Neuer Bewilligungszeitraum und Weiterbewilligung

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Paolo_Pinkel

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Neuer Bewilligungszeitraum und Antrag Weiterbewilligung

Hi,

mein Bewilligungszeitraum wird Ende nächsten Monats auslaufen. Normalerweise war es so, dass die nötigen Formulare immer aus Nürnberg automatisch im Vorfeld (ca. 6 Wochen) zugeschickt wurden, so das eine reibungslose Bearbeitung seitens der ARGE und somit keine Leistungslücke statt finden konnte/musste.

Wie gesagt. Ende nächsten Monats. Bis jetzt habe ich noch nix aus Nürnberg erhalten. Man sollte sich sowieso nicht darauf verlassen. Weiss ich. Habe ich auch nicht. Deshalb habe ich alles nötigen Anträge online beschafft, ausgefüllt und bereits verschickt.

ALG-II Leistungen werden ja immer für den Folgemonat im Voraus überwiesen. Sprich Ende März für den April usw. Also wenn nun mein Bewilligungsabschnitt Ende April endet wird Ende März letztmalig Leistung angewiesen, sofern kein WEB-Antrag gestellt wird. Richtig?

Ist also die Antragsstellung auf Weiterbewilligung Anfang März schon ok oder kann die ARGE die Bearbeitung verweigern mit dem Argument, dass noch viel Zeit wäre? Man bekommt sonst ständig gesagt, dass man Anträge 4-8 Wochen im Voraus abgeben sollte wegen der Bearbeitung.

Ich war fest im Glauben, dass der Bewilligungsabschnitt Ende diesen Monats endet. Hatte mich jedoch vertran und er endet nächsten Monat.

Was meint ihr?

Gruss

Paolo
 

Paolo_Pinkel

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Hi,

ich habe nochmal bezüglich der Weiterbewilligung eine Frage. Ich habe meine ganzen Unterlagen für die Weiterbewilligung per Post (Einschreiben mit Rückschein) der ARGE übergeben lassen.

In diesem Papierpaket war auch ein Widerspruch enthalten. Auf den Widerspruch wurde auch reagiert d. h. dass die ARGE auch die ganzen Papiere bekommen haben muss.

Allerdings wurde auf den Weiterbewilligungsantrag noch nicht reagiert. Es sind nun schon knapp 3 Wochen verstrichen. Ich habe damals die nötigen Unterlagen aus dem Internet - von der Seite der BA - bezogen, weil ich nicht auf die Zusendung aus Nürnberg warten wollte, da ungewiss ob diese zugeschickt werden.

Nun habe ich aus Nürnberg auch nochmal die Unterlagen zugeschickt bekommen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage:

- Ob die ARGE die Anträge verweigert hat, weil diese aus dem Internet sind. Wäre ja blödsinn, weil die ja gleich sind.

- Ob ich den Antrag nochmal rausschicken sollte um eine entsprechende Leistungslücke zu verhindern. Wäre auch Blödsinn, weil die Anträge ja angekommen sind.

- Ob mir eine Leistungslücke entsteht wenn ich nachweisen kann, dass die Anträge der ARGE zugegangen sind aber nicht bearbeitet worden sind.

Mein Bewilligungszeitraum läuft nächsten Monat aus. Was meint ihr zu der ganzen Sache?

Gruss

Paolo
 

Arania

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Du musst nicht nochmal einen neuen Antrag hinterherschicken, ich gebe den auch immer so ab und der aus Nürnberg kommt viel später, 3 Wochen sind noch nicht zu lange, der Bescheid kann noch kommen

Wenn Du wissen möchtest ob er bearbeitet wird rufe einfach an, zumindest bei uns geht das ohne Probleme
 

Paolo_Pinkel

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Du musst nicht nochmal einen neuen Antrag hinterherschicken, ich gebe den auch immer so ab und der aus Nürnberg kommt viel später, 3 Wochen sind noch nicht zu lange, der Bescheid kann noch kommen

Das stimmt schon. Immerhin weiss man ja, dass alles angekommen sein muss, weil ja - wie gesagt - auf den Widerspruch regiert wurde. Ich werde noch ein wenig abwarten.

Wenn Du wissen möchtest ob er bearbeitet wird rufe einfach an, zumindest bei uns geht das ohne Probleme

Das wird schwierig bei der ARGE . Telefonisch sind die garnicht zu bekommen. Und auch selbst wenn man persönlich vorsprechen sollen würde müsste man sich erst einen Termin geben lassen. Das geht nur telefonisch. Und da die ja nie dran gehen ist das alles ein Teufelskreis. Was bleibt ist die Tatsachen, dass ich einen Rückschein habe. Ob das im worstcase ausreicht? Das Themaa hatte wir ja schon mal mit dem Rückschein und der jeristischen Beweiskraft.

Gruss

Paolo
 

Arania

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Mach Dir erst mal keinen Kopf, in Deinem Fall würde das beweiskräftig sein, da der Widerspruch ja zugegangen ist, allgemein gesehen ist ein Rückschein kein Beweis, das stimmt schon, aber es werden immer ALLE Umstände berücksichtigt
 

ethos07

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Wenn du so ca. 2 Wochen vor dem neuen Bewilligungsabschnitt noch keinen neuen Bescheid bekommen hast, würde ich an deiner Stelle hinmarschieren und nicht von der Stelle weichen, bis ich im Computer sehe, dass der Antrag bearbeitet wird oder bereits wurde.
(Damit die mir nie sagen, ich hätte anderes abgegeben, als ich habe, sende ich immer alles auch noch vorab per FAX. Faxgeräte sind inzwischen ziemlich günstig zu haben.)
 

Paolo_Pinkel

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Wenn du so ca. 2 Wochen vor dem neuen Bewilligungsabschnitt noch keinen neuen Bescheid bekommen hast, würde ich an deiner Stelle hinmarschieren und nicht von der Stelle weichen, bis ich im Computer sehe, dass der Antrag bearbeitet wird oder bereits wurde.

Ist so ne Sache. Ich denke nicht, dass die das so einfach mitmachen werden. Wäre aber eine Möglichkeit wobei, wie geschrieben, ja auf ein anderes Schreiben, welche mit um Umschlag war, geantwortet wurde.

Daher wäre es utopisch - was bei einer ARGE nicht unmöglich ist wie wir wissen - das ausgerechnet die ganzen anderen Sache abhanden kommen.


(Damit die mir nie sagen, ich hätte anderes abgegeben, als ich habe, sende ich immer alles auch noch vorab per FAX. Faxgeräte sind inzwischen ziemlich günstig zu haben.)

Mit Fax ist so eine Sache. Diese Diskussion - wie man was am besten nachweislich abgibt - hatten wir ja schonmal hier. Ein FAX ist juristisch gesehen nicht beweiskräftig, da es nur eine Verbindung über einen gewissen Zeitrum dokumentiert.

Ist dein SB ein Schlitzohr - und das sind ja die meisten, wahrscheinlich Anforderungsprofil - kann er sagen, dass er nur leere Blätter bekommen hätte. Wenn du dann auch noch paralell den Antrag per Schneckenpost schickst - ohne Rückschein bzw. Einschreiben - könnte man auch noch sagen, dass das auch nicht angekommen wäre.


Das wären dann schon viele Zufälle. Aber wie gesagt. Als Beweis dient das nicht. Selbst ein Einschreiben mit Rückschein nicht. Was wohl zählt wäre ein sog. "Postzustellungsauftrag" (PZA). Habe neulich mal bei der Post angefragt ob das nur für Behörden gilt oder auch für Privatpersonen. Drei mal darfst du raten wie die Antwort war.:icon_party:

Gruss

Paolo
 
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Rounddancer

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Keine Sorge. Wenn rund 10 Tage vor Ende des Bewilligungszeitraums noch nicht der neue Bescheid da ist, würde ich beim Amt nachfragen,- vorher hält man die bloß mit unnötigen Anfragen davon ab, Anträge zu bearbeiten, etc.

Ich hab meinen Weiterbewilligungspapierkrieg auch am Freitag gekriegt ausgefüllt, und heute morgen dem lokalen Jobcenter in den Briefkasten geworfen.
 

Atlantis

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Keine Sorge. Wenn rund 10 Tage vor Ende des Bewilligungszeitraums noch nicht der neue Bescheid da ist, würde ich beim Amt nachfragen,- vorher hält man die bloß mit unnötigen Anfragen davon ab, Anträge zu bearbeiten, etc.

Ich hab meinen Weiterbewilligungspapierkrieg auch am Freitag gekriegt ausgefüllt, und heute morgen dem lokalen Jobcenter in den Briefkasten geworfen.

Wenn wir nach Heinz gehen haben wir verloren er schmeißt das in den Briefkasten der ARGE Har har, ich lach mich tot vertrauen ist ja gut Kontrolle ist besser Ich hab es per Einschreiben mit Rückschein angemahnt und hingeschrieben das ich den Abgegebenen Antrag bei der ARGE als kopie mit Bestätigung zu Hause Vorliegen habe und bis wann ich den Bescheid da haben möchte das Währen dann 7 tage vor Ablauf wenn er nicht zu dem Tag da ist gehe ich zu meiner Rechtsanwältin kann es mir nicht leiste am Monatsende Wegen den ihrer Schlechtigkeit ohne Geld dazustehen, bei den hat das ja System die Kunden ins Messer laufen zu lassen. Bei mir war es mal so nach der Abgabe des Weiterbewilligungsbescheides haben die mir den neuen Bescheid im Akkord zugeschickt wenn ich hier lese sie brauchen 6 Wochen das kann ja nicht stimmen in ihrer Bösartigkeit haben sie bei mir keine 4 Tage gebraucht da war der Bescheid da am nächsten Tag kam gleich noch der Aufhebungsbescheid zum Bescheid vom Vortag, damit sie ihre 30 % Sanktion an den man bringen konnten. Das sag noch mal einer 6 Wochen wenn die Kürzen wollen und sie brauchen ein Bescheid dazu den sie aufheben wollen dan brauchen die keine 6 Wochen.
 

Arania

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nun das ist überall anders, ich kann das auch einfach in den Briefkasten schmeissen oder am Empfang abgeben - ohne es mir quittieren zu lassen- bis jetzt gab es noch nie Probleme, selbst meine Beschwerden sind immer angekommen
 
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ExitUser

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Wenn du so ca. 2 Wochen vor dem neuen Bewilligungsabschnitt noch keinen neuen Bescheid bekommen hast, würde ich an deiner Stelle hinmarschieren und nicht von der Stelle weichen, bis ich im Computer sehe, dass der Antrag bearbeitet wird oder bereits wurde...

Alternativ könnte man natürlich auch eine 'Bearbeitungserinnerung' verfassen und abgeben, frei nach dem Motto 'der countdown läuft.' So hat man sogar noch was in der Hand, wenn man am 1.-ten die Barauszahlung abholt.
 

Atlantis

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Alternativ könnte man natürlich auch eine 'Bearbeitungserinnerung' verfassen und abgeben, frei nach dem Motto 'der countdown läuft.' So hat man sogar noch was in der Hand, wenn man am 1.-ten die Barauszahlung abholt.

Aber in der Erinnerung Termin setzen bis 8 Tage vorher ab dem der neue Bescheid Gültigkeit Erlangen soll hat der Bescheid da zu sein.
Und das immer als Einschreiben mit Rückschein sonst Erzählen die dir am
Monatsende, wenn das Geld nicht da ist im Himmel ist Jahrmarkt.
So hat man immer etwas in der Hand und kann sich im fall der Fälle auch wehren.


"Schriftlich währt am längsten"
 

Paolo_Pinkel

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Hi,

ich möchte nochmal auf dieses Thema zu schreiben kommen, da ich noch ein paar Fragen dazu habe. Also. Ich habe mir hier die Antworten durchgelesen. Danke dafür.

Rein "worst-case" Mäßig. 14 Tage vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes schickt man der ARGE ein Erinnerungsschreiben mit entsprechender Fristsetzung den Bescheid auf Weiterbewilligung zu erlassen.

Angenommen die ARGE reagiert nicht. Schickt keinen neuen Bescheid und am 1. des Monats treffen keine Leistungen ein. Man muss ja mit allem rechnen. Wie könnte man dann weiter verfahren? Könnte man dann eine EA bei einem SG durchsetzen auch mit Schonvermögen?

Da es ja unter der Freibetragsgrenze liegt gilt man auch per Definition als bedürftig. Sehe ich das so richtig? Es kann ja nicht sein, dass ein "Kunde" in Vorkasse gehen soll nur weil die ARGE ihrer Arbeit nicht nach kommt.

Wäre das eine Möglichkeit oder gibt es da noch andere.

Gruss

Paolo

PS: Der ARGE hinterher zu laufen und an sie an ihre Aufgabe zu erinnern halte ich für keine Möglichkeit. 1 x schriftl. erinnern dürfte reichen. Von einer Behörde darf man erwarten, dass sie ihren Aufgaben - ohne Aufforderung - nachkommt.
 

Paolo_Pinkel

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Mit anderen Worten: Selbst wenn Leistungen eindeutig
zu unrecht verweigert oder gekürzt wurden, macht eine
einstweilige Anordnung trotzdem keinen Sinn solange
z.B. ausreichendes Vermögen vorhanden ist.
Hi,

danke für den Anhang. Wenn das zutrifft finde ich das eine Frechheit. Das heisst die ARGE kann das gezielt einsetzen und sich so lange Zeit lassen bis das Schonvermögen aufgebraucht ist. Auch wenn der Antrag schon seit über einem Monat vorliegt?

Wie dem auch sei. Als wichtigen Anordnungsgrud sehe ich die Tatsache, dass man als chronisch kranker Mensch eine regelmäßige ärztliche Behandlung braucht. Diese könnte ja nicht mehr statt finden, wenn die ARGE nicht die Krankenkassenbeiträge zahlt.

Sehe ich das richtig, dass man quasi auf Gedeih und Verderb der Willkür der Leistungs-SB ausgeliefert ist, weil er weiss, dass man als HE nix machen kann? Kann man denen nicht irgendwie anders Dampf unter dem Ar*** machen? Sonst war der Weiterbewilligungsbescheid nach 2-3 Wochen da.

Aber wahrscheinlich hat die Verzögerung andere Gründe. Wenn man als HE sich nicht alles bieten lässt setzt die ARGE eben die Geld-Waffe ein :icon_twisted:

Gruss

Paolo
 
E

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...
Aber wahrscheinlich hat die Verzögerung andere Gründe. Wenn man als HE sich nicht alles bieten lässt setzt die ARGE eben die Geld-Waffe ein

Es ist eine bodenlose Frechheit und auch Deine Vermutungen bezüglich der Vorgehensweise der Argen sind richtig. Auch die Annahme, dass bei besonderer 'Aufmüpfigkeit' des eHb dieser eine Sonderbehandlung erfährt, ist richtig. Es gibt inzwischen unzählige Belege dafür.

Wie mit chronisch Kranken (mit Schonvermögen) im Falle einer EA bei Gericht 'verfahren' wird, weiß ich nicht; in den Tiefen des Forums schrieb mal jemand, dass z.B. eine 30%ige Sanktion (gesunder eHb?) vom Gericht nicht mit einer EA beantwortet wurde.

Ich persönlich würde es auf jeden Fall probieren!
 

Paolo_Pinkel

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Es ist eine bodenlose Frechheit und auch Deine Vermutungen bezüglich der Vorgehensweise der Argen sind richtig. Auch die Annahme, dass bei besonderer 'Aufmüpfigkeit' des eHb dieser eine Sonderbehandlung erfährt, ist richtig. Es gibt inzwischen unzählige Belege dafür.

Wie mit chronisch Kranken (mit Schonvermögen) im Falle einer EA bei Gericht 'verfahren' wird, weiß ich nicht; in den Tiefen des Forums schrieb mal jemand, dass z.B. eine 30%ige Sanktion (gesunder eHb?) vom Gericht nicht mit einer EA beantwortet wurde.

Ich persönlich würde es auf jeden Fall probieren!

Hi,

probieren werd ich es alle male. Ich habe nämlich keine Lust für die Untätigkeit der ARGE auch noch zahlen zu müssen. Schon garnicht die Krankenkassenbeiträge. Das wäre nämlich dann eine Folge der schuldhaften Verzögerung seitens der ARGE .

Was mir grade auch noch einfällt ist eine Untätigkeitsklage. Soweit ich weiss kann man diese nach 3 Monaten beim SG erheben sofern die ARGE nict auf den Weiterbewillgungsantrag reagiert. Oder waren es sechs? Ich weiss, dass die ARGE sich 6 Monate Zeit lassen darf bei Erstanträgen. Weiss nicht ob das auch auf Weiterbewilligunsanträge zutrifft?

Wie mit chronisch Kranken (mit Schonvermögen) im Falle einer EA bei Gericht 'verfahren' wird, weiß ich nicht; in den Tiefen des Forums schrieb mal jemand, dass z.B. eine 30%ige Sanktion (gesunder eHb?) vom Gericht nicht mit einer EA beantwortet wurde.

Das kommt hin. In deiner PDF steht ja drin, dass das ein Anordnungsgrund sein kann:

das in der Bedarfsgemeinschaft vorhandene Einkommen
das „Existenzminimum“ (Summe Regelleistungen
plus Unterkunfts- und Heizkosten nach SGB
II) deutlich unterschreitet (Orientierung: etwa 20 %
unter SGB II-Bedarf)

Das ist für mich jedoch widersprüchlich. Auf der einen Seite lässt man eine EA zu wenn das Existenzminimum um 20% unterschritten wird - auch wenn der HE evtl. Schonvermögen hat - und auf der anderen Seite verlangt man aber,dass der HE erst mal sein Schonvermögen aufbrauchen soll bis eine "Eilbedürftigkeit" besteht.

Mit anderen Worten: Selbst wenn Leistungen eindeutig
zu unrecht verweigert oder gekürzt wurden, macht eine
einstweilige Anordnung trotzdem keinen Sinn solange
z.B. ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

Watt denn nu?

Gruss

Paolo
 

Paolo_Pinkel

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hmmmm,

das sind ja alles Regelungen zum Vorteil der ARGE .

- Untätigkeitsklage hat eine zu lange Vorlaufzeit.
- Antrag auf EA ist ungewiss, da wahrscheinlich nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Was bleibt da noch als effektive Alternative? Nichts? Warten bis ein Wunder geschieht? Oder doch warten bis man verreckt ist?

Gruss

Paolo
 
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...
das sind ja alles Regelungen zum Vorteil der ARGE ...

Was bleibt da noch als effektive Alternative? Nichts? Warten bis ein Wunder geschieht? Oder doch warten bis man verreckt ist?...

Es soll vor allem mürbe machen. Man soll gefälligst aufgeben, einer ohnehin zu knappen Unterstützung hinterher zu laufen.

Wenn aber tatsächlich Krankenkassenbeiträge davon abhängen, sollte es schon einen Weg geben. Neben den Beiträgen nämlich müssten so zusätzlich noch die entsprechenden Medikamente aus dem eigenen Geldsäckel bezahlt werden.

Vielleicht äußert sich mal jemand, der mit eigenen Erfahrungen aufwarten kann??!!
 

Atlantis

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hmmmm,

das sind ja alles Regelungen zum Vorteil der ARGE .

- Untätigkeitsklage hat eine zu lange Vorlaufzeit.
- Antrag auf EA ist ungewiss, da wahrscheinlich nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Was bleibt da noch als effektive Alternative? Nichts? Warten bis ein Wunder geschieht? Oder doch warten bis man verreckt ist?

Gruss

Paolo

Oder doch warten bis man verreckt ist?



Sie treiben es soweit bis sie es bei dem falschen Anwenden, eines
Tages eine Nachricht, aus der ARGE kommt, die auch sie nicht wollen.



 

Arania

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Ich würde da keinen Antrag hinterherschicken sondern dort anrufen, ich hatte das jetzt schon dreimal das das Geld eher da war, als der Bescheid
Wenn kein Geld kommt geht man hin und fordert einen Vorschuss
 
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