Hallo in die Runde.
Ich habe gestern meinen neuen ALG II Bescheid bekommen und möchte euch mal bitten, da drüber zu gucken, ob der so weit ok ist. Ich selbst seh nämlich nicht mehr durch.
Im April wird das KG mit 573 Euro angerechnet, für die Zeit ab Mai mit 599,17 €. Bisher standen in dieser Zeile immer die 642 €.
Und dann ist auf der zweiten Seite des Bescheides, nen Text den ich so verstehe, dass ich ja keine Widerspruch einlegen soll. Hatte ich nämlich bei den letzten Bescheiden gemacht, mit dem Hinweis auf das Hessische Landgericht (Vorlage hier aus dem Forum). Meiner Meinung nach verweist die SB aber auf eine andere beim BVerfG anhängige Sache.
Wäre nett, wenn jemand Klarheit in mein wirres Hirn bringen kann
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Viele Grüße, moon
Ich habe gestern meinen neuen ALG II Bescheid bekommen und möchte euch mal bitten, da drüber zu gucken, ob der so weit ok ist. Ich selbst seh nämlich nicht mehr durch.
Im April wird das KG mit 573 Euro angerechnet, für die Zeit ab Mai mit 599,17 €. Bisher standen in dieser Zeile immer die 642 €.
Und dann ist auf der zweiten Seite des Bescheides, nen Text den ich so verstehe, dass ich ja keine Widerspruch einlegen soll. Hatte ich nämlich bei den letzten Bescheiden gemacht, mit dem Hinweis auf das Hessische Landgericht (Vorlage hier aus dem Forum). Meiner Meinung nach verweist die SB aber auf eine andere beim BVerfG anhängige Sache.
Wäre nett, wenn jemand Klarheit in mein wirres Hirn bringen kann
Viele Grüße, moon