Hallo,
ich habe 2 Kinder (2+11). Momentan arbeite ich 40 Stunden, wollte aber wg, kleinem Kind sowieso deutlich mit den Stunden runter gehen. Gestern habe ich betriebsbedingt die Kündigung zum 31.3. erhalten. Kommt mir eigentltich entgegen.
Nun zu meiner neuen Frage: Ich könnte einen neuen Job anfangen, auch gleich zum 1.4. nur 20 Stunden die Woche. Mit dem Gehalt würde ich ein H4-Aufstocker werden.
Grosses Kind hat 6 Wochen Schulferien, kleines Kind innerhalb der Schulfereien auch Kita-Schliesszeit. 3 Wochen kann ich mit Verwandschaft+Schulfreunden abdecken, 3 Wochen hänge ich in der Luft mit beiden Kindern. Wobei ich das grosse Kind auch mal schon einige Stunden alleine lassen kann, aber eben nicht 6h pro Tag.
Ich habe 6 Monate Probezeit (April-September). In dieser Probezeit habe ich eigenltich eine Urlaubssperre (das ist das kleinere Problem) und des Weiteren ja bis Juni/Juli keinen Urlaubsanspruch erwirtschaftet. Bzw. hätte ich bis Ende Juni schon 6 Tage Urlaubsanspruch erwirtschaftet, es fehlen knapp 2 Wochen. Es steht die Frage nach einer unbezahlten Freistellung während dieser Zeit im Raum.
Kann ich in diesen 2 Wochen erhöhtes ALG2 beantragen?
Grüße
mixxa
ich habe 2 Kinder (2+11). Momentan arbeite ich 40 Stunden, wollte aber wg, kleinem Kind sowieso deutlich mit den Stunden runter gehen. Gestern habe ich betriebsbedingt die Kündigung zum 31.3. erhalten. Kommt mir eigentltich entgegen.
Nun zu meiner neuen Frage: Ich könnte einen neuen Job anfangen, auch gleich zum 1.4. nur 20 Stunden die Woche. Mit dem Gehalt würde ich ein H4-Aufstocker werden.
Grosses Kind hat 6 Wochen Schulferien, kleines Kind innerhalb der Schulfereien auch Kita-Schliesszeit. 3 Wochen kann ich mit Verwandschaft+Schulfreunden abdecken, 3 Wochen hänge ich in der Luft mit beiden Kindern. Wobei ich das grosse Kind auch mal schon einige Stunden alleine lassen kann, aber eben nicht 6h pro Tag.
Ich habe 6 Monate Probezeit (April-September). In dieser Probezeit habe ich eigenltich eine Urlaubssperre (das ist das kleinere Problem) und des Weiteren ja bis Juni/Juli keinen Urlaubsanspruch erwirtschaftet. Bzw. hätte ich bis Ende Juni schon 6 Tage Urlaubsanspruch erwirtschaftet, es fehlen knapp 2 Wochen. Es steht die Frage nach einer unbezahlten Freistellung während dieser Zeit im Raum.
Kann ich in diesen 2 Wochen erhöhtes ALG2 beantragen?
Grüße
mixxa