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Hi Leute,
ich bin im ALG 2 und seit 7. Mai 2018 habe ich einen neuen Minijob als Bürokaufmann/Verkäufer, der mir viel Spaß macht.
Laut Arbeitsvertrag muss ich mindestens 8 Stunden im Monat arbeiten + flexible Zeiten die der Arbeitgeber vorgibt, weshalb ich alleine diesen Monat auf ca. 35-40 Stunden kommen werde.
Ich habe einen Bruttolohn von 10€, zahle Rentenversicherung und bekomme Netto um die 9,50€ raus. Wie alles berechnet wird weiß ich und auch die Freigrenze von 100€ kenne ich.
Nun frage ich mich aber wie das mit dem Zuflussprinzip funktioniert, denn meinen ersten Lohn bekomme ich erst Anfang Juni ausgezahlt. Wenn mich nicht alles irrt, dann kann ich mein volles Gehalt, also fast 400€, komplett behalten und erst ab nächsten Monat wird alles mit meinem ALG 2 verrechnet. Kontoauszug, Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag muss ich erst Mitte Juni einreichen.
Ich habe den Minijob direkt am 7. Mai im JC Servicecenter angemeldet und die 8 Stunden angegeben, mit der Info dass es mehr werden können, wenn es der Arbeitgeber fordert. Die Bearbeiterin hat aber Lohn unter 100€ eingetragen und deswegen werde ich laut meiner Sachbearbeiterin diesen Monat nochmal ganz normal ALG 2 für Juni erhalten, erst ab dann wird mein Minijob angerechnet.
Erwartet mich eine böse Nachzahlung vom JC , weil mir mein Arbeitgeber Anfang Juni ca. 400€ überweisen wird oder kann ich das Geld tatsächlich behalten?
Vielen Dank für eure Hilfe
ich bin im ALG 2 und seit 7. Mai 2018 habe ich einen neuen Minijob als Bürokaufmann/Verkäufer, der mir viel Spaß macht.
Laut Arbeitsvertrag muss ich mindestens 8 Stunden im Monat arbeiten + flexible Zeiten die der Arbeitgeber vorgibt, weshalb ich alleine diesen Monat auf ca. 35-40 Stunden kommen werde.
Ich habe einen Bruttolohn von 10€, zahle Rentenversicherung und bekomme Netto um die 9,50€ raus. Wie alles berechnet wird weiß ich und auch die Freigrenze von 100€ kenne ich.
Nun frage ich mich aber wie das mit dem Zuflussprinzip funktioniert, denn meinen ersten Lohn bekomme ich erst Anfang Juni ausgezahlt. Wenn mich nicht alles irrt, dann kann ich mein volles Gehalt, also fast 400€, komplett behalten und erst ab nächsten Monat wird alles mit meinem ALG 2 verrechnet. Kontoauszug, Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag muss ich erst Mitte Juni einreichen.
Ich habe den Minijob direkt am 7. Mai im JC Servicecenter angemeldet und die 8 Stunden angegeben, mit der Info dass es mehr werden können, wenn es der Arbeitgeber fordert. Die Bearbeiterin hat aber Lohn unter 100€ eingetragen und deswegen werde ich laut meiner Sachbearbeiterin diesen Monat nochmal ganz normal ALG 2 für Juni erhalten, erst ab dann wird mein Minijob angerechnet.
Erwartet mich eine böse Nachzahlung vom JC , weil mir mein Arbeitgeber Anfang Juni ca. 400€ überweisen wird oder kann ich das Geld tatsächlich behalten?
Vielen Dank für eure Hilfe