Hallo an Alle Experten hier,
sorry wenn ich das Fragen muss, aber ich habe im Netz leider nur ähnliche, aber nicht mein Problem wieder gefunden.
Ich war bis Oktober ALG II Empfänger, dann wurde mir die Weiterbewilligung nicht genehmigt und ich bin gerade im Widerspruch mit dem Jobcenter (mit 99%iger Gewinnwahrscheinlichkeit, zur not mit Klage - habe Anwalt schon kontaktiert).
Nun habe ich endlich eine Arbeit gefunden die ich am 01.02. anfangen werde. Reicht es wenn ich dem Amt das am Ende Januar schriftlich mitteile. Ich habe Angst das Sie den Widerspruch bis dahin rauszögern werden damit ich keinen Anspruch mehr auf Prozesskostenhilfe habe.
Ich weiß das ich mich bei gefundener Arbeit melden muss, aber muss ich das sofort oder reicht es vor Arbeitsantritt. Bitte seit nicht böse für die vermeitlich einfache Frage, ich habe leider nur andere Fälle gefunden die ich nicht auf mein Problem ummünzen kann. Meist ging es um Probearbeiten oder Zusagen bei Bewerbungen für den nächsten Tag.
Vielen Dank und viele Grüße
Lena
sorry wenn ich das Fragen muss, aber ich habe im Netz leider nur ähnliche, aber nicht mein Problem wieder gefunden.
Ich war bis Oktober ALG II Empfänger, dann wurde mir die Weiterbewilligung nicht genehmigt und ich bin gerade im Widerspruch mit dem Jobcenter (mit 99%iger Gewinnwahrscheinlichkeit, zur not mit Klage - habe Anwalt schon kontaktiert).
Nun habe ich endlich eine Arbeit gefunden die ich am 01.02. anfangen werde. Reicht es wenn ich dem Amt das am Ende Januar schriftlich mitteile. Ich habe Angst das Sie den Widerspruch bis dahin rauszögern werden damit ich keinen Anspruch mehr auf Prozesskostenhilfe habe.
Ich weiß das ich mich bei gefundener Arbeit melden muss, aber muss ich das sofort oder reicht es vor Arbeitsantritt. Bitte seit nicht böse für die vermeitlich einfache Frage, ich habe leider nur andere Fälle gefunden die ich nicht auf mein Problem ummünzen kann. Meist ging es um Probearbeiten oder Zusagen bei Bewerbungen für den nächsten Tag.
Vielen Dank und viele Grüße
Lena
