Neuer Job ab 1.9. - bekomme ich noch ALG2 für den September?

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ExtraO

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Hallo miteinander,

ich beziehe zur Zeit noch ALG2 als selbstständiger Aufstocker. Nun werde ich am 1.9. eine neue Arbeitsstelle antreten, um dem JC -Wahnsinn endlich zu entkommen. Ich bin sehr froh, diese Stelle gefunden zu haben, und alles scheint bergauf zu gehen.

Im Arbeitsvertrag steht folgendes: "Die Gehaltszahlung erfolgt monatlich bargeldlos am Ende des Monats. (...) Die Überweisung erfolgt so rechtzeitig, dass die Angestellten spätestens am ersten Arbeitstag des Folgemonats über ihre Bezüge verfügen können."

Das ALG2 kommt ja immer am Monatsanfang, das neue Gehalt nun zum Ende. Die Frage ist nun, ob ich für den Monat September noch Anspruch auf ALG 2 habe? Es könnte sonst ziemlich knapp werden, den Monat zu überbrücken, bis das erste Gehalt da ist.
Hängt das auch davon ab, ob das Gehalt Ende September oder erst Anfang Oktober da ist? Müsste ich beispielsweise das Geld zurückzahlen, falls mein Gehalt schon am 29.9. eintrifft, darf es aber behalten wenn mein Gehalt doch erst zum 1.10. da ist? Wäre super wenn mich da jemand aufklären kann! Danke!
 

TazD

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Die Frage ist nun, ob ich für den Monat September noch Anspruch auf ALG 2 habe?
Kommt darauf an, wann der Gehaltszufluss ist.

Hängt das auch davon ab, ob das Gehalt Ende September oder erst Anfang Oktober da ist?
Ja.

Müsste ich beispielsweise das Geld zurückzahlen, falls mein Gehalt schon am 29.9. eintrifft,....
So ist es.

darf es aber behalten wenn mein Gehalt doch erst zum 1.10. da ist?
Richtig.

Es kommt dabei auf den Zeitpunkt der Buchung auf dem Konto an.
 
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