung ab, dann sehen sie, dass es eben nicht unter 100,-, sondern sogar fast 400,- sind.
Sie werden also im Durchschnitt fast 400,- annehmen.

Du kannst zwar verlangen, dass bei stark schwankendem Einkommen die --monatliche--Berechnung gemacht wird.
Ich weiß aber nicht, wie kooperativ dein SB ist.
Sie wollen ja immer vereinfachen, auch wenns letztlich komplizierter wird;-(

Der Freibetrag von 100,- bleibt dir auf jeden Fall. Dazu dein Lohn. Und natürlich die KDU. (in Summe 100+Lohn+ KDU)
Nur die restlichen 20% werden erst am Ende des BWZ berechnet.
Bei dir ist das jetzt nur 2 Monate.

Leg doch Anfang Juni mal vom Lohn ca. 60,- beiseite. (20% von fast 300,-)

Ab dem nächsten BWZ setzen sie wieder für 6 Monate den Durchschnitt an, aber den 100,- Freibetrag leisten sie auf jeden Fall und jeden Monat, ebenso wie die monatlichen KDU.
 
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